Steuerfreier Sonntagszuschlag: Voraussetzungen, Lohnabrechnung und Arbeitgeberpflichten

October 7, 2025

In vielen Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Logistik gehört die Arbeit an Sonntagen zum Alltag. Um diese Belastung auszugleichen, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Sonntagszuschlag zahlen. Unter bestimmten Bedingungen ist dieser Zuschlag sogar steuerfrei und von Sozialabgaben befreit. Arbeitgeber sollten jedoch genau wissen, welche Regeln gelten und wie der Zuschlag in der Lohnabrechnung dargestellt wird.

Was ist ein Sonntagszuschlag?

Der Sonntagszuschlag ist ein zusätzlicher Lohnbestandteil, den Arbeitgeber für tatsächlich geleistete Arbeit an einem Sonntag zahlen können. Er wird neben dem regulären Stundenlohn gezahlt und soll den besonderen Einsatz der Mitarbeiter honorieren.

Steuerfreie Höhe des Sonntagszuschlags

Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Sonntagsarbeit steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie bestimmte Grenzen einhalten:

  • 50 % des Grundlohns je Stunde für Sonntagsarbeit,
  • maximal bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde.

Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer 20 € pro Stunde und arbeitet am Sonntag, darf der Arbeitgeber bis zu 10 € (50 %) steuer- und abgabenfrei zusätzlich zahlen.

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) streng geregelt. Arbeitgeber müssen Folgendes beachten:

  • Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten, aber in bestimmten Branchen erlaubt (z. B. Gastronomie, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe).
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Ersatzruhetage: Wird am Sonntag gearbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen ein Ausgleichstag gewährt werden.
  • Der Sonntagszuschlag selbst ist keine Pflichtleistung, es sei denn, er ist durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt.

Sonntagszuschlag in der Lohnabrechnung

Für die Lohnabrechnung gilt:

  • Steuerfreie Zuschläge werden gesondert ausgewiesen und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet.
  • Übersteigt der Zuschlag die gesetzlichen Höchstgrenzen (mehr als 50 % oder bei einem Grundlohn über 50 € pro Stunde), ist der übersteigende Teil steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Digitale Lohnabrechnungssysteme wie Taxmaro übernehmen die korrekte Berechnung und Ausweisung automatisch.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Damit der Sonntagszuschlag steuerfrei bleibt, müssen Arbeitgeber sicherstellen:

  • die Zuschläge werden nur für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit gezahlt,
  • die Höhe bleibt innerhalb der gesetzlichen Grenzen,
  • die Zuschläge sind in der Lohnbuchhaltung klar getrennt dokumentiert,
  • arbeitsrechtliche Vorgaben zu Sonntagsarbeit (Ersatzruhetage, Branchenregelungen) werden eingehalten.

Fazit:

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern für Sonntagsarbeit einen steuerfreien Zuschlag von bis zu 50 % des Grundlohns zahlen. Wichtig ist, dass die rechtlichen Vorgaben beachtet, die Zuschläge korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.