Minijob oder kurzfristige Beschäftigung? Unterschiede, Arbeitgeberkosten und Lohnabrechnung im Überblick

September 30, 2025

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen sind beliebte Beschäftigungsformen für Nebenverdienste, Saisonarbeit oder flexible Personalplanung. Für Arbeitgeber ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Unterschiede, Kostenfolgen und Abrechnungsregeln zu kennen – denn Fehler können teuer werden. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Unterschiede, welche Arbeitgeberkosten entstehen, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist und welche Folgen drohen, wenn gesetzliche Grenzen überschritten werden.

1. Was ist ein Minijob?

  • Definition: Regelmäßiges monatliches Entgelt bis maximal 556 € (Stand 2025).
  • Sozialversicherung:

- Krankenversicherung: Pauschal 13 % (bei gesetzlich Versicherten)

- Rentenversicherung: Pauschal 15 % (Arbeitnehmer kann sich befreien lassen)

- Arbeitslosenversicherung: entfällt

  • Lohnsteuer: Wahlweise pauschal 2 % oder nach individueller Steuerklasse
  • Meldung: Bei der Minijob-Zentrale

💡 Arbeitgeberkosten: Je nach Steueroption liegen die Gesamtkosten für Arbeitgeber in der Regel bei ca. 28–30 % des Bruttolohns.

2. Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

  • Definition: Beschäftigung ist auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet – unabhängig vom Verdienst.
  • Sozialversicherung: komplett beitragsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die zeitliche Grenze und der nicht berufsmäßige Charakter eingehalten werden.
  • Lohnsteuer: Nach individueller Steuerklasse oder pauschal 25 % (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Meldung: Ebenfalls bei der Minijob-Zentrale

💡 Arbeitgeberkosten: Bei pauschaler Besteuerung fallen außer Lohnsteuer und Umlagen keine Sozialabgaben an – deutlich günstiger als ein Minijob.

3. Behandlung in der Lohnabrechnung

Ein HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro erkennt automatisch, ob es sich um einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt, und berechnet Beiträge sowie Abgaben korrekt.

4. Folgen bei Überschreiten der Grenzen

a) Minijob – 556 €-Grenze überschritten

  • Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig
  • Arbeitgeber muss volle SV-Beiträge nachzahlen (Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil)
  • Rückwirkende Korrektur der Lohnabrechnung notwendig

b) Kurzfristige Beschäftigung – Zeitgrenze überschritten

  • Beschäftigung wird zur sozialversicherungspflichtigen Anstellung
  • Beiträge sind ab Beginn des Arbeitsverhältnisses nachzuzahlen
  • Bei nicht gemeldeter SV-Pflicht drohen Bußgelder und Säumniszuschläge

5. Arbeitgeber-Tipps für fehlerfreie Abrechnung

  1. Beschäftigungsart klar festlegen – vor Arbeitsbeginn prüfen, ob Minijob oder kurzfristige Beschäftigung zutrifft.
  1. Grenzen im Blick behalten – monatliches Gehalt bzw. Arbeitstage regelmäßig prüfen.
  1. Dokumentation führen – Arbeitsverträge, Einsatzpläne und Verdienste genau dokumentieren.
  1. Abrechnungssoftware nutzen – Tools wie Taxmaro warnen automatisch bei Grenzüberschreitungen.

Fazit

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen bieten Arbeitgebern Flexibilität, erfordern aber genaue Kenntnis der Entgelt- und Zeitgrenzen. Wer diese Grenzen überschreitet oder falsch abrechnet, riskiert hohe Nachzahlungen. Mit einem automatisierten Payroll-System wie Taxmaro lassen sich Beschäftigungsarten korrekt verwalten, Lohnabrechnungen rechtssicher erstellen und teure Fehler vermeiden.

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Steffen Minier

Geschäftsführer von TAXMARO
Steffen Minier ist Geschäftsführer von TAXMARO, einem Softwareanbieter für Prozessoptimierung im Bereich Lohn- und Personalwesen. Er ist ausgebildeter Steuerberater und sammelte seine ersten beruflichen Erfahrungen bei KPMG in der Beratung und Prüfung mittelständischer Unternehmen. Die dort gewonnenen Einblicke in Finanzprozesse führten ihn zur Gründung seines ersten Unternehmens im Bereich der Online-Finanzbuchhaltung.