Mindestlohn 2026: Alles Wichtige für Arbeitgeber – Höhe, Pflichten, Bußgelder

May 18, 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde – ein Plus von 8,4 % gegenüber 2025. Für Arbeitgeber bedeutet das deutliche Anpassungen bei Lohnabrechnung, Minijob-Stunden, Dokumentationspflichten und Branchenmindestlöhnen. Dieser Mega-Hub fasst alles Wichtige zum Mindestlohn 2026 zusammen – von der konkreten Höhe über Ausnahmen, Pflichten und Bußgelder bis hin zu Brutto-Netto-Realität, Branchen-Tabellen und Tipps zur Compliance.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde – das ist die größte Erhöhung seit Einführung 2015. Für Arbeitgeber bedeutet das spürbare Anpassungen in der Lohnabrechnung, neue Minijob-Stundengrenzen und schärfere Kontrollen durch den Zoll. Wer den Mindestlohn nicht oder nicht korrekt zahlt, riskiert Bußgelder bis 500.000 €, Nachzahlungen und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Dieser Mega-Hub bündelt alle relevanten Informationen für Arbeitgeber: aktuelle Höhe, Anspruchsberechtigte, Ausnahmen, Branchenmindestlöhne, Pflichten, Bußgelder und Brutto-Netto-Beispiele. Eine moderne Lohnsoftware wie Taxmaro sorgt dafür, dass alle Mindestlohn-Regeln automatisch eingehalten werden – inklusive Branchenmindestlöhnen, Stundenaufzeichnung und rechtssicherer Dokumentation.

Mindestlohn 2026 auf einen Blick

  • Aktuelle Höhe: 13,90 € brutto pro Stunde (seit 01.01.2026)
  • Erhöhung gegenüber 2025: +1,08 € (von 12,82 €) – rund +8,4 %
  • Geplant für 2027: 14,60 € brutto pro Stunde ab 01.01.2027
  • Geltungsbereich: Alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren in Deutschland (mit wenigen Ausnahmen)
  • Ausnahmen: Auszubildende, bestimmte Pflichtpraktika, FSJ/BFD, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Minderjährige ohne Berufsabschluss
  • Bußgelder: Bis zu 500.000 € bei Verstößen (§ 21 MiLoG)
  • Mindestlohnkommission: Festlegung erfolgt alle zwei Jahre auf Basis der Tarifentwicklung
  • Minijob-Grenze 2026: 603 € pro Monat (≈ 43,4 Stunden bei Mindestlohn)

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Damit liegt er rund 8,4 % höher als 2025 (12,82 €). Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde beschlossen. Beschlossen wurde die Anpassung von der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft zusammensetzt.

Mindestlohn-Entwicklung 2015–2027

JahrStundenlohnVeränderung
2015 (Einführung)8,50 €
20178,84 €+0,34 €
20199,19 €+0,35 €
20209,35 €+0,16 €
20219,50 € / 9,60 €schrittweise
2022 (Sondererhöhung)10,45 € → 12,00 €+1,55 €
202412,41 €+0,41 €
202512,82 €+0,41 €
202613,90 €+1,08 €
2027 (geplant)14,60 €+0,70 €

Brutto vs. Netto bei Mindestlohn (Vollzeit, 40 Std./Woche)

Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich folgender Monatsbrutto: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 ≈ 2.409 € brutto/Monat. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse und Kirchensteuerpflicht ab.

SteuerklasseFamilienstandNetto (ca.)
Klasse 1ledig, kinderlos1.850 € – 1.950 €
Klasse 3verheiratet, 2 Kinder2.100 € – 2.180 €
Klasse 5verheiratet, geringeres Einkommen1.500 € – 1.600 €

Werte sind Richtwerte für 2026 ohne Kirchensteuer. Genaue Berechnungen mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn 2026?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren, unabhängig von Branche, Vertragsart oder Stundenzahl. Es gibt jedoch einige Sonderfälle:

Voll- und Teilzeitbeschäftigte

Sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit besteht uneingeschränkter Anspruch auf den Mindestlohn. Bei Teilzeit muss der durchschnittliche Stundenlohn mindestens 13,90 € erreichen – auch wenn ein festes Monatsgehalt gezahlt wird.

Minijobber

Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Mit der Erhöhung 2026 steigt die Verdienstgrenze auf 603 € pro Monat, da diese dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (10 Stunden/Woche × 13,90 € × 4,33 Wochen ≈ 603 €). Mehr dazu im Beitrag Mindestlohn für Minijobber.

Werkstudenten

Werkstudenten erhalten den vollen Mindestlohn. Eine Ausnahme gibt es nur in seltenen Fällen, etwa bei Pflichtpraktika während des Studiums. Detailregeln im Beitrag Mindestlohn für Werkstudenten 2026.

Auszubildende

Für Auszubildende gilt nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern die Mindestausbildungsvergütung (MiLoBBiG). 2026 beträgt diese im 1. Lehrjahr rund 766 € pro Monat, im 2. Lehrjahr 904 € und im 3. Lehrjahr 1.034 €.

Praktikanten (Pflichtpraktikum vs. freiwillig)

Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums sind vom Mindestlohn ausgenommen. Bei freiwilligen Praktika gilt: Bis 3 Monate Dauer keine Pflicht zur Mindestlohnzahlung, ab dem 4. Monat besteht voller Anspruch.

Familienangehörige

Bei mitarbeitenden Familienangehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder im Familienbetrieb) hängt der Mindestlohnanspruch davon ab, ob ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt. Mehr Details im Beitrag Mindestlohn für Familienangehörige.

Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind vom Mindestlohn ausgenommen. Voraussetzung: Es darf kein echtes Arbeitsverhältnis vorliegen – die Tätigkeit muss freiwillig, unentgeltlich und im Sinne eines gemeinnützigen Zwecks erfolgen.

Ausnahmen vom Mindestlohn 2026

Auch 2026 gelten einige Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (MiLoG). Detaillierte Regeln und Dokumentationspflichten finden sich im Beitrag Ausnahmen vom Mindestlohn.

Minderjährige ohne Berufsabschluss

Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ziel: Anreize für eine qualifizierte Ausbildung erhalten.

Auszubildende

Statt Mindestlohn gilt die Mindestausbildungsvergütung nach BBiG.

Pflichtpraktikanten

Pflichtpraktika während Schule, Ausbildung oder Studium sind generell von der Mindestlohnpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Orientierungspraktika bis 3 Monate.

Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)

Wer mindestens 12 Monate arbeitslos war, kann in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung unter dem Mindestlohn entlohnt werden – allerdings nur in Ausnahmefällen und mit klarer Begründung.

Freiwilligendienst (FSJ/BFD)

Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten ein Taschengeld, jedoch keinen Mindestlohn.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

In anerkannten Werkstätten gelten Sonderregelungen. Beschäftigte erhalten ein Arbeitsentgelt nach SGB IX, jedoch keinen Mindestlohn im klassischen Sinne.

Branchenspezifische Mindestlöhne 2026 (über Mindestlohn)

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten in zahlreichen Branchen höhere Mindestlöhne, die durch Tarifverträge oder Allgemeinverbindlichkeitserklärungen festgelegt sind. Arbeitgeber in diesen Branchen müssen den jeweils höheren Wert zahlen.

BrancheMindestlohn 2026 (Std.)Geltungsdauer
Pflege (Pflegefachkräfte)20,50 € (ab 01.07.2026: 21,03 €)laufend
Pflege (qualifizierte Pflegehilfskräfte)16,75 €laufend
Gerüstbau14,75 €bis 30.09.2026
Gebäudereinigung (Innen-/Unterhalt)14,25 €laufend
Gebäudereinigung (Glas-/Fassade)17,65 €laufend
Dachdecker15,30 €laufend
Elektrohandwerk14,50 €laufend
Wäschereien (Objektkundengeschäft)14,10 €laufend
Bauhauptgewerbe (Lohngruppe 1)14,35 €laufend
Maler/Lackierer (ungelernt)14,10 €laufend

Stand 2026, Werte je nach Tarifabschluss. Aktuelle Beträge bitte über das BMAS oder die jeweilige Branchenseite prüfen.

Mindestlohn berechnen: So geht's

Die Mindestlohnberechnung erfolgt pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Entscheidend ist, dass das Bruttogehalt geteilt durch die geleisteten Stunden mindestens 13,90 € ergibt.

Beispielrechnung Vollzeit (40 Std./Woche)

40 × 13,90 € × 4,33 Wochen ≈ 2.409 € brutto/Monat. Bei 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld muss zusätzlich gezahlt werden – Sonderzahlungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie zweckgebunden sind.

Beispielrechnung Teilzeit (20 Std./Woche)

20 × 13,90 € × 4,33 ≈ 1.205 € brutto/Monat. Bei festem Monatsgehalt muss kontrolliert werden, ob das Verhältnis Stundenlohn/geleistete Stunden den Mindestlohn nicht unterschreitet.

Beispielrechnung Minijob (603 € / 13,90 €)

603 € ÷ 13,90 € = maximal 43,38 Stunden pro Monat. Bei Überschreitung droht der Wechsel in den sozialversicherungspflichtigen Bereich (Midijob).

Stundenzettel-Pflicht (§ 17 MiLoG)

Für Minijobber und Branchen nach § 2a SchwarzArbG (Bau, Gastgewerbe, Gebäudereinigung, Logistik etc.) ist eine tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit Pflicht. Die Aufzeichnungen sind 2 Jahre aufzubewahren.

Praxis-Tipp: Eine Lohnsoftware wie Taxmaro berechnet Mindestlohn-Compliance automatisch – inklusive Branchenmindestlöhnen, Stundenaufzeichnung und Warnungen bei Unterschreitung.

Pflichten für Arbeitgeber 2026

Mit der Mindestlohnerhöhung 2026 verschärfen sich auch die Arbeitgeberpflichten. Diese 8 Punkte sollten Sie kennen:

Dokumentation der Arbeitszeit (§ 17 MiLoG)

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen – insbesondere bei Minijobs und in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG. Mehr dazu im Beitrag Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Aufbewahrung 2 Jahre

Alle Mindestlohn-relevanten Aufzeichnungen müssen für mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden – beginnend mit dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt.

Aufzeichnung sofort (binnen 7 Tagen)

Die Erfassung muss spätestens 7 Tage nach der erbrachten Arbeitsleistung erfolgen. Späteres Nachtragen ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Generalunternehmerhaftung bei Subunternehmern

Arbeitgeber haften auch für Mindestlohnverstöße ihrer Subunternehmer. Wer Aufträge weitergibt, sollte vertraglich Compliance-Klauseln vereinbaren und Nachweise einfordern.

Mitwirkung bei Zoll-Kontrollen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll prüft Mindestlohn-Compliance. Arbeitgeber müssen Auskünfte erteilen, Aufzeichnungen vorlegen und Zugang zu Geschäftsräumen gewähren.

Lohnzahlung spätestens am Folgemonatsende

Der Mindestlohn ist spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats auf das Konto des Arbeitnehmers zu zahlen. Verzögerungen können bereits als Mindestlohnverstoß gewertet werden.

Korrekte Anrechnung von Zulagen und Sonderzahlungen

Zweckgebundene Zulagen (z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) dürfen nicht zur Erfüllung des Mindestlohns angerechnet werden. Nur regelmäßige, unbedingt zugesagte Zahlungen sind anrechenbar.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Verstöße können Bußgelder, Nachzahlungen, Vergabeausschluss und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB nach sich ziehen.

Bußgelder und Sanktionen bei Mindestlohn-Verstößen

Verstoß-ArtBußgeldhöheRechtsgrundlage
Unterschreitung Mindestlohnbis 500.000 €§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG
Verstoß gegen Aufzeichnungspflichtbis 30.000 €§ 21 Abs. 1 Nr. 7 MiLoG
Verstoß gegen Mitwirkungspflichtbis 30.000 €§ 21 Abs. 1 Nr. 6 MiLoG
Beauftragung mindestlohn-untreuer Subunternehmerbis 500.000 €§ 21 Abs. 2 MiLoG
Vorenthaltene SV-Beiträge (vorsätzlich)Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe§ 266a StGB

Strafrechtliche Folgen

Wer vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, indem er den Mindestlohn unterschreitet, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe (§ 266a StGB).

Vergabeausschluss bei öffentlichen Aufträgen

Unternehmen mit Bußgeldern ab 2.500 € können nach § 19 MiLoG von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden – ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden.

Mindestlohn und Steuern: Brutto-Netto-Realität

Auch beim Mindestlohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (für höhere Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Ledige in Steuerklasse 1 zahlen rund 19–22 % Abzüge, Verheiratete in Steuerklasse 3 deutlich weniger.

WochenstundenBrutto/MonatNetto Stkl. 1 (ledig)Netto Stkl. 3 (verh., 2 Kinder)
20 Std.≈ 1.205 €1.050 € – 1.100 €1.150 € – 1.180 €
30 Std.≈ 1.808 €1.450 € – 1.520 €1.620 € – 1.670 €
35 Std.≈ 2.108 €1.650 € – 1.730 €1.850 € – 1.920 €
40 Std. (Vollzeit)≈ 2.409 €1.850 € – 1.950 €2.100 € – 2.180 €

Aufstockung mit Bürgergeld

Liegt das Mindestlohn-Einkommen unter dem Existenzminimum (besonders bei Teilzeit oder hohen Wohnkosten), können Beschäftigte aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Der Mindestlohn allein reicht in vielen Großstädten nicht aus, um eine Familie zu ernähren.

Mindestlohn 2026 vs. 2027: Was kommt nächstes Jahr?

Die Mindestlohnkommission hat bereits zur Mindestlohnerhöhung 2027 einen klaren Pfad festgelegt:

  • Ab 01.01.2027: 14,60 € brutto pro Stunde (+0,70 €)
  • Minijob-Grenze 2027: voraussichtlich 633 € pro Monat
  • Politischer Kontext: Forderungen aus Gewerkschaften und Teilen der SPD nach einem Mindestlohn von 15 € sind weiterhin laut – die EU-Mindestlohnrichtlinie spielt hier eine zentrale Rolle
  • EU-Vorgabe: Mindestlohn soll mindestens 60 % des Medianlohns oder 50 % des Durchschnittslohns betragen

Arbeitgeber sollten frühzeitig Budgets und Verträge anpassen – insbesondere bei Mehrjahres-Arbeitsverträgen und Tarifabschlüssen.

Häufige Fehler und wie Software sie verhindert

Fehler 1: Stundenaufzeichnung wird vergessen

In Branchen nach § 2a SchwarzArbG ist die Aufzeichnung Pflicht. Lohnsoftware mit integrierter Zeiterfassung erinnert automatisch und blockiert die Lohnabrechnung bei fehlenden Daten.

Fehler 2: Zuschläge fälschlich angerechnet

Nacht- und Feiertagszuschläge dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine professionelle Lohnsoftware trennt automatisch zwischen Grundlohn und zweckgebundenen Zulagen.

Fehler 3: Mindestlohnerhöhung nicht rechtzeitig umgesetzt

Wer am 01.01.2026 noch mit 12,82 € rechnet, riskiert sofort Nachzahlungen und Bußgelder. Lohnsoftware aktualisiert Mindestlohnsätze automatisch zum Stichtag.

Fehler 4: Branchenmindestlohn nicht beachtet

In Pflege, Bau, Gebäudereinigung & Co. gelten höhere Sätze. Eine moderne Software erkennt die Branche und nutzt automatisch den korrekten Branchenmindestlohn.

Fehler 5: Minijob-Stunden überschritten

Bei 603 € Minijob-Grenze und 13,90 € Mindestlohn sind nur 43 Stunden im Monat erlaubt. Die Software warnt automatisch, sobald die Grenze überschritten würde.

Fehler 6: Lohnzahlung verzögert

Auch verspätete Mindestlohnzahlung gilt als Verstoß. Automatisierte Zahlläufe sichern die fristgerechte Auszahlung.

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Weiterführende Beiträge

Mindestlohn-Compliance auf Knopfdruck mit Taxmaro

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.