Viele Unternehmen beschäftigen ihre Mitarbeiter auch nach dem Renteneintritt weiter – sei es in Teilzeit, auf Minijob-Basis oder mit einem neuen Arbeitsvertrag. Doch wie sieht es in diesen Fällen mit dem Urlaubsanspruch für weiterbeschäftigte Rentner aus? Die kurze Antwort: Ja, auch Rentner haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, wenn sie in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen aktiven Arbeitnehmern, Studenten oder Rentnern. Maßgeblich ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Damit gilt: Sobald ein Rentner nach Renteneintritt weiterbeschäftigt wird – ob in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber – entsteht ein Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG.
Nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei abweichender Arbeitszeit wird der Anspruch anteilig berechnet.
Beispiel: Ein Rentner arbeitet an 2 Tagen pro Woche. → 24 Tage × (2 Arbeitstage / 6 Werktage) = 8 Urlaubstage pro Jahr.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Beschäftigung (§ 4 BUrlG); bei kürzeren Arbeitsverhältnissen gilt ein anteiliger Urlaubsanspruch.
Rentner, die weiterarbeiten, können sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich eingestuft werden. Entscheidend ist, welche Rentenart sie beziehen und in welchem Umfang sie beschäftigt sind:
Das Urlaubsentgelt wird wie regulärer Arbeitslohn behandelt und ist somit steuer- und ggf. beitragspflichtig. Bei Minijob-Rentnern gilt weiterhin die 520-Euro-Grenze (§ 8 SGB IV); das Urlaubsentgelt wird in diese Berechnung einbezogen.
Auch bei weiterbeschäftigten Rentnern gelten die allgemeinen Regeln des Urlaubsrechts:
Nach dem Nachweisgesetz (NachwG) müssen Arbeitgeber alle wesentlichen Arbeitsbedingungen dokumentieren – dazu zählt auch der Urlaubsanspruch. Für Rentner gilt dieselbe Pflicht zur Urlaubsdokumentation wie für andere Arbeitnehmer. Erforderlich sind:
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Auch nach dem Renteneintritt gilt: Wer weiterarbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Arbeitgeber müssen diesen berechnen, gewähren oder auszahlen und rechtssicher dokumentieren. Mit digitalen Lösungen wie TAXMARO gelingt die Urlaubsverwaltung auch bei Sonderfällen wie Rentnerbeschäftigungen einfach, effizient und gesetzeskonform.
