Bundesurlaubsgesetz

Gesetzlicher Urlaubsanspruch 2026: Berechnung, Verfall, Sonderfälle und BAG-Hinweispflicht

Gesetzlicher Urlaubsanspruch 2026 nach BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, 20 Tage bei 5-Tage-Woche. Schwerbehinderte plus 5 Tage. Resturlaub verfällt seit BAG-Urteilen nicht mehr automatisch – nur bei rechtzeitiger Hinweispflicht durch den Arbeitgeber. Berechnung, Sonderfälle und Pflichten erklärt.