Minijob 2026: Verdienstgrenze, Steuern & Rechte

June 1, 2026

Minijob 2026: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro im Monat. Was das für Arbeitszeit, Steuern, Sozialabgaben und die Rechte von Minijobbern bedeutet – kompakt für Arbeitgeber.

Kurzantwort: Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. 2026 steigt die Verdienstgrenze von 556 auf 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), weil sie an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Minijobber haben grundsätzlich dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle anderen Beschäftigten.

Was ist ein Minijob?

Beim Minijob – fachlich „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ – verdient die beschäftigte Person regelmäßig nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Davon zu unterscheiden ist die kurzfristige Beschäftigung, die nicht über die Höhe des Verdienstes, sondern über die Dauer definiert wird.

Die Verdienstgrenze 2026

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit dem Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze auf 603 Euro im Monat – das entspricht einer Jahresgrenze von 7.236 Euro. Bei Mindestlohn können Minijobber damit rund 43 Stunden pro Monat arbeiten. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in begrenztem Umfang zulässig.

Midijob: der Übergangsbereich

Wer mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob), der 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro reicht. Dort steigen die Sozialabgaben der Beschäftigten gleitend an, sodass der Übergang vom Minijob nicht abrupt erfolgt.

Steuern und Sozialabgaben

Für Minijobs zahlt in der Regel der Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale – unter anderem Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Für die beschäftigte Person bleibt der Verdienst damit meist steuer- und abgabenfrei.

Rentenversicherung

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Wer in der Rentenversicherung bleibt, zahlt einen kleinen Eigenanteil und erwirbt dafür vollwertige Rentenansprüche.

Welche Rechte haben Minijobber?

Minijobber sind vollwertige Arbeitnehmer und haben Anspruch auf:

  • den gesetzlichen Mindestlohn,
  • bezahlten Erholungsurlaub (anteilig nach Arbeitstagen),
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen,
  • Schutz durch das Kündigungsrecht und einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen Minijobs bei der Minijob-Zentrale anmelden, die Arbeitszeiten dokumentieren (Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz) und die Verdienstgrenze im Blick behalten – gerade nach der Anhebung 2026 lohnt sich eine Prüfung bestehender Verträge.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.