Erholungsbeihilfe

Steuerfreie Erholungsbeihilfe 2026: So nutzen Arbeitgeber den Vorteil richtig

Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist ein oft unterschätzter Mitarbeiter-Benefit mit großem Sparpotenzial. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten damit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Erholung gewähren – pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen 2026 gelten, wie hoch die Beträge sein dürfen und worauf bei Abrechnung und Dokumentation zu achten ist.

Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer (2026): Voraussetzungen, Höhe, Dokumentation & Lohnabrechnung

Die Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zur Erholung von Beschäftigten. Sie kann – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn – mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuert werden und ist dann sozialversicherungsfrei, wenn die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden. Für Arbeitnehmende bleibt sie in diesem Fall netto steuer- und beitragsfrei.