Erholungsbeihilfe 2026: Höhe, Voraussetzungen, Nachweise und Lohnabrechnung

October 24, 2026

Erholungsbeihilfe 2026: Arbeitgeber können pro Jahr bis 156 € für Mitarbeitende, 104 € für den Ehe- oder Lebenspartner und 52 € je Kind mit 25 % pauschal versteuern. Für Beschäftigte ist der Betrag netto steuer- und beitragsfrei. Voraussetzungen, Nachweise, Rechenbeispiel und Lohnabrechnung.

Kurz beantwortet: Die Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Urlaubszuschuss des Arbeitgebers. 2026 darf er pro Kalenderjahr bis zu 156 € für den Mitarbeitenden, 104 € für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und 52 € je Kind mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Die Pauschalsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber, für Beschäftigte kommt der Betrag dann brutto wie netto an und ist sozialversicherungsfrei. Bedingung: Das Geld wird für Erholung verwendet und im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub gezahlt. Eine Familie mit zwei Kindern kann so bis zu 364 € pro Jahr erhalten.

Stand: Oktober 2026. Die Höchstbeträge sind seit Jahren unverändert und gelten auch 2026.

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe 2026?

Begünstigte PersonHöchstbetrag pro JahrLohnsteuerSozialversicherung
Arbeitnehmer/in156 €25 % pauschalbeitragsfrei*
Ehe- oder eingetragener Lebenspartner104 €25 % pauschalbeitragsfrei*
je Kind52 €25 % pauschalbeitragsfrei*
Betrag über den Höchstgrenzen–regulär nach ELStAMbeitragspflichtig

*nur, wenn die Pauschalsteuer mit der Entgeltabrechnung des Auszahlungsmonats tatsächlich erhoben wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 SvEV).

Wichtig: Die Grenzen gelten je Person und Kalenderjahr und werden getrennt betrachtet. Wird der Höchstbetrag überschritten, entfällt die Pauschalierung für die gesamte Beihilfe dieser Person, nicht nur für den Mehrbetrag; sie ist dann insgesamt als sonstiger Bezug zu versteuern. Der Arbeitgeber sollte deshalb exakt bei oder unter den Grenzen bleiben.

Wie bekommt man Erholungsbeihilfe?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung. Ein Anspruch kann sich nur aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ergeben – oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber sie vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen zahlt. Mitarbeitende fragen sie am besten vor einem geplanten Urlaub bei HR oder der Geschäftsführung an.

Wie oft im Jahr kann Erholungsbeihilfe gezahlt werden?

So oft wie gewünscht, solange die Summe aller Zahlungen im Kalenderjahr die Höchstbeträge nicht übersteigt. Beispiel: 80 € vor dem Sommerurlaub und 76 € vor dem Herbsturlaub ergeben zusammen 156 € und sind vollständig pauschalierbar.

Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung

  1. Erholungszweck sichergestellt: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Geld für Erholung verwendet wird (Urlaub, Kurzreise, Kur, Erholungsaufenthalt).
  2. Zeitlicher Zusammenhang: Die Zweckbindung gilt als erfüllt, wenn die Beihilfe im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub gezahlt wird; in der Praxis gilt ein Fenster von etwa drei Monaten vor oder nach dem Urlaub als unproblematisch.
  3. Höchstbeträge eingehalten: 156 / 104 / 52 € pro Person und Jahr.
  4. Pauschalsteuer im Auszahlungsmonat: Nur dann ist die Zahlung sozialversicherungsfrei.

Anders als etwa beim Jobticket- oder Internetzuschuss verlangt das Gesetz bei der Erholungsbeihilfe nicht, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Steuerlich ist auch eine Barlohnumwandlung möglich. Klären Sie eine solche Gestaltung aber vorab mit Ihrer Steuerkanzlei, insbesondere wegen arbeitsrechtlicher Fragen.

Welche Nachweise braucht man für die Erholungsbeihilfe 2026?

Ein Reisebeleg ist nicht zwingend. In der Praxis reicht eine schriftliche Erklärung des Mitarbeitenden, dass er im Zeitraum X Urlaub zur Erholung nimmt, zusammen mit dem genehmigten Urlaubsantrag. Belastbarer ist zusätzlich eine Buchungsbestätigung oder Rechnung. Bewahren Sie Erklärung, Urlaubsantrag und Abrechnung in der Personalakte auf. Für Partner und Kinder sollte die Erklärung angeben, dass sie mitreisen bzw. sich erholen.

Rechenbeispiel: Was kostet die Erholungsbeihilfe den Arbeitgeber?

Mitarbeiterin, verheiratet, zwei Kinder, ohne Kirchensteuer:

PositionBetrag
Erholungsbeihilfe (156 + 104 + 2 × 52)364,00 €
Pauschale Lohnsteuer 25 %91,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Pauschalsteuer5,01 €
Kosten Arbeitgeber gesamt460,01 €
Netto bei der Mitarbeiterin364,00 €

Zum Vergleich: Damit bei einem Gehaltsplus 364 € netto ankommen, müsste der Arbeitgeber je nach Steuerklasse oft 750 € und mehr inklusive Arbeitgeberanteilen aufwenden. Bei Kirchensteuerpflicht kommt pauschale Kirchensteuer hinzu (Satz je nach Bundesland).

Erholungsbeihilfe in der Lohnabrechnung

  • Eigene Lohnart anlegen, z. B. „Erholungsbeihilfe § 40 Abs. 2 EStG, pauschal 25 %“.
  • Pauschalsteuer im Auszahlungsmonat in der Lohnsteuer-Anmeldung abführen.
  • Keine SV-Beiträge berechnen, wenn die Pauschalierung im selben Monat erfolgt.
  • Jahressummen je Person (Mitarbeitende, Partner, Kinder) überwachen.
  • Bei Überschreiten der Grenze die gesamte Beihilfe der Person regulär als sonstigen Bezug versteuern und verbeitragen.

Erholungsbeihilfe oder Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist regulärer Arbeitslohn und voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Erholungsbeihilfe ist nur mit 25 % pauschal belastet und beitragsfrei, ist aber auf 156/104/52 € begrenzt und an den Erholungszweck gebunden. Beides lässt sich kombinieren.

Häufige Fehler

  • Pauschalsteuer erst später erhoben: Dann entsteht Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
  • Höchstbetrag knapp überschritten: Die Pauschalierung entfällt für die ganze Beihilfe der Person.
  • Kein Urlaubsbezug dokumentiert: Ohne Erklärung oder Urlaubsantrag kippt die Zweckbindung.
  • Partner- und Kinderbeträge ohne Familienangaben gezahlt.

Checkliste für Arbeitgeber

  • Freiwilligkeit bzw. Rechtsgrundlage (Vertrag, Betriebsvereinbarung) geklärt
  • Urlaub im Zeitfenster ±3 Monate dokumentiert
  • Erklärung des Mitarbeitenden zur Erholung in der Personalakte
  • Jahresgrenzen je Person geprüft
  • Pauschalsteuer im Auszahlungsmonat abgeführt
  • Eigene Lohnart in der Abrechnung

Rechtsgrundlagen

  • § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG – Pauschalierung von Erholungsbeihilfen
  • R 40.2 LStR – Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG
  • § 1 Abs. 1 SvEV – Beitragsfreiheit pauschal versteuerter Bezüge

Weiterführende Beiträge

Praxis-Tipp: Mit Taxmaro sammeln Sie Urlaubsantrag und Erklärung zur Erholungsbeihilfe direkt in der digitalen Personalakte und übergeben die Lohnart strukturiert an das Lohnprogramm Ihrer Kanzlei.
Zurück zur Blog Startseite

FAQ

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe 2026?
Wie bekommt man Erholungsbeihilfe?
Wie oft im Jahr gibt es Erholungsbeihilfe?
Welche Nachweise braucht man für die Erholungsbeihilfe 2026?

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.
‍