Vertrauensarbeitszeit 2026: Konzept, Pflichten und Zeiterfassung nach BAG-Urteil

May 22, 2026

Vertrauensarbeitszeit 2026: Konzept, BAG-Urteil 13.9.2022, Pflicht zur Zeiterfassung trotz Vertrauen. Vor- und Nachteile, Mitbestimmung Betriebsrat, geeignete Berufsgruppen und konkrete Umsetzung mit Best Practices und häufigen Fehlern.

Kurz & klar: Vertrauensarbeitszeit bedeutet 2026: Beschäftigte entscheiden selbst, wann sie ihre Arbeitsleistung erbringen – ohne festgelegte Anfangs- und Endzeit. Wichtig: Vertrauensarbeitszeit ist nicht das Gleiche wie keine Zeiterfassung. Nach dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen auch Mitarbeitende mit Vertrauensarbeitszeit ihre Stunden dokumentieren. Vertrauensarbeitszeit regelt das „Wann", nicht das „Ob" der Erfassung. Wir zeigen Konzept, gesetzlichen Rahmen, Vor- und Nachteile sowie die Umsetzung 2026 inklusive der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Vorgabe und Kontrolle von Arbeitsbeginn und -ende verzichtet. Beschäftigte entscheiden selbst, wann sie arbeiten – der Arbeitgeber vertraut darauf, dass die vereinbarte Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden/Woche) auch tatsächlich geleistet wird.

Kernmerkmale:

  • Keine festgelegte Kernzeit oder Gleitzeit-Regelung
  • Mitarbeitende organisieren ihre Arbeitszeit selbst
  • Ergebnis- statt Anwesenheitskontrolle
  • Geeignet für Wissens-, Kreativ- und Projektarbeit

Vertrauensarbeitszeit vs. andere flexible Modelle

ModellCharakteristik
VertrauensarbeitszeitKeine Kernzeit, freie Zeiteinteilung
GleitzeitKernzeit + Gleitzonen
FunktionszeitTeam muss in bestimmter Zeit funktionsfähig sein
JahresarbeitszeitStundenkontingent für 12 Monate
4-Tage-WocheReduktion der Arbeitstage, gleiche Stundenzahl

Das BAG-Urteil vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) und seine Folgen

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 grundlegend entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzuführen. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung.

Konsequenzen für die Vertrauensarbeitszeit

  • Auch in Vertrauensarbeitszeit gilt die Pflicht zur Zeiterfassung
  • Mitarbeitende müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren
  • Erfassung darf delegiert werden – z. B. an die Mitarbeitenden selbst
  • Arbeitgeber muss dafür ein verlässliches System zur Verfügung stellen
  • Stichprobenartige Plausibilitätsprüfung ist Pflicht

Mehr dazu in unserem Beitrag zur Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026.

ArbZG-Novelle 2026: Konkretisierung der Erfassungspflicht

Mit der geplanten ArbZG-Novelle 2026 wird die Erfassungspflicht gesetzlich verankert. Wichtige Punkte:

  • Erfassung grundsätzlich elektronisch (Papier nur in Ausnahmefällen)
  • Taggleiche Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer
  • Vertrauensarbeitszeit bleibt grundsätzlich möglich
  • Ausnahmen bei Kleinbetrieben unter 10 Beschäftigten

Vor- und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

Vorteile für Mitarbeitende

  • Hohe Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
  • Bessere Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • Geringeres Risiko von Arbeitswegezeiten zu Stoßzeiten
  • Motivationsfaktor in der Mitarbeitergewinnung

Vorteile für Arbeitgeber

  • Wirkungsvolles Recruiting-Argument
  • Förderung von Eigenverantwortung und Output-Orientierung
  • Geringere Verwaltungskosten für Anwesenheits-Kontrolle
  • Höhere Bindung qualifizierter Fachkräfte

Nachteile / Risiken

  • Gefahr der Selbstausbeutung und unbezahlten Überstunden
  • Erschwerte Erfassung von Burnout-Anzeichen (siehe Burnout 2026)
  • Schwerer messbare Leistung in arbeitsteiligen Prozessen
  • Manche Tätigkeiten ungeeignet (Schichtbetrieb, Kundenbedienung)

Maximale Arbeitszeit und Pausen bleiben verbindlich

Auch bei Vertrauensarbeitszeit gelten die Grenzen des ArbZG zwingend:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, Ausnahme 10 Stunden (§ 3 ArbZG)
  • Maximale Wochenarbeitszeit: 48 Stunden (EU-Vorgabe)
  • Pausen (§ 4 ArbZG): 30 Min bei mehr als 6 h, 45 Min bei mehr als 9 h
  • Ruhezeit (§ 5 ArbZG): 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • Sonn- und Feiertage: Arbeitsverbot (§ 9 ArbZG), Ausnahmen

Mehr Details: Maximale Arbeitszeit pro Tag & Woche 2026.

Welche Berufsgruppen eignen sich?

Vertrauensarbeitszeit ist sinnvoll bei:

  • Wissensarbeit (Software-Entwicklung, Marketing, Consulting)
  • Führungskräfte und Projektmanager
  • Forschung und Entwicklung
  • Redaktion, Design, Kreativarbeit

Weniger geeignet bei:

  • Schichtarbeit (siehe Schichtmodelle 2026)
  • Kundenservice mit festen Öffnungszeiten
  • Produktion mit getakteten Prozessen
  • Gesundheitsbereich, Pflege

Mitbestimmung des Betriebsrats

Bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit hat der Betriebsrat starke Mitbestimmungsrechte:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Vorübergehende Verlängerung/Verkürzung
  • Mitbestimmung bei der Ausgestaltung: Wie die Zeiterfassung erfolgt
  • „Ob" der Vertrauensarbeitszeit-Einführung kann nicht erzwungen werden – „Wie" muss vereinbart werden

Konkrete Umsetzung 2026: Best Practices

  1. Klare Vereinbarung: Schriftliche Regelung im Arbeitsvertrag oder als Betriebsvereinbarung
  2. Zeiterfassungs-Tool bereitstellen: Mitarbeitende erfassen Stunden selbst (z. B. clockodo, Personio, Factorial)
  3. Periodische Plausibilitätsprüfung: Stichprobenartige Überprüfung
  4. Erreichbarkeitsregeln: Definierte Kernzeiten für Meetings, ansonsten asynchrone Kommunikation
  5. Pausen sichern: Tool-Erinnerungen oder Team-Regeln
  6. Maximale Wochengrenze überwachen: Trotz Vertrauensarbeitszeit 48h-Schnitt einhalten

Folgen für die Lohnabrechnung

Vertrauensarbeitszeit hat in der Lohnabrechnung meist keinen Sondereffekt:

  • Vergütung erfolgt regulär pro Monat (Pauschalgehalt)
  • Überstunden: Werden meist als mit dem Gehalt abgegolten betrachtet (BAG: nur bei klarer Klausel und nicht für unverhältnismäßige Mehrarbeit)
  • Krankheit, Urlaub: Standard Lohnfortzahlung
  • Wochengrenze: Trotz Vertrauen die 48h dokumentieren

Häufige Fehler bei Vertrauensarbeitszeit

  • Keine Zeiterfassung: Verstoß gegen BAG-Urteil und § 3 ArbSchG
  • Überstunden-Klausel zu pauschal: BAG verlangt klare Begrenzung
  • Pausen nicht eingehalten: § 4 ArbZG ist auch bei Vertrauensarbeitszeit Pflicht
  • Wochengrenze übersehen: 48h sind absolute Obergrenze
  • Erreichbarkeit nicht definiert: Führt zu Erwartungsdruck und unbezahlten Mehrarbeit
  • Vertrauensarbeitszeit als 24/7-Erreichbarkeit verstanden: Verletzung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit

Fazit

Vertrauensarbeitszeit 2026 ist ein attraktives, modernes Arbeitszeitmodell – aber kein Freibrief für fehlende Zeiterfassung. Das BAG hat 2022 klargestellt: Auch hier müssen Stunden dokumentiert werden, das „Vertrauen" bezieht sich auf die Lage der Arbeitszeit, nicht auf die Erfassung. Wer Vertrauensarbeitszeit einführt, braucht: klare schriftliche Regelung, ein Zeiterfassungs-Tool, definierte Erreichbarkeitsregeln und stichprobenartige Prüfung. So entsteht ein Modell, das Recruiting-Vorteile bringt und gleichzeitig rechtssicher bleibt.

Weiterführend: Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026 | Maximale Arbeitszeit pro Tag & Woche 2026 | Schichtmodelle 2026

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.