Urlaubsanspruch berechnen - BUrlG, Formel & Praxis 2026

June 2, 2026

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch eines Mitarbeitenden? Dieser Glossar-Eintrag erklärt die Berechnung nach § 3 BUrlG, anteilige Ansprüchen bei unterjährigem Eintritt, EuGH-Hinweispflichten und Verfall sowie Sonderfälle wie Schwerbehinderung 2026.

Der Urlaubsanspruch nach § 3 BUrlG ist eine der zentralen HR-Pflichten. Die korrekte Berechnung verhindert Rechtsstreitigkeiten und Lohnnachzahlungen. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist der Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch ist das gesetzlich verankerte Recht jedes Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insbesondere in § 3 BUrlG: Mindestens 24 Werktage pro Jahr (Montag bis Samstag = 6-Tage-Woche).

Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren mehr - branchenueblich 25-30 Arbeitstage.

Der Anspruch dient drei Zwecken: Erholung (gesundheitsrechtlich), Vereinbarkeit (familiaere Verpflichtungen) und Motivation (Mitarbeiterbindung).

Wichtig: Der Urlaubsanspruch ist unabdingbar - vertragliche Klauseln, die den Mindesturlaub nach § 3 BUrlG unterschreiten, sind unwirksam (§ 13 Abs. 1 BUrlG).

Wer hat Anspruch auf Urlaub?

Vollzeitbeschäftigte

Bei 5 Wochenarbeitstagen: 20 Arbeitstage Mindesturlaub. Bei 6 Wochenarbeitstagen: 24 Werktage. Bei 7-Tage-Schichten (Pflege, Industrie): Berechnung auf Basis der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche.

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeit mit reduzierten Wochenarbeitstagen: Pro-Rata-Anspruch. Mitarbeiterin arbeitet 3 Tage/Woche statt 5: Anspruch = 30 x 3/5 = 18 Arbeitstage (bei 30 Tagen Vollzeit-Anspruch).

Minijobber

Minijobber haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte - anteilig nach Wochenarbeitstagen. Wer einmal pro Woche arbeitet: 24/6 = 4 Werktage Mindesturlaub pro Jahr (ohne Tarif).

Auszubildende

Erwachsene Azubis: § 3 BUrlG (24 Werktage). Minderjährige nach § 19 JArbSchG: unter 16 Jahren = 30 Werktage, unter 17 Jahren = 27, unter 18 Jahren = 25. Stichtag: 1. Januar des Urlaubsjahres.

Schwerbehinderte (§ 208 SGB IX)

Zusatzurlaub: 5 Werktage (= 5 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche). Bei unterjähriger Schwerbehinderten-Anerkennung anteilig nach Twelftel-Regel.

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Die Grundformel zur Umrechnung lautet:

Urlaubsanspruch = Jahresurlaub x (eigene Wochenarbeitstage / 5)

Wartezeit (§ 4 BUrlG)

Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Beschäftigung. Davor besteht ein Teilanspruch nach § 5 Abs. 1 a BUrlG: ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (Twelftel-Regel).

Beispielrechnungen

SituationBerechnungAnspruch
Eintritt 1.1., Vollzeit, 30 Tage AnspruchVoll nach 6 Monaten Wartezeit30 Tage
Eintritt 1.5., Vollzeit, 30 Tage30 x 8/1220 Tage
Eintritt 1.10., Vollzeit, 30 Tage30 x 3/128 Tage (gerundet)
Teilzeit 3 Tage/Woche, 30 Tage Vollzeit30 x 3/518 Tage
Schwerbehindert, Vollzeit, 30 Tage30 + 535 Tage

Rundung

Bruchteile von Urlaubstagen werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG zugunsten des Arbeitnehmers gerundet: Halbe Tage werden aufgerundet (auf ganzen Tag), Anteile darunter abgerundet. Beispiel: 8,5 = 9 Tage; 8,3 = 8 Tage.

Sonderfälle und Stolperfallen

Kündigung im 2. Halbjahr

Bei Kündigung nach dem 30. Juni hat der Arbeitnehmer den vollen Jahresurlaub - der Teilanspruch nach § 5 BUrlG gilt nur für das erste Halbjahr. Beispiel: Kündigung zum 31. August nach 5 Jahren Beschäftigung: 30 Tage Anspruch (nicht 30 x 8/12).

Elternzeit

Nach § 17 BEEG kann der Arbeitgeber den Urlaub für die Elternzeit um ein Zwölftel pro vollem Elternzeitmonat kürzen - schriftliche Mitteilung erforderlich. Bei nicht erfolgter Kürzung bleibt der volle Anspruch.

Langzeiterkrankung und EuGH

Nach EuGH C-518/20 und C-727/20 verfällt Urlaub bei Langzeiterkrankung nicht, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht vor der Erkrankung auf Verfallsrisiko hingewiesen hat. Praktische Konsequenz: Jahresbeginn-Hinweis dokumentieren.

Verfall - Hinweispflicht

BAG 9 AZR 541/15: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter klar und rechtzeitig zur Inanspruchnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Ohne Hinweis kein Verfall - selbst nach Jahren noch einklagbar.

Urlaubsanspruch berechnen 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

Der BAG-Beschluss vom 31.01.2023 (9 AZR 244/20) ist 2026 weiter zentral: Die Verjährung des Urlaubsanspruchs (§ 195 BGB, 3 Jahre) beginnt erst, wenn der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungspflichten erfüllt hat. Ohne diese Pflicht-Erfüllung sind Urlaubsanspruche unverjährbar.

Praktische Empfehlung 2026: Schriftliche Information jedes Mitarbeitenden im Januar und im Spätherbst (Oktober/November) über:

  • aktueller Urlaubsstand und Resttage
  • geltende Verfallsfrist (31.03. Folgejahr)
  • Aufforderung zur Inanspruchnahme
  • Hinweis auf Folgen bei Nichtinanspruchnahme

Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG bleibt 2026 unverändert. Politische Vorschläge zur Anhebung auf 25-30 Tage sind im Gespräch, aber nicht verabschiedet. Die Urlaubsabgeltung bei Beendigung bleibt steuer- und sozialversicherungspflichtig als Einmalzahlung (Maerzklausel beachten).

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.