Minijob für Rentner: Ein Überblick

May 18, 2026

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ziehen einen Minijob als Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente in Betracht. Ein Minijob – also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung – ist attraktiv, weil er einfach zu handhaben ist und vergleichsweise niedrige Abgaben hat. Allerdings gilt es für Rentner, besonders auf Sozialversicherungsregeln, Steuerfragen und mögliche Rentenkürzungen zu achten. Ab 1. Januar 2025 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Verdienst oberhalb dieser Grenze führt in der Regel dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob gilt. (Auf diese Grenze basierend, werden viele Regelungen zur Sozialversicherung und Steuer abgeleitet.)

Optionen & Besonderheiten für Rentner

1. Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben

Wenn eine Person bereits die Regelaltersgrenze überschritten hat und eine Altersvollrente bezieht, gelten besondere Erleichterungen:

  • Sie sind in Bezug auf Rentenversicherungspflicht mit dem Minijob versicherungsfrei – das heißt, sie müssen keinen Eigenbeitrag zur Rentenversicherung leisten, wenn sie nicht freiwillig einzahlen wollen.
  • Der Arbeitgeber muss dennoch seinen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag leisten.
  • Für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten: keine Beiträge aus dem Minijob – sofern das Einkommen unter der Minijob-Grenze bleibt.
  • Steuerlich kann der Minijob pauschal mit 2 % Lohnsteuer belastet werden; in vielen Fällen muss der Rentner dann nichts weiter in der Steuererklärung angeben.
2. Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben / Frührentner

Für Menschen, die schon eine Altersrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben, gelten strengere Regeln:

  • Bei bestimmten Rentenarten (z. B. Erwerbsminderungsrente) existieren Hinzuverdienstgrenzen.
  • Der Minijob kann – je nach Rente und Art – Auswirkungen auf den Rentenbezug haben.
  • In solchen Fällen kann ein höherer Verdienst zu Kürzungen der Rente führen.

Steuer & Sozialversicherung beim Rentner-Minijob

Arbeitgeber zahlen pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, Umlagen und Unfallversicherung. Rentner ohne Befreiung tragen 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung. Altersvollrentner sind versicherungsfrei. Steuerlich gilt häufig die 2-%-Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber.

Abgabenvergleich: Rentner-Minijob

StatusRV-Beitrag ANSteuerKV/PV/AV
Altersvollrentner0 % (versicherungsfrei)2 % pauschal AGversicherungsfrei
Frührentner3,6 % oder Befreiung2 % pauschal AGversicherungsfrei
Rentner ohne Befreiung3,6 %2 % pauschal AGversicherungsfrei

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.