Arbeitszeiterfassung 2026: Pflicht, Regeln, Methoden und geplante Reform für Arbeitgeber

October 28, 2026

Was die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 2026 umfasst, welche Gesetze und Urteile gelten, welche Methoden zulässig sind, was der Reformentwurf vorsieht und wie Arbeitgeber sie praktisch umsetzen.

Kurz beantwortet: Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – Beginn, Ende und Dauer einschließlich Überstunden. Das folgt aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz und gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Größe. Die Form ist derzeit frei: Papier, Excel, App oder Terminal sind zulässig, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Ein Referentenentwurf des BMAS vom Juni 2026 sieht künftig eine elektronische Erfassung mit gestaffelten Übergangsfristen vor; beschlossen ist er noch nicht.

Stand: Oktober 2026.

Rechtsgrundlagen im Überblick

QuelleInhalt
EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystem verpflichten
BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21Pflicht zur Erfassung besteht in Deutschland bereits heute, abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
§ 16 Abs. 2 ArbZGArbeitszeit über acht Stunden werktäglich aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren
§ 17 MiLoGMinijobs und Branchen nach § 2a SchwarzArbG: Beginn, Ende und Dauer spätestens bis zum siebten Tag aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVGBetriebsrat bestimmt bei technischen Erfassungssystemen mit (über das Wie, nicht das Ob)

Wer muss erfassen – und für wen?

Die Pflicht trifft jeden Arbeitgeber und gilt für alle Arbeitnehmer: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Werkstudierende, Auszubildende, Homeoffice und Außendienst. Ausgenommen sind leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG (§ 18 ArbZG). Die Aufzeichnung darf an die Beschäftigten delegiert werden; verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.

Was muss erfasst werden?

PflichtEmpfehlung
Beginn der ArbeitszeitPausen mit Beginn und Ende
Ende der ArbeitszeitAbwesenheiten (Urlaub, Krankheit)
Dauer inkl. ÜberstundenKennzeichnung von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Zuschläge

Methoden im Vergleich

MethodeZulässig heuteVorteileNachteile
Stundenzettel auf Papierjakostenlos, sofort einsetzbarfehleranfällig, kaum auswertbar
Excel-Vorlagejaeinfach, auswertbarManipulation leicht, manuelle Übertragung
Terminal / Stempeluhrjaobjektiv, verlässlichortsgebunden, Hardwarekosten
App / Softwareja (künftig Standard)mobil, Schnittstelle zur LohnabrechnungEinführung und Mitbestimmung nötig

Vertrauensarbeitszeit: noch erlaubt?

Ja. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Lage der Arbeitszeit verzichtet – nicht auf ihre Erfassung. Beschäftigte können ihre Zeiten selbst aufzeichnen; der Arbeitgeber muss Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten erkennen können. Mehr dazu: Vertrauensarbeitszeit 2026.

Geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes

Der Referentenentwurf des BMAS vom Juni 2026 ist noch nicht vom Kabinett beschlossen; Inhalte können sich im Verfahren ändern. Geplant ist:

PunktEntwurf (Stand Juni 2026)
Formelektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer am Tag der Arbeitsleistung
Aufbewahrungmindestens zwei Jahre
Übergang1 Jahr für alle, 2 Jahre unter 250 Beschäftigte, 5 Jahre unter 50 Beschäftigte
Kleinbetriebebis 10 Beschäftigte dauerhaft auch nicht-elektronisch
Tarifverträgekönnen Ausnahmen und eine Erfassung bis zu sieben Tage später zulassen
Wochenhöchstarbeitszeitstatt täglicher Höchstgrenze per Tarifvertrag möglich; 48 Stunden im Durchschnitt bleiben

Details: Arbeitszeitgesetz-Reform 2026.

Was droht ohne Zeiterfassung?

  • Bußgelder bis 30.000 € bei Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten nach ArbZG und MiLoG; nach dem Arbeitsschutzgesetz nach einer vollziehbaren Anordnung der Behörde.
  • Beweisnachteile bei Überstundenklagen.
  • Nachforderungen bei Betriebsprüfungen, etwa wenn Mindestlohn oder Minijob-Grenzen nicht nachweisbar eingehalten wurden.

In 5 Schritten zur rechtssicheren Erfassung

  1. Bestandsaufnahme: Wer arbeitet wann und wo, welche Modelle gibt es (Gleitzeit, Schicht, Homeoffice)?
  2. System wählen, das Pausen, Zuschläge und Abwesenheiten abbildet und Daten an die Lohnabrechnung übergibt.
  3. Betriebsrat beteiligen und Regeln in einer Betriebsvereinbarung oder Richtlinie festhalten.
  4. Beschäftigte schulen, Verantwortlichkeiten und Korrekturprozess klären.
  5. Monatlich prüfen: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Überstunden, Mindestlohn.

Was bedeutet das für die Lohnabrechnung?

Die erfassten Zeiten sind die Grundlage für Überstundenvergütung, steuerfreie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge (§ 3b EStG verlangt Einzelaufzeichnung), Mindestlohnprüfung und Arbeitszeitkonten. Mit der Taxmaro-Zeiterfassung landen die Stunden direkt bei der Kanzlei, die sie in die Abrechnung übernimmt.

Wie Taxmaro dabei unterstützt

Taxmaro ist die Austauschplattform zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei. Abwesenheiten, Arbeitszeiten, Fahrten und Personaldokumente werden einmal digital erfasst und gehen strukturiert an die Kanzlei, die damit in ihrem Lohnprogramm (zum Beispiel DATEV, Addison oder Agenda) abrechnet. Rückfragen und Belege laufen über denselben Kanal statt über E-Mail und Papier.

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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FAQ

Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Muss die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden?
Was muss bei der Arbeitszeiterfassung aufgezeichnet werden?
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Betriebe?
Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?

Ja. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf die Kontrolle der Lage der Arbeitszeit, nicht auf die Erfassung. Beschäftigte können ihre Zeiten selbst aufzeichnen.

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.
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