Arbeitszeitgesetz-Reform 2026: Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt 8-Stunden-Tag – das müssen Arbeitgeber jetzt wissen

June 11, 2026

Die Bundesregierung plant, die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu ersetzen. Was die Arbeitszeitgesetz-Reform 2026 für Arbeitgeber, Zeiterfassung und Lohnabrechnung bedeutet – und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten.

Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundlegend modernisieren: Statt der starren täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat für Juni 2026 einen Gesetzentwurf angekündigt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Arbeitszeitmodelle, Zeiterfassung und Lohnabrechnung müssen auf den Prüfstand. Wir fassen zusammen, was geplant ist – und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten.

Was gilt aktuell nach dem Arbeitszeitgesetz?

Das geltende ArbZG stammt in seinen Grundzügen aus einer Zeit klassischer Präsenzarbeit und setzt enge Grenzen:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: 8 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden – sofern der Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt und der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag eingehalten wird (§ 3 ArbZG).
  • Wöchentliches Maximum: Rechnerisch ergeben sich bei sechs Werktagen bis zu 48 Stunden pro Woche.
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG).
  • Pausen: Verbindliche Ruhepausen ab 6 bzw. 9 Stunden Arbeitszeit (§ 4 ArbZG).

Eine gewisse Flexibilität existiert also bereits heute – etwa bei Projektspitzen oder dringenden Kundenanfragen. Die tägliche Obergrenze bleibt aber der limitierende Faktor.

Arbeitszeitgesetz-Reform 2026: Das soll sich ändern

Kern der geplanten Reform ist der Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Konkret bedeutet das:

  • Der 8-Stunden-Tag als gesetzlicher Standard würde gelockert.
  • Beschäftigte könnten an einzelnen Tagen auch 10 oder 11 Stunden arbeiten, solange die Wochengrenze von 48 Stunden eingehalten wird.
  • Erklärtes Ziel der Bundesregierung: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Mütter und junge Väter, die ihre Arbeitszeit flexibler über die Woche verteilen möchten.

Damit würde Deutschland näher an die EU-Arbeitszeitrichtlinie heranrücken, die ebenfalls auf eine wöchentliche Betrachtung abstellt.

Befürworter und Kritiker: Die Debatte im Überblick

Die Reform ist politisch umkämpft. Gewerkschaften – allen voran der DGB – warnen vor gesundheitlichen Risiken langer Arbeitstage und sehen den Schutzcharakter des 8-Stunden-Tags gefährdet: Konzentration und Leistungsfähigkeit nehmen nach vielen Stunden messbar ab, das Fehler- und Burn-out-Risiko steigt. Arbeitgeberverbände begrüßen das Vorhaben dagegen als Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Und in der Praxis zeigt sich: Je nach Branche, Lebensphase und Arbeitsmodell bewerten Beschäftigte die Pläne sehr unterschiedlich – von Eltern, die sich flexible Nacharbeit wünschen, bis zu Arbeitnehmern, die den Gesundheitsschutz der täglichen Grenze schätzen.

Was bedeutet die Reform für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung?

Auch wenn der Gesetzentwurf noch aussteht: Unternehmen sollten die Auswirkungen früh durchdenken, denn flexible Arbeitszeiten erhöhen die Anforderungen an Prozesse und Payroll.

1. Arbeitszeiterfassung wird noch wichtiger

Wer Arbeitszeit über die Woche flexibel verteilt, muss sie lückenlos dokumentieren. Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht ohnehin bereits. Mit einer Wochenhöchstgrenze wird die taggenaue Erfassung zur Grundlage jeder Compliance-Prüfung – manuelle Excel-Listen stoßen hier schnell an ihre Grenzen.

2. Überstunden, Zuschläge und Gleitzeitkonten neu denken

Verschiebt sich der gesetzliche Maßstab vom Tag auf die Woche, müssen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifregelungen zu Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen überprüft werden: Ab wann liegt künftig vergütungspflichtige Mehrarbeit vor? Wie werden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bei langen Einzeltagen korrekt abgerechnet? Eine saubere Verzahnung von Zeiterfassung und Lohnabrechnung verhindert hier Fehler und Nachzahlungen.

3. Ruhezeiten und Gesundheitsschutz bleiben Pflicht

Die 11-stündige Ruhezeit und das Arbeitsschutzrecht gelten unabhängig von der Reform weiter. Arbeitgeber bleiben für die Einhaltung verantwortlich – inklusive Gefährdungsbeurteilung bei stark schwankenden Arbeitszeiten.

4. Jetzt vorbereiten: To-dos für Unternehmen

  • Bestehende Arbeitszeitmodelle und Schichtpläne auf Flexibilisierungspotenzial prüfen
  • Digitale Zeiterfassung einführen oder modernisieren
  • Vertrags- und Zuschlagsregelungen mit Blick auf eine Wochenbetrachtung sichten
  • Schnittstelle zwischen Zeiterfassung und Payroll automatisieren
  • Gesetzgebungsverfahren beobachten – der Entwurf wird für Juni 2026 erwartet

Fazit

Die Arbeitszeitgesetz-Reform 2026 könnte den größten Umbau des deutschen Arbeitszeitrechts seit Jahrzehnten bringen. Für Arbeitgeber liegt die Chance in flexibleren Arbeitsmodellen – die Herausforderung in sauberer Zeiterfassung, korrekter Abrechnung und Compliance. Mit Taxmaro verbinden Sie Zeiterfassung, Personalprozesse und automatisierte Lohnabrechnung in einer Plattform – und sind auf die neuen Regeln vorbereitet, bevor sie kommen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026, vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.