Entgeltabrechnung - Definition, Pflichten & Praxis 2026

May 21, 2026

Die Entgeltabrechnung dokumentiert das Arbeitsentgelt eines Mitarbeitenden nach gesetzlichen Vorgaben. Dieser Glossar-Eintrag erklärt Pflichtinhalte nach § 108 GewO, SV-Beiträge, Lohnsteuerklassen und neue Anforderungen 2026.

Die Entgeltabrechnung (auch: Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung) ist die monatliche Aufstellung über Brutto-, Netto- und gesetzliche Abzüge eines Arbeitnehmers. § 108 GewO macht sie zur Pflicht. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist eine Entgeltabrechnung?

Die Entgeltabrechnung ist ein schriftliches Dokument, in dem der Arbeitgeber den monatlichen Lohn eines Beschäftigten transparent darstellt. Sie umfasst Bruttoentgelt, gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge), freiwillige Abzüge (z.B. VWL) und das auszuzahlende Nettoentgelt.

Rechtsgrundlage ist § 108 Gewerbeordnung (GewO): Der Arbeitgeber muss bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen, die über Abrechnungszeitraum, Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen und Abzüge informiert.

Die Entgeltabrechnung dient drei Zwecken: Information des Arbeitnehmers, Nachweis gegenüber Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung, Prüfdienst) und Beleg für Banken, Vermieter oder Förderstellen.

Wer muss eine Entgeltabrechnung erstellen?

Alle Arbeitgeber

Unabhängig von Betriebsgröße oder Beschäftigungsart - vom Minijob über Teilzeit bis Vollzeit - muss jede Lohnzahlung mit einer Entgeltabrechnung dokumentiert werden.

Minijobber

Auch für geringfügig Beschäftigte ist eine Abrechnung verpflichtend, obwohl die Abzüge geringer sind (pauschale Beiträge an Minijob-Zentrale).

Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung erfordert ebenfalls eine Entgeltabrechnung mit allen Pflichtangaben.

Werkstudenten, Praktikanten

Spezielle Regelungen zur Sozialversicherung gelten - die Abrechnung muss diese korrekt abbilden (z.B. Werkstudentenprivileg).

Wie ist eine Entgeltabrechnung aufgebaut?

Pflichtbestandteile nach § 108 GewO

BlockInhalt
KopfArbeitgeber, Arbeitnehmer, Personalnummer, SV-Nummer, Steuerklasse, Konfession
BruttoGrundgehalt, Zuschläge, Sachbezüge, geldwerte Vorteile
SteuerabzugLohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei Schwellen), Kirchensteuer
SV-AbzugRenten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil)
NettoAuszahlungsbetrag, Konto, Verwendungszweck

Beispielrechnung 2026

Bruttogehalt: 3.500 EUR, Steuerklasse I, keine Kirche, 30 Jahre, Pflichtmitglied GKV. Abzüge:

Lohnsteuer:        ca. 480 EUR
Solidaritätszuschlag:   0 EUR (unter Freigrenze)
Krankenkasse (AN):  ca. 270 EUR (7,3% + ZB)
Rentenversicherung: ca. 325 EUR (9,3%)
Arbeitslosenvers.:  ca.  46 EUR (1,3%)
Pflegeversicherung: ca.  63 EUR (1,8% + Kinderzuschläge)
Summe Abzüge:     ca. 1.184 EUR
Netto:             ca. 2.316 EUR

Hinweis: Werte sind illustrativ; tatsächliche Beitragssätze 2026 können abweichen (Sonderbeitrag GKV ca. 1,7-2,0%, Pflegeversicherung mit Kinderabschlägen nach KVPpV).

Sonderfälle und Stolperfallen

Geldwerter Vorteil (z.B. Dienstwagen)

Sachbezüge wie Dienstwagen, Kantine oder Jobticket müssen brutto angegeben und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Die 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch sind zu beachten.

Einmalzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld unterliegen der Märzklausel (Aufrollung) und der Verteilung auf Beitragsbemessungsgrenzen. Falsche Abrechnung führt zu Nachforderungen.

Pfändung

Bei Lohnpfändungen ist der pfändungsfreie Betrag nach § 850c ZPO zu beachten. Fehler können Schadenersatzansprüche auslösen.

Steuerklassenwechsel

Änderungen werden ab dem Folgemonat der Mitteilung angewendet. Rückwirkende Änderungen sind nur bis zum Jahresende möglich.

Entgeltabrechnung 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

Wichtige Änderungen 2026: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen wie üblich. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wird jährlich angepasst. Aktuelle Werte können über die BMAS-Webseite oder bei der Deutschen Rentenversicherung abgerufen werden.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 2023 Pflicht - sie läuft direkt zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber. Fehlerhafte Abrufverfahren können zu falscher Lohnfortzahlung führen.

Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde. Die Entgeltabrechnung muss bei Stundenlöhnern dies klar dokumentieren - sonst drohen Bußgelder bis 500.000 Euro nach MiLoG.

Die elektronische Lohnsteueranmeldung und der Datenübermittlungsstandard ELStAM bleiben Pflicht; Abrechnungen müssen technisch dazu passen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.