Optionen & Besonderheiten für Rentner
1. Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben
Wenn eine Person bereits die Regelaltersgrenze überschritten hat und eine Altersvollrente bezieht, gelten besondere Erleichterungen:
- Sie sind in Bezug auf Rentenversicherungspflicht mit dem Minijob versicherungsfrei – das heißt, sie müssen keinen Eigenbeitrag zur Rentenversicherung leisten, wenn sie nicht freiwillig einzahlen wollen.
- Der Arbeitgeber muss dennoch seinen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag leisten.
- Für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten: keine Beiträge aus dem Minijob (sie sind versicherungsfrei) – sofern das Einkommen unter der Minijob-Grenze bleibt.
- Steuerlich kann der Minijob pauschal mit 2 % Lohnsteuer belastet werden; in vielen Fällen muss der Rentner dann nichts weiter in der Steuererklärung angeben.
Diese Vereinfachungen machen den Minijob für Rentner attraktiv, da der Aufwand und die Abgaben gering sind, und gleichzeitig das Einkommen aufgestockt werden kann, ohne Rentenansprüche oder Leistungen direkt zu riskieren.
2. Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben / Frührentner
Für Menschen, die schon eine Altersrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben, gelten strengere Regeln:
- Bei bestimmten Rentenarten (z. B. Erwerbsminderungsrente) existieren Hinzuverdienstgrenzen, die überschritten werden können.
- Der Minijob kann – je nach Rente und Art – Auswirkungen auf den Rentenbezug haben, insbesondere wenn eine sogenannte Hinzuverdienstgrenze (bei Frührentnern bzw. vor Erreichen der Regelaltersgrenze) greift.
- In solchen Fällen kann ein höherer Verdienst zu Kürzungen der Rente führen.
- Auch hier besteht für den Minijob die Möglichkeit, abhängig von der Situation, Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten oder sich befreien zu lassen.
Steuer & Sozialversicherung: Was gilt im Minijob für Rentner?
Rentenversicherung
- Für Minijobs gilt grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag.
- Der Minijobber – sofern er nicht bereits versicherungsfrei ist – trägt einen Eigenanteil von 3,6 %.
- Ausnahme: Bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (Altersvollrentner), besteht Versicherungsfreiheit – sie müssen keinen Eigenanteil leisten, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig.
- Wenn ein Rentner freiwillig Beiträge zahlt, erhöht sich seine Rente entsprechend (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge werden berücksichtigt).
Kranken-, Pflege- & Arbeitslosenversicherung
- Minijobber sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – auch für Rentner, so lange das Einkommen unter der Minijob-Grenze liegt.
- Für Rentner bedeutet dies: Der Minijob bringt keinen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag, sofern sie entweder über eine andere Pflichtversicherung abgesichert sind oder privat versichert sind.
- Allerdings muss der Rentner sicherstellen, dass sein Versicherungsschutz anderweitig gewährleistet ist (etwa durch freiwillige Mitgliedschaft oder Zusatzversicherungen).
Steuer
- Der Minijob kann pauschal mit 2 % Lohnsteuer besteuert werden. In dem Fall kümmert sich der Arbeitgeber um die Abführung, und der Rentner muss in der Regel keine weiteren Angaben in der Steuererklärung machen.
- Wenn der Arbeitgeber statt der Pauschalbesteuerung die individuelle Besteuerung wählt, wird der Minijob nach dem persönlichen Steuersatz mit einbezogen.
- Der 2-Prozent-Pauschalsatz umfasst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Kostenvergleich: Minijob für Rentner vs reguläre Beschäftigung
Arbeitgeberkosten im Minijob
Für einen Minijob zahlen Arbeitgeber pauschale Beiträge – typischerweise:
- Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
Diese Abgaben belasten den Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttoentgelt. In der Summe ergeben sich oft ~ 30 % Aufschlag auf den Bruttolohn.
Kosten / Abzüge für den Rentner
- Bei Versicherten, die noch rentenversicherungspflichtig sind: 3,6 % Eigenanteil
- In vielen Fällen (Altersvollrentner) entfallen eigene Abzüge – der Minijob ist faktisch brutto = netto
- Steuerbelastung: wenn die Pauschalsteuer gewählt wird, trägt der Arbeitgeber die 2 %, und der Rentner hat keinen weiteren Steuerabzug in der Praxis
Vergleich zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- In einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung trägt der Arbeitnehmer einen erheblichen Anteil zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (~ 20 % und mehr)
- Zusätzlich werden Steuern nach dem individuellen Steuersatz fällig
- Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer vollen Versicherungsschutz, Rentenanwartschaften und Absicherung
- Für Rentner kann dieser Aufwand oft ineffizient sein – insbesondere wenn der Minijobaufwand bereits stark reduziert ist.
Alternativen zum Minijob für Rentner
- Teilzeit / sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Wenn es das Arbeitsvolumen zulässt, kann eine reguläre Teilzeitstelle mit voller Absicherung und besseren Rentenansprüchen sinnvoll sein.
- Freie Mitarbeit / Selbstständigkeit Für Tätigkeiten, die nicht klassisch angestellt sind (z. B. Beratungsdienstleistungen, kreative Arbeiten), kann Selbstständigkeit eine Alternative sein. Allerdings müssen Rentner hier selbst für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuerabführung sorgen.
- Werkverträge / Honorartätigkeit Eine flexible Variante mit projektbezogener Arbeit – mit entsprechenden steuerlichen Besonderheiten.
- Mehrere Minijobs kombinieren Möglich, solange die Gesamtverdienstgrenze pro Job eingehalten wird. Vorsicht: Überschreitet der Gesamtverdienst die Grenze, kann der Minijob seinen Status verlieren.
Fazit & Empfehlungen
Ein Minijob kann für Rentner eine einfache und attraktive Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen zu erzielen – insbesondere, wenn die Regelaltersgrenze bereits erreicht ist. In solchen Fällen entfällt für viele Rentner der Eigenbeitrag in die Rentenversicherung, und Abzüge sind minimal.
Wer allerdings noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat oder eine Rente bezieht, bei der Hinzuverdienstgrenzen eine Rolle spielen, sollte vor Aufnahme eines Minijobs sorgfältig prüfen, ob sich dies auf die Rentenzahlung oder Leistungsansprüche auswirkt.
Für Rentner mit Kapazität zu mehr Beschäftigung lohnt sich ein Blick auf sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeiten oder hybride Beschäftigungsarten wie freie Mitarbeit.