Mindestlohn

Mindestlohn für Werkstudenten 2025: Rechte, Pflichten und Besonderheiten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auch für Werkstudenten. Arbeitgeber profitieren vom Werkstudentenprivileg bei den Sozialabgaben, müssen aber den Mindestlohn in jedem Fall einhalten und korrekt abrechnen.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber 2025? – Alle wichtigen Infos für Arbeitgeber

Seit 1. Januar 2025 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auch für Minijobber. Damit steigt die Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat. Arbeitgeber müssen bei der Lohnabrechnung auf korrekte Arbeitszeiterfassung, Einhaltung der Grenzen und rechtssichere Abrechnung achten – Verstöße können hohe Bußgelder und Nachzahlungen nach sich ziehen.

Mindestlohn 2025: Alles Wichtige für Arbeitgeber, Lohnabrechnung & Pflichten

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € pro Stunde. Für Arbeitgeber bedeutet das: genaue Stundenlohnkontrolle, Dokumentationspflichten und die Einhaltung spezieller Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege. Verstöße können teuer werden – von Nachzahlungen über hohe Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Ausnahmen vom Mindestlohn 2025: Regelungen, Dokumentationspflichten und Folgen für die Lohnabrechnung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – mit klar definierten Ausnahmen. Dazu zählen u. a. Jugendliche ohne Ausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktikanten, Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Arbeitgeber müssen Ausnahmen lückenlos dokumentieren, korrekt in der Lohnabrechnung abbilden und Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) überprüft die Einhaltung – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Wer die Regelungen kennt und sauber dokumentiert, stellt rechtssichere Prozesse sicher.

Minijob-Grenze 2025: Was sich ändert

Zum 1. Januar 2025 ändern sich die Verdienstgrenzen für Minijobs, und der Mindestlohn wird angehoben. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf Arbeitszeiten und Beschäftigungsregelungen aus.

Minijob-Grenze 2024: Was sich ändert

Zum 1. Januar 2024 gibt es eine bedeutende Änderung in der deutschen Arbeitswelt: Die Einkommensgrenze für Minijobs wird erhöht. Minijobs, auch als geringfügige Beschäftigungen bekannt, sind Arbeitsverhältnisse, bei denen das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze lag bisher bei 520 Euro. Ab dem kommenden Jahr wird sie auf 600 Euro angehoben.

Was ist der Mindestlohn und wer hat Anspruch darauf?

Lesen Sie, wann ein Anspruch auf Mindestlohn besteht und wie Sie bei einem Verstoß des Mindestlohngesetzes am besten vorgehen können.

Gilt für Familienangehörige Mindestlohn?

Gelegentlichen Aushilfstätigkeiten oder vollwertigen Beschäftigung - wir haben zusammengefasst, was es bei mitarbeitenden Familienangehörigen zu beachten gilt und welche Risiken bestehen.