Urlaubsanspruch bei Kündigung - Berechnung & Auszahlung 2026

June 2, 2026

Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Resturlaub korrekt berechnet werden. Dieser Glossar-Eintrag erklärt Zwölftelung nach § 5 BUrlG, Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Sonderfälle bei Kündigung in der ersten oder zweiten Jahreshälfte.

Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Resturlaub korrekt berechnet und entweder gewährt oder ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Maßgeblich sind § 5 und § 7 Abs. 4 BUrlG. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist der Urlaubsanspruch bei Kündigung?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer Befristung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den bis zur Beendigung anteilig erworbenen Urlaub. Kann dieser nicht mehr im laufenden Arbeitsverhältnis gewährt werden, wird er nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgegolten (Urlaubsabgeltung).

Wichtige Grundregeln: § 5 BUrlG regelt die Zwölftelung - pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei Beendigung in der zweiten Jahreshälfte (nach erfüllter Wartezeit) besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

EuGH-Rechtsprechung (insbes. C-684/16 Max-Planck) stellt klar: Der Urlaubsanspruch verfällt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ungeprüft - er muss gewährt oder abgegolten werden.

Wer hat Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung?

Alle Arbeitnehmer

Unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit, Befristung oder Probezeit. Auch Minijobber und Werkstudenten haben Anspruch nach BUrlG.

Bei Ende in erster Jahreshälfte (Jan-Jun)

Zwölftelung: Pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub, Austritt 30.06. = 6/12 = 12 Tage.

Bei Ende in zweiter Jahreshälfte (Jul-Dez)

Voller Jahresurlaub, sofern die Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG) erfüllt ist. Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub, Austritt 15.10. = 24 Tage voller Anspruch.

Bei Ende während der Wartezeit

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Zwölftelung pro vollem Monat - der volle Jahresurlaub steht nicht zu.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Schritt 1: Wartezeit prüfen

Wartezeit erfüllt (6 Monate Betriebszugehörigkeit) oder nicht? Wenn nicht: nur Zwölftelung.

Schritt 2: Austrittszeitpunkt bestimmen

Erste Jahreshälfte: Zwölftelung. Zweite Jahreshälfte: voller Jahresurlaub.

Schritt 3: Bereits genommenen Urlaub abziehen

Resturlaub = Anspruch - bereits genommene Tage

Schritt 4: Resturlaub gewähren oder abgelten

Wenn möglich, in der Restzeit gewähren. Sonst auszahlen (Urlaubsabgeltung).

Beispielrechnung

SzenarioAnspruchGenommenRest
30 Tage Anspruch, Austritt 31.03.30/12 x 3 = 7,5 -> 8 Tage5 Tage3 Tage
30 Tage Anspruch, Austritt 30.06.30/12 x 6 = 15 Tage10 Tage5 Tage
30 Tage Anspruch, Austritt 30.09.30 Tage (voll)20 Tage10 Tage
30 Tage Anspruch, Austritt 31.12.30 Tage (voll)30 Tage0 Tage

Urlaubsabgeltung berechnen

Resttage x Tagessatz (Durchschnitt aus den letzten 13 Wochen). Beispiel: 5 Tage x 200 EUR Tagessatz = 1.000 EUR Urlaubsabgeltung brutto. Die Abgeltung ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Sonderfälle und Stolperfallen

Aufrundung

Anteilige Urlaubsansprüche werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG bei Bruchteilen aufgerundet, wenn diese mindestens einen halben Tag ergeben. Beispiel: 7,5 Tage = 8 Tage.

Urlaubsabgeltung bei Tod

Nach EuGH-Urteil (C-118/13 Bollacke) geht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Todesfall auf die Erben über - frueher war dies strittig.

Resturlaub aus Vorjahr

Mitgenommene Resttage aus dem Vorjahr (Übertrag bis 31.03.) müssen bei Kündigung beachtet werden - sie sind voll abzugelten, sofern noch nicht verfallen.

Kündigungsschutzklage und Urlaub

Bei laufender Kündigungsschutzklage und späterer Reintegration entfällt die Abgeltung; stattdessen erhält der Arbeitnehmer Urlaub in Natur für die Zwischenzeit.

Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss während der Kündigungsfrist aktiv darauf hinweisen, dass Urlaub noch zu nehmen ist - sonst kann Urlaub nicht verfallen (EuGH C-684/16).

Urlaubsanspruch bei Kündigung 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

Die EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bleibt 2026 streng: Arbeitgeber müssen aktiv hinweisen, sonst kein Verfall. Bei Kündigung gilt das umso mehr - vor Austritt sollten alle offenen Urlaubstage möglichst genommen oder klar abgegolten werden.

Aktuelle BAG-Entwicklung: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt erst 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis geendet hat - aber nur, wenn der Arbeitgeber zuvor seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat (BAG 31.01.2023, 9 AZR 244/20).

Mindesturlaub bleibt 2026 bei 24 Werktagen / 20 Arbeitstagen (§ 3 BUrlG). Bei Schwerbehinderten 5 Tage Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX.

Weiterführende Beiträge

Endabrechnung und Urlaubsabgeltung rechtssicher

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FAQ

Was ist der Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Wer hat Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung?
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Resturlaub und Kündigung?

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.