Das Kündigungsschreiben beendet das Arbeitsverhältnis rechtssicher. Dieser Glossar-Eintrag liefert Vorlagen für ordentliche und ausserordentliche Kündigung, erklärt Pflichtangaben nach § 623 BGB und Stolperfallen wie Zugang und Frist.
Ein Kündigungsschreiben beendet das Arbeitsverhältnis und muss formal korrekt sein - schriftlich, eigenhaendig unterzeichnet, klar formuliert. Fehler führen zu Unwirksamkeit und Wiedereinstellung. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Das Kündigungsschreiben ist die schriftliche Erklärung einer Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), das Arbeitsverhältnis zu beenden. Gemäß § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform - elektronische Form (E-Mail, PDF) ist unwirksam.
Wichtige Rechtsgrundlagen sind: § 622 BGB (gesetzliche Kündigungsfristen), § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab 6 Monaten Beschäftigung in Betrieben ab 10 Mitarbeitenden, sowie Sonderkündigungsschutz für Schwangere (§ 17 MuSchG), Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX) und Betriebsräte (§ 15 KSchG).
Das Kündigungsschreiben dient drei Zwecken: Rechtsicherheit über Beendigung, Klarheit über Kündigungstermin und Nachweis bei Streit vor dem Arbeitsgericht.
Beendigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist (z.B. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, § 622 Abs. 1 BGB). Ab dem 2. Jahr verlängert sich die Frist (1 Monat, 2 Monate usw. nach Dauer).
Fristlose Beendigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB - z.B. Diebstahl, tätlicher Angriff, beharrliche Arbeitsverweigerung. Pflicht: Kündigung innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes; vorher meist Abmahnung nötig (Ausnahme: schwere Verstöße).
Bezieht sich auf Pflichtverletzungen (z.B. wiederholte Versaeumnisse). In der Regel ist eine Abmahnung Voraussetzung.
Bezieht sich auf persönliche Faktoren des Arbeitnehmers (z.B. lange Krankheit). Strenge Prüfung durch Arbeitsgericht; BEM-Verfahren oft Voraussetzung.
Bei Wegfall der Beschäftigungsmoeglichkeit (Schließung, Umstrukturierung). Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG (Alter, Dauer, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) ist Pflicht.
[Arbeitgeber, Anschrift]
[Arbeitnehmer, Anschrift]
[Ort, Datum]
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [genaues Datum].
Bitte melden Sie sich gemäß § 38 SGB III unverzüglich, spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.
Wir bitten um Rückgabe der Firmenausstattung und übersenden gesondert die Endabrechnung.
Mit freundlichen Gruessen
[Unterschrift Geschäftsführer/Personalverantwortlicher]
[Anrede und Adresse]
Ausserordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis nach § 626 BGB ausserordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung.
Hilfsweise kündigen wir vorsorglich ordentlich zum nächstmoeglichen Zeitpunkt.
[Hinweis Arbeitsamt-Meldung, Unterschrift]
Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam - Zustellnachweis per Bote oder Einschreiben ist empfehlenswert. Per Post versendete Kündigungen gelten in der Regel nach 3 Werktagen als zugegangen.
Eine per E-Mail oder PDF versandte Kündigung ist nach § 623 BGB unwirksam. Das Schreiben muss in Papierform mit eigenhaendiger Originalunterschrift übergeben werden.
Vor Kündigung muss bei Schwangeren die zuständige Behörde zustimmen (§ 17 MuSchG), bei Schwerbehinderten das Integrationsamt (§ 168 SGB IX). Verstoß führt zur Unwirksamkeit.
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden (§ 102 BetrVG). Ohne Anhoerung ist die Kündigung unwirksam. Frist: 7 Tage (ordentlich), 3 Tage (fristlos).
Die Schriftform nach § 623 BGB bleibt 2026 unverändert - eine elektronische Form (qualifizierte elektronische Signatur) ist gesetzlich ausgeschlossen. Trotz Bürokratieentlastungsgesetz IV bleibt das Kündigungsschreiben physisch zu unterzeichnen.
Die 3-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG bleibt zentral - Arbeitnehmer müssen innerhalb dieser Frist Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird die Kündigung wirksam.
Aktuelle BAG-Rechtsprechung: Bei Massenentlassungen (§ 17 KSchG) gilt strenge Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit; Fehler im Verfahren führen zu unwirksamen Kündigungen. EuGH 2023 hat die Anforderungen weiter verschaerft.
Kündigungen rechtssicher aussprechen
Taxmaro unterstützt Arbeitgeber bei der formal korrekten Kündigung, Endabrechnung und SV-Abmeldung.
-> Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
