Minijob-Grenze

Minijob für Rentner: Ein Überblick

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ziehen einen Minijob als Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente in Betracht. Ein Minijob – also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung – ist attraktiv, weil er einfach zu handhaben ist und vergleichsweise niedrige Abgaben hat. Allerdings gilt es für Rentner, besonders auf Sozialversicherungsregeln, Steuerfragen und mögliche Rentenkürzungen zu achten. Ab 1. Januar 2025 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Verdienst oberhalb dieser Grenze führt in der Regel dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob gilt. (Auf diese Grenze basierend, werden viele Regelungen zur Sozialversicherung und Steuer abgeleitet.)

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung? Unterschiede, Arbeitgeberkosten und Lohnabrechnung im Überblick

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen sind beliebte Beschäftigungsformen für Nebenverdienste, Saisonarbeit oder flexible Personalplanung. Für Arbeitgeber ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Unterschiede, Kostenfolgen und Abrechnungsregeln zu kennen – denn Fehler können teuer werden. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Unterschiede, welche Arbeitgeberkosten entstehen, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist und welche Folgen drohen, wenn gesetzliche Grenzen überschritten werden.

Minijob-Grenze 2025 in Deutschland: Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte wissen

Die Minijob-Grenze ist ein zentrales Thema für Unternehmen, Privathaushalte und geringfügig Beschäftigte. Auch im Jahr 2025 bleibt der Minijob ein beliebtes Beschäftigungsmodell – allerdings gelten bestimmte Einkommensgrenzen, gesetzliche Rahmenbedingungen und Pflichten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau kennen sollten. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Minijob-Grenze 2025, zur Rentenversicherungspflicht und zu möglichen Alternativen.