Eine Praktikumsbescheinigung ist mehr als eine formale Gefälligkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen. Der Beitrag erklärt, wann diese Pflicht besteht, welche Inhalte zwingend erforderlich sind und welche Angaben unzulässig sind.
Eine Praktikumsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert hat. Sie dient z. B. als Nachweis gegenüber Schulen, Hochschulen, Behörden oder zukünftigen Arbeitgebern.
Ja. Nach § 16 BBiG haben Arbeitgeber bei Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses oder Praktikums eine schriftliche Bescheinigung über Art, Dauer und Ziel des Praktikums auszustellen – unabhängig davon, ob das Praktikum vergütet wurde.
Pflichtangaben:

Was darf NICHT in der Praktikumsbescheinigung stehen?
Unzulässig sind insbesondere:
Für Bewertungen ist ausschließlich ein qualifiziertes Praktikumszeugnis vorgesehen – und das nur auf Wunsch des Praktikanten.

Mit Taxmaro HR lassen sich Praktika, Zeiträume und Dokumente digital erfassen und rechtssichere Bescheinigungen automatisiert erstellen – ohne manuelle Fehler oder fehlende Pflichtangaben.
Die Praktikumsbescheinigung ist kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer sie fehlerhaft oder gar nicht ausstellt, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen und schadet dem eigenen Arbeitgeberimage.
