Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen sind beliebte Beschäftigungsformen für Nebenverdienste, Saisonarbeit oder flexible Personalplanung. Für Arbeitgeber ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Unterschiede, Kostenfolgen und Abrechnungsregeln zu kennen – denn Fehler können teuer werden. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Unterschiede, welche Arbeitgeberkosten entstehen, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist und welche Folgen drohen, wenn gesetzliche Grenzen überschritten werden.
- Krankenversicherung: Pauschal 13 % (bei gesetzlich Versicherten)
- Rentenversicherung: Pauschal 15 % (Arbeitnehmer kann sich befreien lassen)
- Arbeitslosenversicherung: entfällt
💡 Arbeitgeberkosten: Je nach Steueroption liegen die Gesamtkosten für Arbeitgeber in der Regel bei ca. 28–30 % des Bruttolohns.
💡 Arbeitgeberkosten: Bei pauschaler Besteuerung fallen außer Lohnsteuer und Umlagen keine Sozialabgaben an – deutlich günstiger als ein Minijob.
Ein HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro erkennt automatisch, ob es sich um einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt, und berechnet Beiträge sowie Abgaben korrekt.
a) Minijob – 556 €-Grenze überschritten
b) Kurzfristige Beschäftigung – Zeitgrenze überschritten
5. Arbeitgeber-Tipps für fehlerfreie Abrechnung
Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen bieten Arbeitgebern Flexibilität, erfordern aber genaue Kenntnis der Entgelt- und Zeitgrenzen. Wer diese Grenzen überschreitet oder falsch abrechnet, riskiert hohe Nachzahlungen. Mit einem automatisierten Payroll-System wie Taxmaro lassen sich Beschäftigungsarten korrekt verwalten, Lohnabrechnungen rechtssicher erstellen und teure Fehler vermeiden.