Samstagszuschlag und Wochenendzuschlag 2026: Pflicht, Höhe und Steuer

October 24, 2026

Ob Arbeitgeber einen Samstags- oder Wochenendzuschlag zahlen müssen, welche Sätze üblich sind und wann Zuschläge am Samstag steuer- und beitragsfrei sind.

Kurz beantwortet: Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Samstagszuschlag gibt es nicht. Der Samstag ist nach dem Arbeitszeitgesetz ein normaler Werktag. Ein Zuschlag entsteht nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung; der TVöD sieht etwa 20 % für Samstagsarbeit von 13 bis 21 Uhr vor. Steuerlich ist der Samstagszuschlag voll lohnsteuer- und beitragspflichtig, weil § 3b EStG nur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit begünstigt. Steuerfrei bleiben am Samstag nur Nachtzuschläge ab 20 Uhr (25 %) und Feiertagszuschläge.

Stand: Oktober 2026.

Muss der Arbeitgeber für Samstagsarbeit mehr zahlen?

Nein, nicht von Gesetzes wegen. Nach § 3 ArbZG sind Montag bis Samstag Werktage; an jedem darf bis zu acht Stunden gearbeitet werden, mit Ausgleich bis zu zehn Stunden. Ein Zuschlag kann sich ergeben aus:

  • Tarifvertrag, zum Beispiel TVöD, Einzelhandels- oder Gastronomietarife
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal vorbehaltlos gezahlt hat
  • Gleichbehandlung, wenn vergleichbare Beschäftigte den Zuschlag erhalten

Wie hoch ist ein Samstagszuschlag üblicherweise?

Die Höhe ist frei vereinbar. Tarifverträge sehen häufig zwischen 10 % und 25 % vor, oft beschränkt auf die Nachmittags- und Abendstunden. Im TVöD beträgt der Zuschlag für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr 20 %, soweit die Arbeit nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt (§ 8 Abs. 1 TVöD). Maßgeblich ist immer der konkret anwendbare Tarif.

Ist der Samstagszuschlag steuerfrei?

Nein. § 3b EStG stellt nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei. Fällt Samstagsarbeit aber in einen begünstigten Zeitraum, ist dieser Anteil steuerfrei:

Zeitraum am Samstagsteuerfreier Höchstsatz nach § 3b EStG
Samstag tagsüber (6–20 Uhr)0 % – Zuschlag voll steuer- und beitragspflichtig
Samstag 20–24 Uhr25 % (Nachtarbeit)
Nacht zum Sonntag 0–4 Uhr, Arbeit vor 0 Uhr begonnen40 % Nacht + 50 % Sonntag
Samstag ist gesetzlicher Feiertag125 %; am 1. Mai, 25. und 26. Dezember 150 %
24. Dezember ab 14 Uhr150 %
31. Dezember ab 14 Uhr125 %

Der steuerfreie Anteil ist auf einen Grundlohn von höchstens 50 € pro Stunde begrenzt. In der Sozialversicherung sind steuerfreie Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).

Rechenbeispiel

Grundlohn 20 € pro Stunde, Schicht am Samstag von 16 bis 24 Uhr (8 Stunden). Laut Arbeitsvertrag gibt es 25 % Samstagszuschlag für alle Samstagsstunden und 25 % Nachtzuschlag ab 20 Uhr.

PositionBerechnungBetragBehandlung
Samstagszuschlag8 h × 20 € × 25 %40,00 €lohnsteuer- und beitragspflichtig
Nachtzuschlag 20–24 Uhr4 h × 20 € × 25 %20,00 €steuer- und beitragsfrei
Summe Zuschläge60,00 €davon 20,00 € frei

Pauschaler Wochenendzuschlag: Was gilt?

Zahlt der Arbeitgeber einen einheitlichen „Wochenendzuschlag“ für Samstag und Sonntag, ist nur der Teil steuerfrei, der auf tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtstunden entfällt. Dafür müssen die Stunden einzeln aufgezeichnet werden (R 3b LStR). Pauschale Zuschläge ohne Stundennachweis sind voll steuerpflichtig. Sauber ist es, Samstags-, Sonntags- und Nachtzuschlag als getrennte Lohnarten abzurechnen.

Was bedeutet das für die Lohnabrechnung?

  • eigene Lohnart für den steuerpflichtigen Samstagszuschlag
  • steuerfreie Nacht- und Feiertagsanteile getrennt nach § 3b EStG
  • Stundennachweise aus der Arbeitszeiterfassung als Beleg aufbewahren
  • Grundlohngrenzen von 50 € (Steuer) und 25 € (Sozialversicherung) prüfen

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Häufige Fragen

Gibt es einen gesetzlichen Samstagszuschlag?

Nein. Der Samstag ist ein normaler Werktag. Ein Zuschlag entsteht nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung.

Ist der Samstagszuschlag steuerfrei?

Nein, er ist voll lohnsteuer- und beitragspflichtig. Steuerfrei sind am Samstag nur Nachtzuschläge ab 20 Uhr (bis 25 %) und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG.

Wie hoch ist der Samstagszuschlag im TVöD?

20 % für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit sie nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt.

Ist ein pauschaler Wochenendzuschlag steuerfrei?

Nur der Teil, der auf einzeln nachgewiesene Sonntags-, Feiertags- oder Nachtstunden entfällt. Pauschalen ohne Stundennachweis sind steuerpflichtig.

Gilt der Nachtzuschlag am Samstag ab 20 Uhr?

Steuerlich ja. Nachtarbeit im Sinne von § 3b EStG ist die Zeit von 20 bis 6 Uhr; dafür sind bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei.

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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FAQ

Gibt es einen gesetzlichen Samstagszuschlag?
Ist der Samstagszuschlag steuerfrei?
Wie hoch ist der Samstagszuschlag im TVöD?
Ist ein pauschaler Wochenendzuschlag steuerfrei?

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.
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