Urlaubsanspruch bei Kuendigung - Berechnung & Auszahlung 2026

May 17, 2026

Bei Kuendigung des Arbeitsverhaeltnisses muss der Resturlaub korrekt berechnet werden. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Zwoelftelung nach § 5 BUrlG, Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Sonderfaelle bei Kuendigung in der ersten oder zweiten Jahreshaelfte.

Bei Kuendigung des Arbeitsverhaeltnisses muss der Resturlaub korrekt berechnet und entweder gewaehrt oder ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Massgeblich sind § 5 und § 7 Abs. 4 BUrlG. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige fuer Arbeitgeber zusammen.

Was ist der Urlaubsanspruch bei Kuendigung?

Bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses durch Kuendigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer Befristung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den bis zur Beendigung anteilig erworbenen Urlaub. Kann dieser nicht mehr im laufenden Arbeitsverhaeltnis gewaehrt werden, wird er nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgegolten (Urlaubsabgeltung).

Wichtige Grundregeln: § 5 BUrlG regelt die Zwoelftelung - pro vollem Beschaeftigungsmonat ein Zwoelftel des Jahresurlaubs. Bei Beendigung in der zweiten Jahreshaelfte (nach erfuellter Wartezeit) besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

EuGH-Rechtsprechung (insbes. C-684/16 Max-Planck) stellt klar: Der Urlaubsanspruch verfaellt bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht ungeprueft - er muss gewaehrt oder abgegolten werden.

Wer hat Anspruch auf Resturlaub bei Kuendigung?

Alle Arbeitnehmer

Unabhaengig von Vollzeit oder Teilzeit, Befristung oder Probezeit. Auch Minijobber und Werkstudenten haben Anspruch nach BUrlG.

Bei Ende in erster Jahreshaelfte (Jan-Jun)

Zwoelftelung: Pro vollem Beschaeftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub, Austritt 30.06. = 6/12 = 12 Tage.

Bei Ende in zweiter Jahreshaelfte (Jul-Dez)

Voller Jahresurlaub, sofern die Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG) erfuellt ist. Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub, Austritt 15.10. = 24 Tage voller Anspruch.

Bei Ende waehrend der Wartezeit

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Zwoelftelung pro vollem Monat - der volle Jahresurlaub steht nicht zu.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kuendigung berechnet?

Schritt 1: Wartezeit pruefen

Wartezeit erfuellt (6 Monate Betriebszugehoerigkeit) oder nicht? Wenn nicht: nur Zwoelftelung.

Schritt 2: Austrittszeitpunkt bestimmen

Erste Jahreshaelfte: Zwoelftelung. Zweite Jahreshaelfte: voller Jahresurlaub.

Schritt 3: Bereits genommenen Urlaub abziehen

Resturlaub = Anspruch - bereits genommene Tage

Schritt 4: Resturlaub gewaehren oder abgelten

Wenn moeglich, in der Restzeit gewaehren. Sonst auszahlen (Urlaubsabgeltung).

Beispielrechnung

SzenarioAnspruchGenommenRest
30 Tage Anspruch, Austritt 31.03.30/12 x 3 = 7,5 -> 8 Tage5 Tage3 Tage
30 Tage Anspruch, Austritt 30.06.30/12 x 6 = 15 Tage10 Tage5 Tage
30 Tage Anspruch, Austritt 30.09.30 Tage (voll)20 Tage10 Tage
30 Tage Anspruch, Austritt 31.12.30 Tage (voll)30 Tage0 Tage

Urlaubsabgeltung berechnen

Resttage x Tagessatz (Durchschnitt aus den letzten 13 Wochen). Beispiel: 5 Tage x 200 EUR Tagessatz = 1.000 EUR Urlaubsabgeltung brutto. Die Abgeltung ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Sonderfaelle und Stolperfallen

Aufrundung

Anteilige Urlaubsansprueche werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG bei Bruchteilen aufgerundet, wenn diese mindestens einen halben Tag ergeben. Beispiel: 7,5 Tage = 8 Tage.

Urlaubsabgeltung bei Tod

Nach EuGH-Urteil (C-118/13 Bollacke) geht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Todesfall auf die Erben ueber - frueher war dies strittig.

Resturlaub aus Vorjahr

Mitgenommene Resttage aus dem Vorjahr (Uebertrag bis 31.03.) muessen bei Kuendigung beachtet werden - sie sind voll abzugelten, sofern noch nicht verfallen.

Kuendigungsschutzklage und Urlaub

Bei laufender Kuendigungsschutzklage und spaeterer Reintegration entfaellt die Abgeltung; stattdessen erhaelt der Arbeitnehmer Urlaub in Natur fuer die Zwischenzeit.

Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss waehrend der Kuendigungsfrist aktiv darauf hinweisen, dass Urlaub noch zu nehmen ist - sonst kann Urlaub nicht verfallen (EuGH C-684/16).

Urlaubsanspruch bei Kuendigung 2026: Aktuelle Werte und Aenderungen

Die EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bleibt 2026 streng: Arbeitgeber muessen aktiv hinweisen, sonst kein Verfall. Bei Kuendigung gilt das umso mehr - vor Austritt sollten alle offenen Urlaubstage moeglichst genommen oder klar abgegolten werden.

Aktuelle BAG-Entwicklung: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjaehrt erst 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhaeltnis geendet hat - aber nur, wenn der Arbeitgeber zuvor seine Mitwirkungspflicht erfuellt hat (BAG 31.01.2023, 9 AZR 244/20).

Mindesturlaub bleibt 2026 bei 24 Werktagen / 20 Arbeitstagen (§ 3 BUrlG). Bei Schwerbehinderten 5 Tage Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.