Überstunden steuerfrei 2026: Was wirklich gilt und was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

May 7, 2026

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich: Bleibt die Vergütung für Überstunden auch 2026 steuerpflichtig oder bringt das neue Jahr spürbare Entlastungen?

● Normale Überstunden sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Grundlohn für die zusätzlichen Stunden wird wie reguläres Arbeitsentgelt behandelt.
● Bereits heute können bestimmte Zuschläge steuerfrei gezahlt werden – insbesondere für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
● Für 2026 wird eine Reform diskutiert, die steuerfreie Überstundenzuschläge einführen soll. Wichtig zu wissen: Es handelt sich derzeit noch um eine geplante Regelung. Nicht jede Überstunde wäre automatisch steuerfrei – in der Diskussion geht es vor allem um den Zuschlag selbst, nicht um den Grundlohn. Die genauen Bedingungen und Einschränkungen stehen noch nicht final fest.

Die geplante Änderung soll Mehrarbeit für viele Beschäftigte attraktiver machen und gleichzeitig Betriebe entlasten. Bis die Reform endgültig verabschiedet ist, gilt jedoch weiterhin die aktuelle Rechtslage.

Sind Überstunden steuerfrei? Die kurze Antwort

Was aktuell gilt

Derzeit gilt in Deutschland eine klare Regel: Die Vergütung für Überstunden wird als normaler Arbeitslohn behandelt. Das bedeutet, dass sowohl der Grundlohn für die zusätzlichen Stunden als auch eventuelle Überstundenzuschläge in der Regel lohnsteuerpflichtig sind.

Zusätzlich sind Überstunden in den meisten Fällen auch sozialversicherungspflichtig. Sie fließen damit in die Berechnung von Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Für viele Arbeitnehmer führt das dazu, dass von einer Überstundenvergütung spürbar weniger netto übrig bleibt als zunächst erwartet.

Warum viele diese Regel missverstehen

In den Medien und in manchen Diskussionen ist häufig von „steuerfreien Überstunden“ die Rede. Diese Formulierung klingt verlockend, führt aber leicht zu Missverständnissen.

Tatsächlich geht es in den meisten Fällen nicht darum, dass die gesamte Überstundenvergütung steuerfrei wird. Stattdessen sind lediglich bestimmte Zuschläge steuerfrei möglich – zum Beispiel für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage oder Schichtarbeit. Der eigentliche Grundlohn für die geleisteten Überstunden bleibt jedoch weiterhin steuer- und abgabenpflichtig.

Diese Unterscheidung zwischen dem reinen Grundlohn und den steuerfreien Zuschlägen ist entscheidend. Wer sie nicht kennt, erwartet oft eine größere finanzielle Entlastung, als sie tatsächlich eintritt.

Überstunden, Mehrarbeit und Überstundenzuschläge: Was ist der Unterschied?

Überstunden

Überstunden sind alle Stunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Wenn in deinem Vertrag beispielsweise 40 Stunden pro Woche stehen und du 43 Stunden arbeitest, handelt es sich um drei Überstunden.

Mehrarbeit

Mehrarbeit liegt vor, wenn die gearbeitete Zeit die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit oder die tariflich bzw. vollzeitbezogene Arbeitszeit überschreitet. Der Begriff wird vor allem dann verwendet, wenn keine individuellen vertraglichen Regelungen, sondern gesetzliche oder tarifliche Grenzen überschritten werden.

Überstundenzuschläge

Ein Überstundenzuschlag ist ein zusätzlicher prozentualer Aufschlag auf den Grundlohn für die geleisteten Überstunden. Er soll die Mehrbelastung ausgleichen. Typische Zuschläge liegen zwischen 25 % und 50 %, je nach Branche, Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung.

Begriffe im Überblick

BegriffBedeutungSteuerliche Behandlung
ÜberstundenvergütungBezahlung der zusätzlichen Stunden (Grundlohn)grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig
ÜberstundenzuschlagZusätzlicher prozentualer Aufschlag auf den Grundlohnderzeit steuerpflichtig – für 2026 teilweise steuerfrei geplant
Nacht-/Sonn-/FeiertagszuschlagZuschlag für besondere Arbeitszeiten (Nacht, Sonntag, Feiertag)unter bestimmten Voraussetzungen bereits heute steuerfrei

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil viele Diskussionen über „steuerfreie Überstunden“ eigentlich nur den Zuschlag meinen – nicht die Bezahlung der eigentlichen Arbeitszeit.

Welche Zuschläge sind schon heute steuerfrei?

Bestimmte Zuschläge für besondere Arbeitszeiten können schon nach der aktuellen Rechtslage steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Nachtzuschläge

Für Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr können Nachtzuschläge bis zu 25 % steuerfrei gewährt werden. Unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei besonders belastenden Nachtschichten in bestimmten Branchen) sind sogar bis zu 40 % möglich.

Sonntagszuschläge

Arbeit an Sonntagen wird mit einem Zuschlag von bis zu 50 % steuerfrei anerkannt. Das gilt, solange die Sonntagsarbeit nicht bereits durch andere Regelungen (z. B. tariflich) abgegolten ist.

Feiertagszuschläge

Die höchsten steuerfreien Zuschläge gibt es für gesetzliche Feiertage:
● Bis zu 125 % an den meisten Feiertagen
● Bis zu 150 % an bestimmten hohen Feiertagen (z. B. 1. Mai, 25. und 26. Dezember, Ostersonntag, Pfingstsonntag)

Wichtig: Diese Zuschläge gelten nur für die tatsächlich auf den Feiertag fallenden Arbeitsstunden.

Wichtige Voraussetzungen für steuerfreie Zuschläge

Damit die Zuschläge steuerfrei bleiben, müssen einige klare Bedingungen erfüllt sein:
● Der Zuschlag muss zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden – er darf den normalen Stundenlohn nicht ersetzen.
● Er muss in der Lohnabrechnung sauber und getrennt ausgewiesen sein.
● Der Zuschlag darf nur für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden.
● Eine ordnungsgemäße Zeiterfassung ist zwingend erforderlich.
● Die Abrechnung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (richtige Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber).

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht eingehalten, kann das Finanzamt den Zuschlag nachträglich als steuerpflichtigen Arbeitslohn einstufen – mit entsprechenden Nachzahlungen.

Übersicht: Steuerfreie Zuschläge im Detail

Art des ZuschlagsHöhe (steuerfrei)Wichtige VoraussetzungenHäufige Fehler
NachtzuschlagBis 25 % des Grundlohns (bis 40 % zwischen 0–4 Uhr, wenn Arbeit vor Mitternacht beginnt)Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr; zusätzlich zum Grundlohn; tatsächlich geleistetZuschlag wird mit dem Grundlohn vermischt; fehlende oder ungenaue Zeiterfassung
SonntagszuschlagBis 50 % des GrundlohnsArbeit an Sonntagen; zusätzlich zum Grundlohn; tatsächlich geleistetZuschlag wird nur „intern“ verrechnet; keine separate Ausweisung in der Abrechnung
FeiertagszuschlagBis 125 % des Grundlohns (bis 150 % an hohen Feiertagen wie 25./26. Dezember, 1. Mai, Heiligabend ab 14 Uhr)Arbeit an gesetzlichen Feiertagen; zusätzlich zum Grundlohn; tatsächlich geleistetZuschlag auch bei Krankheit oder Urlaub ausgezahlt; Grundlohn über 50 €/Stunde falsch berücksichtigt

Überstunden steuerfrei ab 2026: Was ist geplant?

Was der Gesetzesentwurf für 2026 vorsieht

Die Bundesregierung plant für 2026 eine Reform, die steuerfreie Überstundenzuschläge einführen soll. Allerdings ist die Regelung deutlich enger gefasst, als viele zunächst hoffen. Der Entwurf sieht nicht vor, dass jede Überstunde steuerfrei wird. Stattdessen soll lediglich der Zuschlag auf die Überstunden von der Einkommensteuer befreit werden können – und zwar maximal bis zu 25 % des Grundlohns. Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für wen die Regelung gedacht ist

Die geplante Neuregelung richtet sich vor allem an Vollzeitbeschäftigte. Bei Vorhandensein eines Tarifvertrags orientiert sich die Regelung an der dort vereinbarten Wochenarbeitszeit – mindestens jedoch 34 Stunden. Ohne Tarifvertrag gilt in der Regel die volle Wochenarbeitszeit von 40 Stunden als Referenz. Teilzeitkräfte und Minijobber profitieren in der derzeitigen Fassung der Reform nur eingeschränkt oder gar nicht.

Heute vs. geplant 2026

ThemaHeute (2025/2026)Geplant für 2026
Überstunden-Grundlohnsteuerpflichtigsteuerpflichtig (keine Änderung)
Überstundenzuschlagsteuerpflichtigggf. lohnsteuerfrei (bis max. 25 % des Grundlohns)
Sozialversicherungin der Regel pflichtignach aktuellem Stand weiter pflichtig
Teilzeitkeine generelle SonderregelFokus der geplanten Regelung eher nicht auf klassischer Teilzeit

Beispielrechnung: Wie wirken sich steuerfreie Überstundenzuschläge auf das Netto aus?

FallGrundlohnZuschlagSteuerfrei?Hinweis
Vollzeitkraft 8 Überstunden (18 €/Std.)144 €36 € (25 %)Nur Zuschlag geplant steuerfreiGrundlohn bleibt voll steuer- und sozialversicherungspflichtig
Nachtarbeit 20 Nachtstunden (16,50 €/Std.)330 €82,50 € (25 %)Zuschlag bereits heute steuerfrei (§ 3b EStG)Steuerfreiheit gilt unabhängig von der geplanten Reform – bei korrekter Ausweisung
Teilzeitkraft 12 zusätzliche Stunden (17 €/Std., 25 Std.-Vertrag)204 €51 € (25 %)Wahrscheinlich nichtReform richtet sich primär auf Vollzeit (mind. 34–40 Std./Woche) – Teilzeit profitiert nur eingeschränkt

Welche Rolle spielen Zeiterfassung und Lohnabrechnung?

Damit steuerfreie Zuschläge auch wirklich anerkannt werden, ist eine präzise und nachvollziehbare Zeiterfassung unerlässlich. Die tatsächlich geleisteten Stunden müssen exakt dokumentiert sein. Zuschläge müssen getrennt vom Grundlohn erfasst und ausgewiesen werden. Im Falle einer Prüfung muss der Arbeitgeber jederzeit nachweisen können, welche Stunden zu welchem Zuschlag gehören.

Typische Fehler in der Lohnabrechnung

Viele Unternehmen machen bei der Abrechnung von Überstunden und Zuschlägen immer wieder dieselben Fehler:
● Zuschläge werden nicht getrennt vom Grundlohn ausgewiesen.
● Es werden Pauschalen gezahlt, ohne dass die tatsächlichen Stunden und Zuschläge nachgewiesen werden können.
● Überstunden und SFN-Zuschläge werden vermischt, sodass nicht mehr klar erkennbar ist, welcher Anteil steuerfrei ist.
● Teilzeit- und Vollzeitkräfte werden gleich behandelt, obwohl die geplante Reform vor allem auf Vollzeit ausgerichtet ist.

Überstunden auszahlen oder Freizeitausgleich: Was ist sinnvoller?

Eine Auszahlung von Überstunden lohnt sich vor allem dann, wenn zusätzliches Geld im Monat benötigt wird. Mit der geplanten Steuerfreiheit für den Überstundenzuschlag (bis 25 %) wird die Auszahlung 2026 etwas attraktiver. Freizeitausgleich bleibt in vielen Fällen die bessere Wahl – vor allem bei hohem persönlichen Steuersatz und wenn Erholung priorisiert wird. Damit beide Varianten rechtssicher ablaufen, müssen Arbeitgeber Anzahl der Überstunden, Entscheidung zur Vergütungsart, Trennung von Grundlohn und Zuschlägen sowie die Genehmigung sauber dokumentieren.

Was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten

  1. Verträge und Tarifbindung prüfen: Arbeitsverträge und vereinbarte Wochenarbeitszeit prüfen.
  2. Überstunden klar definieren: Festlegen, ab wann eine Stunde als Überstunde gilt und wie diese genehmigt werden muss.
  3. Zuschläge separat abrechnen: Lohnabrechnung so einrichten, dass Grundlohn und Zuschläge von Anfang an getrennt ausgewiesen werden.
  4. Zeiterfassung digital aufsetzen: Manipulationssichere digitale Zeiterfassung einführen.
  5. Payroll-Prozess auf 2026 vorbereiten: Lohnabrechnungssoftware und interne Prozesse frühzeitig anpassen.

Weiterführende Beiträge

Überstunden sind nicht automatisch steuerfrei

Auch 2026 werden Überstunden nicht pauschal steuerfrei sein. Die geplante Reform bringt eine begrenzte Entlastung – aber nur für den Zuschlag auf Überstunden und auch nur unter klaren Voraussetzungen. Der Grundlohn für jede zusätzliche Stunde ist weiterhin voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Lediglich der Überstundenzuschlag (maximal 25 %) könnte künftig von der Lohnsteuer befreit werden. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge bleiben dagegen bereits heute unter den bekannten Bedingungen steuerfrei. Für die Lohnabrechnung bedeutet das: Arbeitgeber müssen Grundlohn und Zuschläge sauber voneinander trennen, eine präzise Zeiterfassung sicherstellen und alle Überstunden klar dokumentieren.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.