Wann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung? Sechs Wochen bei Krankheit nach EFZG, Vergütung an Feiertagen und das Erstattungsverfahren U1 – kompakt für Arbeitgeber erklärt.
Kurzantwort: Lohnfortzahlung bedeutet, dass das Arbeitsentgelt weiterläuft, obwohl nicht gearbeitet wird. Wichtigster Fall ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – bis zu sechs Wochen in voller Höhe nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Auch an gesetzlichen Feiertagen besteht ein Anspruch auf Fortzahlung.
Der Begriff Lohnfortzahlung fasst die Fälle zusammen, in denen Beschäftigte ihr Entgelt erhalten, ohne zu arbeiten. Rechtsgrundlage ist vor allem das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die beiden wichtigsten Fälle sind die Fortzahlung bei Krankheit und an gesetzlichen Feiertagen.
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit haben Beschäftigte nach § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen (Wartezeit). Dauert die Erkrankung länger, zahlt anschließend die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.
Die Krankheit darf nicht selbst verschuldet sein. Verschulden liegt nur bei einem groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse vor – ein normaler Verkehrsunfall oder eine übliche Sportverletzung gelten in der Regel nicht als selbst verschuldet.
Erkrankt jemand wegen derselben Ursache erneut, werden die Zeiträume zusammengerechnet. Ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch entsteht nur, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate lagen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, muss der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlen (§ 2 EFZG). Maßgeblich ist, dass allein der Feiertag – nicht etwa eine ohnehin geplante Freistellung – der Grund für den Arbeitsausfall ist.
Kleinere Betriebe (in der Regel bis 30 Beschäftigte) nehmen am U1-Umlageverfahren teil: Sie zahlen eine Umlage an die Krankenkassen und erhalten dafür einen Großteil der im Krankheitsfall fortgezahlten Vergütung erstattet. Das mindert das finanzielle Risiko längerer Ausfälle erheblich.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
