Viele Arbeitsverträge geben die Wochenarbeitszeit an – für Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Urlaubsberechnung wird jedoch die Monatsarbeitszeit benötigt. Mit der einfachen Formel Wochenarbeitszeit × 4,33 lässt sich der Monatswert korrekt berechnen. Der Artikel erklärt, warum die Umrechnung wichtig ist, liefert Rechenbeispiele und zeigt, worauf Arbeitgeber achten sollten.
In vielen Arbeitsverträgen ist die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche angegeben. Für die Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Urlaubsberechnung wird jedoch häufig die Monatsarbeitszeit benötigt. Eine saubere Umrechnung ist daher wichtig, um Überstunden, Urlaubsansprüche und Teilzeitmodelle korrekt zu berechnen.
Die Umrechnung erfolgt nach einer einfachen Formel:
Wochenarbeitszeit × 4,33 = Monatsarbeitszeit
Warum 4,33? Ein Jahr hat durchschnittlich 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt 4,33 Wochen pro Monat.
Damit lassen sich Arbeitszeiten für jeden Beschäftigungsumfang transparent berechnen.
Die Umrechnung von Wochenarbeitszeit auf Monatsarbeitszeit ist mit der Formel Wochenstunden × 4,33 schnell und einfach möglich. Arbeitgeber stellen so sicher, dass Lohnabrechnung, Urlaubsansprüche und Überstunden korrekt berechnet werden – ein wichtiger Baustein für eine transparente Personalverwaltung.