Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche) rund 2.409 € brutto pro Monat. Viele Menschen spüren diese Erhöhung direkt im Portemonnaie – vor allem im Niedriglohnsektor. Hier findest du alle wichtigen Infos übersichtlich und mit praktischen Beispielen.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche) rund 2.409 € brutto pro Monat. Viele Menschen spüren diese Erhöhung direkt im Portemonnaie – vor allem im Niedriglohnsektor. Hier findest du alle wichtigen Infos übersichtlich und mit praktischen Beispielen.
Der Mindestlohn 2026 liegt bei:
● 13,90 € brutto pro Stunde
● Gültig ab 1. Januar 2026
● Bei Vollzeit (40 Stunden/Woche): ca. 2.409 € brutto monatlich
● Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 € geplant
Die Mindestlohnkommission hat diese Anpassung einstimmig beschlossen. Sie soll faire Löhne sichern und vor Dumping schützen. Für Millionen Beschäftigte bedeutet das spürbar mehr Geld im Monat.
Wie viel vom Mindestlohn 2026 netto auf dem Konto landet, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab: Steuerklasse, Bundesland, Kinder, Kirchensteuer und ob du krankenversichert bist. Eine pauschale Zahl gibt es nicht, aber hier ein paar realistische Beispiele (Stand 2026, ungefähre Werte – für exakte Berechnungen nutze am besten einen Brutto-Netto-Rechner):
Tipp: Bei Vollzeit und Mindestlohn bleibt in Steuerklasse 1 oft rund 77–81 % netto übrig. Mit Kindern oder Ehepartner sieht es deutlich besser aus. Die Erhöhung gegenüber 2025 (12,82 €) bringt vielen bis zu 200 € mehr brutto im Monat – netto je nach Situation 120–180 €.
Du willst schnell wissen, was der Mindestlohn 2026 bei deiner Wochenstundenzahl bedeutet? Hier die einfachen Formeln (bei 13,90 €/Stunde und durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat):
● 20 Stunden/Woche: 20 × 13,90 × 4,33 ≈ 1.205 € brutto/Monat
● 30 Stunden/Woche: 30 × 13,90 × 4,33 ≈ 1.808 € brutto/Monat
● 35 Stunden/Woche: 35 × 13,90 × 4,33 ≈ 2.108 € brutto/Monat
● 40 Stunden/Woche: 40 × 13,90 × 4,33 ≈ 2.409 € brutto/Monat
Einfach multiplizieren: Stunden pro Woche × 13,90 € × 4,33. So siehst du sofort, ob dein Vertrag den Mindestlohn einhält.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber? Ja, absolut – auch bei 450-Euro-Jobs (bzw. der neuen Grenze) muss mindestens 13,90 € pro Stunde gezahlt werden.
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 €. Bei exakt dem Mindestlohn von 13,90 € sind dadurch rund 43 Stunden pro Monat möglich (603 ÷ 13,90 ≈ 43,38 Stunden). Das entspricht etwa 10 Stunden pro Woche im Schnitt.
Wer mehr Stunden arbeiten möchte, überschreitet schnell die Grenze und landet im sozialversicherungspflichtigen Bereich (Midijob). Das kann aber auch Vorteile haben, weil dann Renten- und Krankenversicherungsansprüche wachsen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Dazu zählen:
● Vollzeitbeschäftigte
● Teilzeitkräfte
● Minijobber
● Werkstudenten (außer in bestimmten Ausnahmefällen während des Studiums)
● Rentner mit Nebenjob
● Saisonarbeiter und ausländische Beschäftigte
Kurz gesagt: Wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst, hast du in der Regel Anspruch darauf.
Es gibt allerdings ein paar klare Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht oder nur eingeschränkt gilt:
● Praktikanten (Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder Studiums)
● Ehrenamtliche Tätigkeiten
● Selbstständige und echte Freelancer
● Schülerjobs unter 18 Jahren (mit Einschränkungen)
● Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung (Übergangsregelung)
● Bestimmte Auszubildende in der ersten Ausbildungsphase
In Branchen mit Tarifverträgen können höhere Branchenmindestlöhne gelten (z. B. im Bau oder in der Pflege), die den gesetzlichen Mindestlohn übersteigen.
Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und hat sich seither kontinuierlich entwickelt:
● 2015: 8,50 €
● 2017: 8,84 €
● 2019: 9,19 €
● 2020: 9,35 €
● 2021: 9,50–9,60 €
● 2022: schrittweise auf 12,00 €
● 2024: 12,41 €
● 2025: 12,82 €
● 2026: 13,90 €
● 2027: 14,60 € (geplant)
Das ist die größte prozentuale Steigerung seit Langem – insgesamt fast 14 % in zwei Jahren. Viele sehen darin einen wichtigen Schritt gegen Armut trotz Arbeit.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 genau 13,90 € brutto pro Stunde.
Wie viel ist der Mindestlohn netto?
Das variiert stark. Bei Vollzeit (ca. 2.409 € brutto) bleiben in Steuerklasse 1 meist zwischen 1.850 € und 1.950 € netto übrig – mit Familie deutlich mehr.
Gilt der Mindestlohn für Minijobber?
Ja, voll und ganz. Auch bei Minijobs muss mindestens 13,90 € pro Stunde gezahlt werden.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?
Bei 603 € Verdienstgrenze und Mindestlohn etwa 43 Stunden pro Monat. Mehr Stunden machen den Job sozialversicherungspflichtig.
Steigt der Mindestlohn 2027?
Ja, auf 14,60 € pro Stunde zum 1. Januar 2027.
Arbeitgeber müssen den neuen Mindestlohn 2026 pünktlich umsetzen. Wichtige Punkte:
● Payroll: Alle Löhne prüfen und anpassen – auch rückwirkend, falls nötig.
● Compliance: Dokumentationspflichten einhalten, besonders bei Minijobs und Teilzeit.
● Time tracking: Arbeitszeiten genau erfassen, damit der Stundenlohn korrekt berechnet wird.
● Penalties: Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder (bis zu 500.000 € in schweren Fällen) und Nachzahlungen.
● Audits: Die Zollbehörden prüfen verstärkt – gute Aufzeichnungen sind Pflicht.
Wer unsicher ist, sollte frühzeitig mit dem Steuerberater oder einer Lohnsoftware arbeiten. Die meisten Beschäftigten freuen sich über die Erhöhung – und faire Arbeitgeber profitieren langfristig von motivierteren Teams.
