Honorarbasis: Was bedeutet es, auf Honorarbasis zu arbeiten? Leitfaden für Auftraggeber 2026

October 24, 2026

Was Arbeit auf Honorarbasis bedeutet, woran sich Honorarkräfte von Arbeitnehmern unterscheiden, wie Auftraggeber Scheinselbstständigkeit vermeiden und welche Steuern anfallen.

Kurz beantwortet: Wer auf Honorarbasis arbeitet, ist selbstständig tätig und stellt dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Auftraggeber führt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge ab; die Honorarkraft versteuert ihre Einnahmen selbst. Ob jemand tatsächlich selbstständig ist, entscheidet aber nicht der Vertragstitel, sondern die gelebte Praxis: Sind Weisungsbindung und Eingliederung in den Betrieb prägend, liegt eine Beschäftigung vor (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Dann drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre. Für Lehrkräfte gilt bis 31.12.2027 eine Übergangsregelung (§ 127 SGB IV).

Stand: Oktober 2026.

Was ist eine Honorarkraft?

Eine Honorarkraft (auch freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter) erbringt eine Leistung gegen Honorar auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrags. Typisch sind Dozenten, Trainer, Musiklehrkräfte, Therapeuten, Berater oder IT-Freelancer. Arbeitsrechtliche Schutzrechte wie Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Kündigungsschutz gelten für sie nicht.

Honorarkraft, Arbeitnehmer, Minijob: der Vergleich

MerkmalHonorarkraftArbeitnehmerMinijob
VertragDienst-/WerkvertragArbeitsvertragArbeitsvertrag
AbrechnungRechnungLohnabrechnungLohnabrechnung
Lohnsteuernein, Einkommensteuer selbstjapauschal 2 % oder individuell
Sozialversicherung über AuftraggeberneinjaPauschalbeiträge
Urlaub, Entgeltfortzahlungneinjaja
Kündigungsschutzneinja (KSchG)ja (KSchG)
Weisungsbindungkeinejaja

Scheinselbstständigkeit: Woran erkennt man sie?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft das Gesamtbild. Für eine abhängige Beschäftigung sprechen insbesondere:

  • Vorgaben zu Zeit, Ort und Art der Arbeit (Weisungsbindung)
  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation, etwa Dienstpläne, Teammeetings oder Vertretungsregeln
  • kein eigenes unternehmerisches Risiko, feste Stunden- oder Monatsvergütung unabhängig vom Erfolg
  • Arbeitsmittel, E-Mail-Adresse und Räume stellt der Auftraggeber
  • gleiche Tätigkeit wie angestellte Kolleginnen und Kollegen

Mehrere Auftraggeber oder eine Gewerbeanmeldung allein machen niemanden selbstständig.

Statusfeststellung: Rechtssicherheit vorab

Mit dem Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) lässt sich verbindlich klären, ob eine Beschäftigung vorliegt. Der Antrag ist auch vor Beginn der Tätigkeit möglich (Prognoseentscheidung). Wird er innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, kann die Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung beginnen (§ 7a Abs. 5 SGB IV).

Folgen einer Scheinselbstständigkeit für den Auftraggeber

FolgeGrundlage
Nachzahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre§ 25 SGB IV
Arbeitnehmeranteile nur über die nächsten drei Lohnabrechnungen zurückholbar§ 28g SGB IV
Säumniszuschläge von 1 % pro Monat§ 24 SGB IV
Haftung für nicht einbehaltene Lohnsteuer§ 42d EStG
Strafbarkeit bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen§ 266a StGB
Arbeitsrechtliche Ansprüche (Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz)BUrlG, EFZG, KSchG

Sonderfall Lehrkräfte: Herrenberg-Urteil und § 127 SGB IV

Seit dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R) werden Honorarlehrkräfte an Musik-, Sprach- und Volkshochschulen häufiger als Beschäftigte eingestuft. Der Gesetzgeber hat mit § 127 SGB IV eine Übergangsregelung geschaffen, die der Bundestag im März 2026 bis zum 31.12.2027 verlängert hat. Bis dahin tritt Versicherungspflicht nicht ein, wenn beide Seiten bei Vertragsschluss von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft zustimmt. Für 2027 sind neue Zustimmungserklärungen nötig.

Steuern und Abgaben bei der Honorarkraft

  • Einkommensteuer: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder Gewerbebetrieb, über die eigene Steuererklärung.
  • Umsatzsteuer: grundsätzlich auf das Honorar. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Bestimmte Unterrichtsleistungen sind steuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG).
  • Rentenversicherung: Selbstständige Lehrkräfte ohne versicherungspflichtige Angestellte sind selbst rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI).
  • Übungsleiterpauschale: Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer für gemeinnützige Einrichtungen sind seit 2026 bis 3.300 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).

Checkliste für den Honorarvertrag

  • Leistung als Ergebnis oder Projekt beschreiben, nicht als Stellenprofil
  • keine festen Arbeitszeiten oder Anwesenheitspflichten
  • freie Wahl von Ort und Arbeitsmitteln, eigene Rechnungsstellung
  • Recht, Aufträge abzulehnen und Dritte einzusetzen
  • keine Teilnahme an Dienstplänen oder internen Urlaubsregeln
  • bei Zweifeln: Statusfeststellung beantragen

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Häufige Fragen

Was bedeutet auf Honorarbasis arbeiten?

Man ist selbstständig tätig, stellt Rechnungen und versteuert die Einnahmen selbst. Der Auftraggeber zahlt keinen Lohn und führt keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge ab.

Ist eine Honorarkraft sozialversicherungspflichtig?

Nicht über den Auftraggeber, solange sie wirklich selbstständig ist. Selbstständige Lehrkräfte ohne eigene Angestellte sind aber selbst rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI).

Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Wenn die Tätigkeit tatsächlich weisungsgebunden ist und die Person in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Der Vertragstitel ist dafür nicht entscheidend.

Wie lange kann die Rentenversicherung Beiträge nachfordern?

Für bis zu vier Jahre, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen bis zu 30 Jahre (§ 25 SGB IV). Hinzu kommen Säumniszuschläge.

Gilt für Honorarlehrkräfte eine Übergangsregelung?

Ja. Nach § 127 SGB IV tritt bis 31.12.2027 keine Versicherungspflicht ein, wenn beide Seiten von Selbstständigkeit ausgingen und die Lehrkraft zustimmt.

Weiterführende Beiträge

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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FAQ

Was bedeutet auf Honorarbasis arbeiten?
Ist eine Honorarkraft sozialversicherungspflichtig?
Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?
Wie lange kann die Rentenversicherung Beiträge nachfordern?

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.
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