Published on:
14.2.2025

Steuerfreier Nachtzuschlag 2025: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Arbeit in den späten Abend- und Nachtstunden ist in vielen Branchen unvermeidlich. Doch Arbeitnehmer, die während dieser Zeiten tätig sind, haben in Deutschland Anspruch auf einen Nachtzuschlag oder einen angemessenen Ausgleich. Doch ab wann gilt der Nachtzuschlag genau? Und welche gesetzlichen Regelungen greifen hier? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen.

Nachtarbeit gehört in vielen Branchen zum Alltag – vom Gesundheitswesen über die Gastronomie bis zur Industrie. Um Mitarbeitende zu entlasten, können Arbeitgeber steuerfreie Nachtzuschläge zahlen. Doch welche Voraussetzungen gelten, was ist zu dokumentieren und wie lässt sich die Abrechnung in der Lohnbuchhaltung korrekt umsetzen?

Was ist ein steuerfreier Nachtzuschlag?

Arbeitnehmer:innen, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten, können laut § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) einen steuerfreien Zuschlag auf ihren regulären Stundenlohn erhalten.

Kann ich als Arbeitgeber einen steuerfreien Nachtzuschlag zahlen?

Ja – Arbeitgeber können freiwillig steuerfreie Nachtzuschläge gewähren, sofern diese klar geregelt sind (z. B. im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung). Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, außer es ist durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgeschrieben.

👉 Vorteil für Arbeitgeber: Nachtzuschläge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie die gesetzlichen Grenzen einhalten. Dadurch sinken die Lohnnebenkosten.

Was muss dokumentiert werden?

Damit der steuerfreie Zuschlag rechtssicher bleibt, ist eine genaue Dokumentation der Arbeitszeiten Pflicht. Arbeitgeber müssen festhalten:

Diese Angaben müssen im Lohnkonto gespeichert sein, damit sie bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar sind.

Was muss ich in der Lohnbuchhaltung beachten?

In der Lohnbuchhaltung ist wichtig:

Mit einem Payroll-Tool wie Taxmaro lassen sich Nachtzuschläge automatisiert berechnen, dokumentieren und rechtssicher in die Lohnabrechnung integrieren.

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