Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist ein oft unterschätzter Mitarbeiter-Benefit mit großem Sparpotenzial. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten damit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Erholung gewähren – pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen 2026 gelten, wie hoch die Beträge sein dürfen und worauf bei Abrechnung und Dokumentation zu achten ist.
Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zur Förderung der Erholung von Mitarbeitern, z. B. im Zusammenhang mit Urlaub, Kur oder Wellnessaufenthalten. Sie kann vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuert werden und ist dann für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.
Die steuerlich begünstigten Höchstbeträge pro Kalenderjahr lauten:

Beispiel: Mitarbeiter mit Ehepartner und 2 Kindern → 156 € + 104 € + 2 × 52 € = 364 € pro Jahr.
Wichtig: Wird der Betrag überschritten, ist die komplette Zahlung voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Erholungsbeihilfe eignet sich ideal als steueroptimierter Mitarbeiter-Benefit:
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Erholungsbeihilfe?
❌ Nein. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern sie nicht arbeits- oder tarifvertraglich zugesagt ist.
Damit die Steuerbegünstigung gilt:
Für eine Betriebsprüfung sind folgende Angaben zwingend zu dokumentieren:
💡 Mit einer digitalen Personalakte wie in Taxmaro lassen sich diese Angaben revisionssicher ablegen.

❌ Auszahlung ohne Urlaubsbezug
❌ Überschreiten der Jahresfreigrenzen
❌ Fehlende Dokumentation
❌ Falsche sozialversicherungsrechtliche Behandlung
✔️ Mit Taxmaro Payroll & HR werden Zweckbindung, Grenzwerte und Lohnarten automatisch geprüft und korrekt verbucht.
Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist ein attraktiver, kosteneffizienter Benefit, mit dem Arbeitgeber Mitarbeiter binden und gleichzeitig Lohnnebenkosten sparen – sofern sie korrekt dokumentiert und abgerechnet wird. Mit Taxmaro automatisieren Sie diesen Prozess vollständig – von der Genehmigung bis zur prüfungssicheren Lohnabrechnung.
