Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer (2025): Voraussetzungen, Höhe, Dokumentation & Lohnabrechnung

Die Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zur Erholung von Beschäftigten. Sie kann – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn – mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuert werden und ist dann sozialversicherungsfrei, wenn die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden. Für Arbeitnehmende bleibt sie in diesem Fall netto steuer- und beitragsfrei.