Rente

Haben weiterbeschäftigte Rentner Anspruch auf Urlaub? – Das gilt arbeits- und sozialrechtlich

Viele Unternehmen beschäftigen ihre Mitarbeiter auch nach dem Renteneintritt weiter – sei es in Teilzeit, auf Minijob-Basis oder mit einem neuen Arbeitsvertrag. Doch wie sieht es in diesen Fällen mit dem Urlaubsanspruch für weiterbeschäftigte Rentner aus? Die kurze Antwort: Ja, auch Rentner haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wenn sie in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen.

Minijob für Rentner: Ein Überblick

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ziehen einen Minijob als Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente in Betracht. Ein Minijob – also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung – ist attraktiv, weil er einfach zu handhaben ist und vergleichsweise niedrige Abgaben hat. Allerdings gilt es für Rentner, besonders auf Sozialversicherungsregeln, Steuerfragen und mögliche Rentenkürzungen zu achten. Ab 1. Januar 2025 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Verdienst oberhalb dieser Grenze führt in der Regel dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob gilt. (Auf diese Grenze basierend, werden viele Regelungen zur Sozialversicherung und Steuer abgeleitet.)

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