Steuerfreier Nachtzuschlag 2025: Was Arbeitgeber wissen müssen

October 7, 2025

Die Arbeit in den späten Abend- und Nachtstunden ist in vielen Branchen unvermeidlich. Doch Arbeitnehmer, die während dieser Zeiten tätig sind, haben in Deutschland Anspruch auf einen Nachtzuschlag oder einen angemessenen Ausgleich. Doch ab wann gilt der Nachtzuschlag genau? Und welche gesetzlichen Regelungen greifen hier? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen.

Nachtarbeit gehört in vielen Branchen zum Alltag – vom Gesundheitswesen über die Gastronomie bis zur Industrie. Um Mitarbeitende zu entlasten, können Arbeitgeber steuerfreie Nachtzuschläge zahlen. Doch welche Voraussetzungen gelten, was ist zu dokumentieren und wie lässt sich die Abrechnung in der Lohnbuchhaltung korrekt umsetzen?

Was ist ein steuerfreier Nachtzuschlag?

Arbeitnehmer:innen, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten, können laut § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) einen steuerfreien Zuschlag auf ihren regulären Stundenlohn erhalten.

  • Zuschläge für Nachtarbeit sind bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei.
  • Für Nachtarbeit an Sonn- oder Feiertagen gelten höhere Freibeträge (bis zu 150 % möglich).
  • Grundlage ist der regelmäßige Stundenlohn, der maximal mit 50 € pro Stunde angesetzt werden darf.

Kann ich als Arbeitgeber einen steuerfreien Nachtzuschlag zahlen?

Ja – Arbeitgeber können freiwillig steuerfreie Nachtzuschläge gewähren, sofern diese klar geregelt sind (z. B. im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung). Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, außer es ist durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgeschrieben.

👉 Vorteil für Arbeitgeber: Nachtzuschläge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie die gesetzlichen Grenzen einhalten. Dadurch sinken die Lohnnebenkosten.

Was muss dokumentiert werden?

Damit der steuerfreie Zuschlag rechtssicher bleibt, ist eine genaue Dokumentation der Arbeitszeiten Pflicht. Arbeitgeber müssen festhalten:

  • den Zeitraum der geleisteten Nachtarbeit (Uhrzeit, Datum)
  • die Anzahl der Stunden und den zugrunde gelegten Stundenlohn
  • die Höhe des gewährten Zuschlags

Diese Angaben müssen im Lohnkonto gespeichert sein, damit sie bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar sind.

Was muss ich in der Lohnbuchhaltung beachten?

In der Lohnbuchhaltung ist wichtig:

  • Trennung von Grundlohn und Zuschlag: Der Zuschlag darf nicht pauschal, sondern nur für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt werden.
  • Maximaler Stundensatz: Zuschläge bleiben nur bis 50 € Stundenlohn steuerfrei.
  • Sozialversicherung: Steuerfreie Zuschläge sind auch beitragsfrei in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Abgrenzung zu Überstunden: Zuschläge für Überstunden sind steuerpflichtig, wenn sie nicht in die Nachtzeit fallen.

Mit einem Payroll-Tool wie Taxmaro lassen sich Nachtzuschläge automatisiert berechnen, dokumentieren und rechtssicher in die Lohnabrechnung integrieren.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.