Der gesetzliche Mindestlohn steigt weiter – und mit ihm die Anforderungen an Arbeitgeber. Ab dem 1. Januar 2026 gelten 13,90 € brutto pro Stunde, ein weiterer Anstieg ist bereits beschlossen. Für Lohnabrechnung, Minijobs und Dokumentationspflichten bedeutet das konkrete Anpassungen. Dieser Beitrag fasst alles Wichtige zum Mindestlohn 2026 zusammen – verständlich, praxisnah und rechtssicher.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Zur Einordnung: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 €, 2024 bei 12,41 €.
Beispiel-Rechnung (40 Stunden/Woche):
13,90 € × (40 × 52 / 12) ≈ 2.409 € brutto/Monat (gerundet). (Rechenbeispiel, ohne Zuschläge/Abzüge.)
1) Stundenlohn-Kontrolle (Pflicht)
Stellt sicher, dass der Mindestlohn pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde eingehalten wird – besonders bei Monatsgehältern, Teilzeit, variablen Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten.
2) Zuschläge & Sonderzahlungen: nicht „blind“ anrechnen
In der Praxis gilt: Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) sind typischerweise zusätzlich zu zahlen und eignen sich nicht als verlässliche „Auffüllung“ des Mindestlohns. Entscheidend ist, wofür die Zahlung geleistet wird (normale Arbeitsleistung vs. Zweckzulage). Das BAG stellt bei der Anrechenbarkeit darauf ab, ob die Zahlung Gegenleistung für die Arbeit ist oder einem besonderen Zweck dient.
Praxis-Tipp: Wenn ihr Mindestlohn-Compliance sicherstellen wollt, plant den Grundlohn so, dass er den Mindestlohn ohne Zuschläge erfüllt.
3) Branchenmindestlöhne beachten (Beispiel Pflege)
In einzelnen Branchen gelten höhere Mindestlöhne. In der Pflege liegt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte aktuell bei 20,50 € und steigt auf 21,03 € ab 01.07.2026 sowie 21,58 € ab 01.07.2027.
Wichtig: Die Aufzeichnungspflicht nach MiLoG gilt nicht automatisch für alle Arbeitgeber, sondern insbesondere für:
Die Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren – u. a. auch für:
Typische Ausnahmen (weiterhin 2026):
(Die Detailabgrenzung hängt vom konkreten Status/Vertrag ab.)
Nachzahlungen
Beschäftigte können Differenzen rückwirkend geltend machen; auch Prüfungen können vergangene Zeiträume umfassen.
Bußgelder
Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 500.000 € möglich (§ 21 MiLoG).
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Unternehmen können bei einschlägigen Verstößen von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden (§ 19 MiLoG; Details/Schwellen siehe Norm).
Strafrechtliche Risiken bei SV-Themen
Wenn im Zusammenhang mit falscher Entlohnung Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden, kann § 266a StGB relevant werden (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahrenoder Geldstrafe).
Kontrolle durch den Zoll
Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
