Die Bundesregierung plant, die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu ersetzen. Was die Arbeitszeitgesetz-Reform 2026 für Arbeitgeber, Zeiterfassung und Lohnabrechnung bedeutet – und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten.
Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundlegend modernisieren: Statt der starren täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat für Juni 2026 einen Gesetzentwurf angekündigt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Arbeitszeitmodelle, Zeiterfassung und Lohnabrechnung müssen auf den Prüfstand. Wir fassen zusammen, was geplant ist – und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten.
Das geltende ArbZG stammt in seinen Grundzügen aus einer Zeit klassischer Präsenzarbeit und setzt enge Grenzen:
Eine gewisse Flexibilität existiert also bereits heute – etwa bei Projektspitzen oder dringenden Kundenanfragen. Die tägliche Obergrenze bleibt aber der limitierende Faktor.
Kern der geplanten Reform ist der Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Konkret bedeutet das:
Damit würde Deutschland näher an die EU-Arbeitszeitrichtlinie heranrücken, die ebenfalls auf eine wöchentliche Betrachtung abstellt.
Die Reform ist politisch umkämpft. Gewerkschaften – allen voran der DGB – warnen vor gesundheitlichen Risiken langer Arbeitstage und sehen den Schutzcharakter des 8-Stunden-Tags gefährdet: Konzentration und Leistungsfähigkeit nehmen nach vielen Stunden messbar ab, das Fehler- und Burn-out-Risiko steigt. Arbeitgeberverbände begrüßen das Vorhaben dagegen als Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Und in der Praxis zeigt sich: Je nach Branche, Lebensphase und Arbeitsmodell bewerten Beschäftigte die Pläne sehr unterschiedlich – von Eltern, die sich flexible Nacharbeit wünschen, bis zu Arbeitnehmern, die den Gesundheitsschutz der täglichen Grenze schätzen.
Auch wenn der Gesetzentwurf noch aussteht: Unternehmen sollten die Auswirkungen früh durchdenken, denn flexible Arbeitszeiten erhöhen die Anforderungen an Prozesse und Payroll.
Wer Arbeitszeit über die Woche flexibel verteilt, muss sie lückenlos dokumentieren. Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung besteht nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht ohnehin bereits. Mit einer Wochenhöchstgrenze wird die taggenaue Erfassung zur Grundlage jeder Compliance-Prüfung – manuelle Excel-Listen stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
Verschiebt sich der gesetzliche Maßstab vom Tag auf die Woche, müssen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifregelungen zu Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen überprüft werden: Ab wann liegt künftig vergütungspflichtige Mehrarbeit vor? Wie werden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bei langen Einzeltagen korrekt abgerechnet? Eine saubere Verzahnung von Zeiterfassung und Lohnabrechnung verhindert hier Fehler und Nachzahlungen.
Die 11-stündige Ruhezeit und das Arbeitsschutzrecht gelten unabhängig von der Reform weiter. Arbeitgeber bleiben für die Einhaltung verantwortlich – inklusive Gefährdungsbeurteilung bei stark schwankenden Arbeitszeiten.
Die Arbeitszeitgesetz-Reform 2026 könnte den größten Umbau des deutschen Arbeitszeitrechts seit Jahrzehnten bringen. Für Arbeitgeber liegt die Chance in flexibleren Arbeitsmodellen – die Herausforderung in sauberer Zeiterfassung, korrekter Abrechnung und Compliance. Mit Taxmaro verbinden Sie Zeiterfassung, Personalprozesse und automatisierte Lohnabrechnung in einer Plattform – und sind auf die neuen Regeln vorbereitet, bevor sie kommen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026, vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs.
