Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto – so viel bleibt netto

October 28, 2026

Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag: 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 € ab 2027. Bei Vollzeit sind das rund 2.409 € brutto und etwa 1.716 € netto in Steuerklasse 1. Mit Netto-Tabelle, Minijob-Grenze, Ausnahmen und Pflichten für Arbeitgeber.

Kurz beantwortet: Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Seit 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 2.409 € brutto im Monat. Davon bleiben in Steuerklasse 1 (ledig, kinderlos, ohne Kirchensteuer) etwa 1.716 € netto, also rund 71 % des Bruttos.

Stand: Oktober 2026. Netto-Werte gerundet, Rechenwerte 2026, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, NRW.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Brutto. Die 13,90 € sind der Stundenlohn vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (§ 1 MiLoG i. V. m. der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung). Was netto ankommt, hängt von Steuerklasse, Kindern, Krankenkasse und Kirchensteuer ab.

Mindestlohn 2026 netto: Tabelle

WochenstundenBrutto pro MonatNetto Steuerklasse 1, kinderlosHinweis
201.204,67 €ca. 1.015 €Midijob (Übergangsbereich), keine Lohnsteuer
301.807,00 €ca. 1.380 €Midijob, reduzierte AN-Beiträge
352.108,17 €ca. 1.535 €reguläre Beiträge
40 (Vollzeit)2.409,33 €ca. 1.716 €reguläre Beiträge

In Steuerklasse 3 mit zwei Kindern fällt bei Vollzeit zum Mindestlohn praktisch keine Lohnsteuer an; netto bleiben dann rund 1.900 €. Brutto berechnet mit 52 Wochen ÷ 12 Monate (4,33 Wochen pro Monat).

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 im Monat?

Formel: Wochenstunden × 13,90 € × 4,33. Vollzeit mit 40 Stunden ergibt 2.409 €, mit 38,5 Stunden 2.319 € und mit 35 Stunden 2.108 € brutto. Eine vollständige Umrechnung finden Sie in unserer Tabelle Wochenstunden in Monatsstunden.

Mindestlohn-Entwicklung 2015 bis 2027

AbStundenlohn brutto
01.01.20158,50 €
01.01.20178,84 €
01.01.20199,19 €
01.01.20209,35 €
01.01.2021 / 01.07.20219,50 € / 9,60 €
01.01.2022 / 01.07.20229,82 € / 10,45 €
01.10.202212,00 €
01.01.202412,41 €
01.01.202512,82 €
01.01.202613,90 €
01.01.202714,60 €

Mindestlohn und Minijob 2026

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat. Zum Mindestlohn sind damit höchstens rund 43 Stunden im Monat möglich (603 ÷ 13,90). Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Minijob-Grenze 2027 voraussichtlich auf 633 €. Zusätzlich sieht der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vor, die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % anzuheben (Stand: parlamentarisches Verfahren).

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Grundsätzlich alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Werkstudierende, beschäftigte Rentner und Saisonkräfte – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Sitz des Arbeitgebers.

Ausnahmen vom Mindestlohn (§ 22 MiLoG)

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach BBiG)
  • Pflichtpraktika nach Ausbildungs- oder Studienordnung
  • freiwillige Orientierungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
  • Ehrenamtlich Tätige; Selbstständige sind keine Arbeitnehmer und daher nicht erfasst

Was Arbeitgeber 2026 beachten müssen

  • Stundenlöhne prüfen: Auch Monatsgehälter müssen umgerechnet mindestens 13,90 € je tatsächlich geleisteter Stunde ergeben, inklusive Überstunden.
  • Arbeitszeit aufzeichnen: Für Minijobs und Branchen nach § 2a SchwarzArbG Beginn, Ende und Dauer innerhalb von sieben Tagen dokumentieren (§ 17 MiLoG).
  • Minijob-Stunden anpassen: Bei Erhöhungen die Stundenzahl so setzen, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.
  • Sanktionen: Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet werden (§ 21 MiLoG); die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft.

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FAQ

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 netto bei Vollzeit?
Was ist der aktuelle Mindestlohn?
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Unter anderem Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktika bis drei Monate, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und Ehrenamtliche (§ 22 MiLoG).

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.
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