rückwirkende Krankschreibung

Rückwirkend krankschreiben – Geht das und was bedeutet es für die Lohnabrechnung?

Eine rückwirkende Krankschreibung liegt vor, wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht ab dem Untersuchungstag, sondern für einen bereits vergangenen Zeitraum ausstellt. Dies kann relevant werden, wenn Arbeitnehmer:innen nicht sofort zum Arzt gehen konnten, z. B. wegen Terminproblemen, Feiertagen oder weil sich eine Krankheit erst verzögert als ernsthaft herausgestellt hat.