Published on:
22.9.2025

Angestellter und Freelancer beim selben Arbeitgeber – geht das?

In vielen Unternehmen taucht die Frage auf, ob ein Mitarbeiter gleichzeitig als Festangestellter und zusätzlich als Freelancer tätig sein kann. Auf den ersten Blick wirkt diese Lösung flexibel und praktisch – rechtlich ist sie jedoch mit erheblichen Fallstricken verbunden. Arbeitgeber sollten genau wissen, wo die Grenzen liegen und welche Risiken bestehen.

Zwei Rollen – ein Arbeitgeber: Erlaubt oder verboten?

Es gibt keine Vorschrift, die einen zweiten Vertrag beim selben Arbeitgeber grundsätzlich verbietet. Problematisch wird es, wenn die freiberufliche Tätigkeit nicht klar von der Anstellung getrennt ist. In der Regel bewerten Sozialversicherungsträger und Finanzämter beide Verträge als eine einheitliche Beschäftigung.

Das bedeutet: Auch wenn ein „Freelancer-Vertrag“ geschlossen wird, liegt oft trotzdem ein abhängiges Arbeitsverhältnis vor – mit allen Pflichten zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Rechtliche Grundlagen, die zu beachten sind

Risiken für Arbeitgeber

Folgen für Arbeitnehmer

Wann kann eine Doppelrolle funktionieren?

Eine parallele Tätigkeit als Angestellter und Freelancer ist nur in seltenen Fällen unproblematisch – nämlich dann, wenn:

Beispiel: Ein Mitarbeiter ist fest im Vertrieb angestellt, erstellt aber zusätzlich als selbstständiger Fotograf Bilder für die Firmenwebsite. Wenn er diese Aufträge eigenständig und markttypisch für mehrere Kunden erbringt, kann das eine echte freiberufliche Tätigkeit sein.

Fazit

Arbeitnehmer gleichzeitig als Angestellte und Freelancer beim gleichen Arbeitgeber zu beschäftigen, ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen, während Arbeitnehmer ihre Selbstständigkeit und steuerlichen Vorteile verlieren können. Nur wenn die Tätigkeiten klar abgegrenzt und rechtlich sauber geregelt sind, lässt sich ein solches Modell rechtssicher umsetzen.

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