Werkstudentenvertrag 2026: 20-Stunden-Regel, Sozialversicherung und Mindestlohn

May 20, 2026

Werkstudentenvertrag 2026: 20-Stunden-Regel, 26-Wochen-Grenze, Werkstudentenprivileg (nur RV-pflichtig), Mindestlohn 13,90 €, BAföG-Freibetrag 6.672 €, Vertragsgestaltung und 5 Fehler.

Kurzantwort: Ein Werkstudentenvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag für eingeschriebene Studierende. Das Werkstudentenprivileg nach § 6 SGB V (sinngemäß) sorgt dafür, dass Studierende von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind – nur Rentenversicherung fällt an. Voraussetzung: maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit, in vorlesungsfreien Zeiten unbegrenzt. Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde. Steuerlich gilt normales Lohnsteuerverfahren nach Steuerklasse.

Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Der Werkstudentenvertrag ist ein Sonderfall des Arbeitsvertrags für ordentlich eingeschriebene Studierende an einer Hochschule. Er kombiniert reguläre Arbeitsbedingungen mit dem sozialversicherungsrechtlichen Werkstudentenprivileg: günstige SV-Beiträge für Arbeitgeber und Studierende.

Zentrales Kriterium: Das Studium muss die Hauptbeschäftigung bleiben. Sobald die Arbeit das Studium überwiegt, entfällt der Status – und mit ihm die Beitragsvorteile.

Werkstudentenprivileg: die 20-Stunden-Regel

Der entscheidende Grenzwert: 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit. Wer darunter bleibt, kann das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen. Wer darüber arbeitet, wird sozialversicherungsrechtlich wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt.

SituationWochenarbeitszeitSV-Status
Vorlesungszeitbis 20 hWerkstudent – nur RV-pflichtig
Vorlesungszeitüber 20 h dauerhaftRegulärer Arbeitnehmer – voll SV-pflichtig
Vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien)unbegrenztWerkstudent bleibt
Mehr als 26 Wochen über 20 h im JahrWerkstudent entfällt

26-Wochen-Regel: Wenn ein Studierender im Laufe von 12 Monaten mehr als 26 Wochen über 20 Stunden arbeitet, gilt er nicht mehr als Werkstudent – auch wenn die Spitzenwochen in den Semesterferien lagen.

Abendarbeit, Nachtarbeit, Wochenende

Wird die Arbeit überwiegend abends, nachts oder am Wochenende geleistet (also außerhalb der Vorlesungszeiten), kann das Werkstudentenprivileg auch bei mehr als 20 Wochenstunden gelten. Das ist ein Sonderfall, der vom Arbeitgeber sauber dokumentiert sein muss.

Sozialversicherungsbeiträge: Was Werkstudenten sparen

VersicherungWerkstudentRegulärer Arbeitnehmer
Krankenversicherungbefreitca. 8,1 % AN + AG
Pflegeversicherungbefreitca. 1,8–2,3 % AN + AG
Rentenversicherungpflichtig: 9,3 % AN + 9,3 % AG9,3 % AN + 9,3 % AG
Arbeitslosenversicherungbefreit1,3 % AN + 1,3 % AG

Konkret: Bei einem Werkstudentengehalt von 1.200 € fallen ca. 112 € Rentenbeitrag (AN-Anteil) an – statt rund 250 € bei regulärer Beschäftigung. Für den Arbeitgeber sinken die Lohnnebenkosten ähnlich.

Krankenversicherung der Studierenden

Werkstudenten bleiben in der studentischen Krankenversicherung (KVdS, ca. 130 € pro Monat) oder bei den Eltern familienversichert (kostenfrei). Wichtige Einkommensgrenze:

  • Familienversicherung 2026: bis 535 € monatlicher Verdienst kostenfrei mitversichert.
  • Über 535 €: eigene Krankenversicherung – meist die studentische KV.
  • Über 25. Lebensjahr: Familienversicherung endet, KVdS ist Pflicht.

Steuern: was vom Werkstudentenlohn übrig bleibt

Werkstudenten zahlen Lohnsteuer nach normaler Steuerklasse (meist I, weil ledig). Dank Grundfreibetrag (2026: ca. 12.084 €) bleibt ein Großteil des Verdienstes steuerfrei:

  • Monatsverdienst bis ca. 1.007 €: keine Lohnsteuer (jährlich unter Grundfreibetrag).
  • Höher: Lohnsteuer wird abgeführt, Studierende können sie über die Einkommensteuererklärung oft zurückholen.
  • BAföG-Auswirkung: Verdienst über dem Freibetrag (2025/2026: 6.672 € jährlich brutto) reduziert BAföG-Anspruch.

Mindestlohn und Werkstudent 2026

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €/Stunde. Er gilt auch für Werkstudenten. Bei 20 Wochenstunden ergibt das ca. 1.205 € monatlich. Wichtig: Praktika sind nur unter bestimmten Bedingungen vom Mindestlohn ausgenommen (Pflichtpraktikum oder kürzer als 3 Monate Orientierungspraktikum).

Vertragsgestaltung: was im Werkstudentenvertrag stehen muss

  • Befristung: meist auf die voraussichtliche Studiendauer.
  • Tätigkeitsbeschreibung: konkrete Aufgaben und Berichtswege.
  • Wochenarbeitszeit: max. 20 h während Vorlesungszeit, mehr in vorlesungsfreien Zeiten.
  • Vergütung: mindestens Mindestlohn.
  • Urlaubsanspruch: anteilig nach § 3 BUrlG (mind. 20 Tage bei 5-Tage-Woche; bei 20h/Woche entsprechend reduziert).
  • Kündigungsfristen: § 622 BGB (Probezeit: 2 Wochen, danach reguläre Fristen).
  • Immatrikulationsnachweis: vom Studierenden jedes Semester vorzulegen.
  • Klausel zum Statusverlust: Folgen bei Exmatrikulation, Studienabbruch oder Vorlesungsfrist-Überschreitung.

Werkstudent vs. Minijob vs. Praktikum

AspektWerkstudentMinijobPraktikum
StatusEingeschriebenBeliebigMeist Student/Schüler
GehaltMindestlohn aufwärtsmax. 556 €/Monat (2026)Mindestlohn (außer Pflichtpraktikum)
SV-Beiträgenur RVPauschal AG 30 %Volle SV (außer Pflichtpraktikum)
BefristungStudiendauerunbefristet möglichi. d. R. max. 3–6 Monate

5 typische Fehler bei Werkstudentenverträgen

  • 20-Stunden-Regel verletzen: dauerhaft mehr Arbeit lässt Werkstudenten-Status entfallen.
  • Mindestlohn unterschritten: gilt auch für Werkstudenten – Verstoß kostet Nachzahlung plus Bußgeld nach § 21 MiLoG.
  • Immatrikulationsnachweis vergessen: ohne Nachweis ist die Werkstudenten-Eigenschaft nicht nachgewiesen – Sozialversicherungsprüfung kann nachträglich Beiträge fordern.
  • Urlaubsanspruch ignorieren: auch Werkstudenten haben anteiligen Urlaubsanspruch nach BUrlG.
  • BAföG-Freibetrag nicht beachten: höhere Werkstudenten-Gehälter kürzen den BAföG-Anspruch.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.