Teilzeit: Anspruch, Brückenteilzeit & Antrag

June 1, 2026

Wer hat Anspruch auf Teilzeit, wie funktioniert die Brückenteilzeit und welche Fristen gelten beim Antrag? Die wichtigsten Regeln nach dem TzBfG für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Kurzantwort: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden haben nach sechs Monaten Anspruch auf eine Verringerung ihrer Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). Mit der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) ist die Reduzierung auch befristet möglich. Der Antrag muss mindestens drei Monate vorher gestellt werden; ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen.

Was ist Teilzeit?

Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Ansprüche und schützt Teilzeitbeschäftigte vor Benachteiligung gegenüber Vollzeitkräften.

Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeit

Nach § 8 TzBfG besteht ein Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb in der Regel mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch entsprechen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Brückenteilzeit: befristet reduzieren

Mit der Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren befristet verringern und kehren danach automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Voraussetzung ist ein Betrieb mit in der Regel mehr als 45 Mitarbeitenden; bei 46 bis 200 Beschäftigten gilt zudem eine Zumutbarkeitsgrenze (nur einer von 15 Beschäftigten muss Brückenteilzeit erhalten).

So läuft der Antrag

Der Antrag auf Teilzeit muss mindestens drei Monate vor Beginn in Textform gestellt werden und den gewünschten Umfang der Verringerung nennen; die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit soll angegeben werden. Der Arbeitgeber muss die Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen. Versäumt er das, gilt die Teilzeit als genehmigt.

Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?

Eine Ablehnung ist nur aus betrieblichen Gründen zulässig – etwa wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen. Pauschale Begründungen genügen nicht.

Auswirkungen auf Urlaub und Gehalt

Gehalt und Urlaubsanspruch verringern sich anteilig zur reduzierten Arbeitszeit. Der Urlaubsanspruch wird dabei nach den Arbeitstagen pro Woche berechnet – wer die gleiche Anzahl Tage, aber kürzer arbeitet, behält die volle Zahl an Urlaubstagen.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.