Gesetzlicher Urlaubsanspruch 2026 nach BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, 20 Tage bei 5-Tage-Woche. Schwerbehinderte plus 5 Tage. Resturlaub verfällt seit BAG-Urteilen nicht mehr automatisch – nur bei rechtzeitiger Hinweispflicht durch den Arbeitgeber. Berechnung, Sonderfälle und Pflichten erklärt.
Kurz & klar: Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 2026 nach § 3 BUrlG 24 Werktage bei 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Teilzeitkräfte erhalten den Urlaub anteilig nach Wochenarbeitstagen, Schwerbehinderte zusätzlich 5 Tage (§ 208 SGB IX). Resturlaub verfällt seit den BAG-Urteilen ab 2018 nicht mehr automatisch – nur wenn der Arbeitgeber rechtzeitig in Textform auf den Verfall hingewiesen hat. Wir zeigen Berechnungsformeln, Sonderfälle, Hinweispflicht-Anforderungen und häufige Fehler.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt allen Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitnehmer:innen im Sinne des Gesetzes sind:
Der Urlaub muss tatsächlich der Erholung dienen – nicht der Erbringung anderer Erwerbstätigkeiten.
Die zentrale Vorschrift ist § 3 BUrlG. Der Mindesturlaub berechnet sich nach den Werktagen einer 6-Tage-Woche:
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub (gesetzlich) | Berechnung |
|---|---|---|
| 6 Tage (Mo–Sa) | 24 Werktage | Gesetzlicher Anspruch |
| 5 Tage (Mo–Fr) | 20 Arbeitstage | 24 ÷ 6 × 5 |
| 4 Tage | 16 Arbeitstage | 24 ÷ 6 × 4 |
| 3 Tage | 12 Arbeitstage | 24 ÷ 6 × 3 |
| 2 Tage | 8 Arbeitstage | 24 ÷ 6 × 2 |
| 1 Tag | 4 Arbeitstage | 24 ÷ 6 × 1 |
Zusätzliche Ansprüche:
In der Praxis sind 28–30 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Vollzeit-Woche üblich – deutlich über dem gesetzlichen Minimum.
Nach § 4 BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung. Diese Wartezeit deckt sich oft mit der Probezeit. Während der Wartezeit gilt das Zwölftelungsprinzip: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Halbe Tage werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Eintritt 1.1.2026, vertraglicher Jahresurlaub 30 Tage. Anspruch für das gesamte Jahr 2026: 30 Tage.
Eintritt 1.7.2026, vertraglicher Jahresurlaub 30 Tage. Volle Beschäftigungsmonate: 6 (Juli–Dezember). Anspruch 2026: 30 × (6/12) = 15 Tage.
Vollzeit-Vertrag 30 Tage, AN arbeitet 3 Tage/Woche. Anspruch: 30 × (3/5) = 18 Tage.
AG-Kündigung zum 31.8.2026, Eintritt 1.1.2024 (Wartezeit erfüllt). Da Kündigung in 2. Jahreshälfte: voller Jahresurlaub 2026 nach § 5 Abs. 1c BUrlG – nicht nur 8/12.
Detaillierte Formeln und alle Sonderfälle: Urlaubsanspruch berechnen 2026.
Bis 2018 galt: Resturlaub verfällt automatisch zum 31.12. (mit Übertragung bis 31.3.). Seit den BAG-Urteilen 9 AZR 541/15 (19.2.2019) und 9 AZR 245/19 (20.12.2022) ist die Rechtslage völlig anders:
Damit der Hinweis wirksam ist, muss er:
Wer als Arbeitgeber die Hinweispflicht ignoriert, riskiert dass sich Urlaubsansprüche über mehrere Jahre kumulieren. Bei längerer Krankheit verfällt Urlaub frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG 7.7.2020, 9 AZR 401/19).
Nach § 7 Abs. 1 BUrlG muss der Arbeitgeber Wünsche der Beschäftigten grundsätzlich berücksichtigen. Ablehnungsgründe:
Pauschale Ablehnung ohne konkrete Begründung ist unzulässig. Im Streitfall gilt der Antrag als genehmigt.
Bei einem Wechsel im laufenden Jahr (§ 6 BUrlG):
Wer während des Urlaubs krank wird, hat einen Sonderanspruch nach § 9 BUrlG:
Wenn das Arbeitsverhältnis endet und Resturlaub nicht mehr genommen werden kann, ist eine Urlaubsabgeltung in Geld nach § 7 Abs. 4 BUrlG zu zahlen. Berechnung:
Urlaubsentgelt pro Tag = durchschnittlicher Brutto-Tageslohn der letzten 13 Wochen vor Beendigung
Auszahlung mit der letzten Lohnabrechnung, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig (sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG).
Der gesetzliche Urlaubsanspruch 2026 ist klar geregelt: mindestens 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Vollzeit, 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig bei Teilzeit. Die wichtigste Änderung der letzten Jahre: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch – die BAG-Hinweispflicht macht aus dem Urlaubsmanagement eine Compliance-Aufgabe. Arbeitgeber, die die Hinweispflicht ignorieren, riskieren wachsende Urlaubsansprüche über Jahre und damit erhebliche Lohnabrechnungs-Lasten.
Weiterführend: Urlaubsanspruch berechnen 2026 | Urlaubsplaner 2026 | Urlaubsantrag 2026
