Mindestlohngesetz

Mindestlohn 2025: Alles Wichtige für Arbeitgeber, Lohnabrechnung & Pflichten

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € pro Stunde. Für Arbeitgeber bedeutet das: genaue Stundenlohnkontrolle, Dokumentationspflichten und die Einhaltung spezieller Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege. Verstöße können teuer werden – von Nachzahlungen über hohe Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Ausnahmen vom Mindestlohn 2025: Regelungen, Dokumentationspflichten und Folgen für die Lohnabrechnung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – mit klar definierten Ausnahmen. Dazu zählen u. a. Jugendliche ohne Ausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktikanten, Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Arbeitgeber müssen Ausnahmen lückenlos dokumentieren, korrekt in der Lohnabrechnung abbilden und Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) überprüft die Einhaltung – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Wer die Regelungen kennt und sauber dokumentiert, stellt rechtssichere Prozesse sicher.

Wie führe ich eine korrekte Zeiterfassung in meinem Unternehmen durch?

Wir stellen Ihnen in diesem Artikel verschiedene Tools zur Arbeitszeiterfassung vor und zeigen Ihnen die Vorteile einer transparenten Aufzeichnung.

Was ist bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes zu beachten?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Mindestlohngesetz und erfahren, was bei der Anwendung in Ihrem Unternehmen zu beachten ist.

Was ist der Mindestlohn und wer hat Anspruch darauf?

Lesen Sie, wann ein Anspruch auf Mindestlohn besteht und wie Sie bei einem Verstoß des Mindestlohngesetzes am besten vorgehen können.