rückwirkende Krankschreibung

Krankschreibung rückwirkend: Geht das? Bis zu 3 Tage

Eine Krankschreibung rückwirkend für maximal drei Kalendertage ist nach G-BA-Richtlinie zulässig. Wir erklären, wann eine rückwirkende AU greift, welche Pflichten bestehen und wie die Lohnabrechnung damit umgeht.