Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – mit klar definierten Ausnahmen. Dazu zählen u. a. Jugendliche ohne Ausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktikanten, Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Arbeitgeber müssen Ausnahmen lückenlos dokumentieren, korrekt in der Lohnabrechnung abbilden und Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) überprüft die Einhaltung – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Wer die Regelungen kennt und sauber dokumentiert, stellt rechtssichere Prozesse sicher.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Grundsätzlich haben alle volljährigen Arbeitnehmer Anspruch darauf – aber es gibt gesetzlich definierte Ausnahmen vom Mindestlohn.
Folgende Gruppen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz:
👉 Wichtig: Minijobber, Werkstudenten oder Teilzeitkräfte sind nicht ausgenommen – sie haben vollen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beschäftigung von Personen, die nicht unter den Mindestlohn fallen, lückenlos zu dokumentieren. Dazu gehören:
Diese Unterlagen müssen so geführt werden, dass sie im Rahmen einer Kontrolle jederzeit vorgelegt werden können.
In der Lohnabrechnung muss klar erkennbar sein, ob ein Beschäftigter Anspruch auf den Mindestlohn hat oder unter eine Ausnahme fällt. Arbeitgeber sollten:
Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüft. Diese kontrolliert:
Verstöße gegen die Dokumentationspflicht oder eine falsche Einstufung können hohe Bußgelder bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.
Arbeitgeber müssen alle arbeitszeit- und lohnrelevanten Unterlagen mindestens zwei Jahre lang aufbewahren (§ 17 MiLoG). Dazu zählen:
👉 Tipp: Für Rechtssicherheit empfiehlt es sich, diese Unterlagen – ähnlich wie steuerliche Nachweise – für bis zu zehn Jahre zu archivieren.
👉 Für Arbeitgeber gilt: Wer Ausnahmen korrekt dokumentiert und in der Lohnabrechnung sauber abbildet, vermeidet Bußgelder und sorgt für rechtssichere Prozesse.