Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ziehen einen Minijob als Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente in Betracht. Ein Minijob – also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung – ist attraktiv, weil er einfach zu handhaben ist und vergleichsweise niedrige Abgaben hat. Allerdings gilt es für Rentner, besonders auf Sozialversicherungsregeln, Steuerfragen und mögliche Rentenkürzungen zu achten. Ab 1. Januar 2025 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Verdienst oberhalb dieser Grenze führt in der Regel dazu, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob gilt. (Auf diese Grenze basierend, werden viele Regelungen zur Sozialversicherung und Steuer abgeleitet.)
Wenn eine Person bereits die Regelaltersgrenze überschritten hat und eine Altersvollrente bezieht, gelten besondere Erleichterungen:
Für Menschen, die schon eine Altersrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben, gelten strengere Regeln:
Arbeitgeber zahlen pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, Umlagen und Unfallversicherung. Rentner ohne Befreiung tragen 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung. Altersvollrentner sind versicherungsfrei. Steuerlich gilt häufig die 2-%-Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber.
| Status | RV-Beitrag AN | Steuer | KV/PV/AV |
|---|---|---|---|
| Altersvollrentner | 0 % (versicherungsfrei) | 2 % pauschal AG | versicherungsfrei |
| Frührentner | 3,6 % oder Befreiung | 2 % pauschal AG | versicherungsfrei |
| Rentner ohne Befreiung | 3,6 % | 2 % pauschal AG | versicherungsfrei |
