Steuerfreie Erholungsbeihilfe 2026: So nutzen Arbeitgeber den Vorteil richtig

January 9, 2026

Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist ein oft unterschätzter Mitarbeiter-Benefit mit großem Sparpotenzial. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten damit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Erholung gewähren – pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen 2026 gelten, wie hoch die Beträge sein dürfen und worauf bei Abrechnung und Dokumentation zu achten ist.

Was ist die steuerfreie Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zur Förderung der Erholung von Mitarbeitern, z. B. im Zusammenhang mit Urlaub, Kur oder Wellnessaufenthalten. Sie kann vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuert werden und ist dann für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.

Wie hoch darf die Erholungsbeihilfe sein?

Die steuerlich begünstigten Höchstbeträge pro Kalenderjahr lauten:

Beispiel: Mitarbeiter mit Ehepartner und 2 Kindern → 156 € + 104 € + 2 × 52 € = 364 € pro Jahr.

Wichtig: Wird der Betrag überschritten, ist die komplette Zahlung voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wie können Arbeitgeber die Erholungsbeihilfe nutzen?

Die Erholungsbeihilfe eignet sich ideal als steueroptimierter Mitarbeiter-Benefit:

  • Auszahlung zusätzlich zum Gehalt
  • Bindung an Urlaubs- oder Erholungsmaßnahmen
  • Pauschalsteuer 25 % durch den Arbeitgeber
  • Keine Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Auch für Minijobber möglich – ohne Auswirkungen auf die Minijob-Grenzen

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Erholungsbeihilfe?

❌ Nein. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern sie nicht arbeits- oder tarifvertraglich zugesagt ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Steuerbegünstigung gilt:

  • Die Zahlung muss der Erholung dienen.
  • Es muss ein zeitlicher Zusammenhang zu einer Urlaubs- oder Erholungsmaßnahme bestehen → i. d. R. innerhalb von 3 Monaten vor oder nach dem Urlaub.
  • Auszahlung höchstens einmal jährlich.
  • Einhaltung der gesetzlichen Höchstbeträge.

Wie muss die Erholungsbeihilfe dokumentiert werden?

Für eine Betriebsprüfung sind folgende Angaben zwingend zu dokumentieren:

  • Zweck der Zahlung („Erholungsbeihilfe Urlaub 2026“)
  • Zeitraum der Erholungsmaßnahme
  • Betrag je begünstigter Person
  • Interne Genehmigung oder Zusatzvereinbarung

💡 Mit einer digitalen Personalakte wie in Taxmaro lassen sich diese Angaben revisionssicher ablegen.

Wie wird die Erholungsbeihilfe in der Lohnabrechnung behandelt?

Typische Fehler vermeiden

❌ Auszahlung ohne Urlaubsbezug

❌ Überschreiten der Jahresfreigrenzen

❌ Fehlende Dokumentation

❌ Falsche sozialversicherungsrechtliche Behandlung

✔️ Mit Taxmaro Payroll & HR werden Zweckbindung, Grenzwerte und Lohnarten automatisch geprüft und korrekt verbucht.

Fazit

Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist ein attraktiver, kosteneffizienter Benefit, mit dem Arbeitgeber Mitarbeiter binden und gleichzeitig Lohnnebenkosten sparen – sofern sie korrekt dokumentiert und abgerechnet wird. Mit Taxmaro automatisieren Sie diesen Prozess vollständig – von der Genehmigung bis zur prüfungssicheren Lohnabrechnung.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.