Urlaubsanspruch berechnen 2026: Formeln für Vollzeit, Teilzeit und unterjährigen Ein-/Austritt. Bei Kündigung in H2 voller Jahresanspruch (§ 5 BUrlG). Resturlaubsabgeltung steuer- und sv-pflichtig. Plus Hinweispflicht zum Verfall und Sonderfälle.
Kurz & klar: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 2026 nach § 3 BUrlG 24 Werktage bei 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Teilzeitkräfte erhalten den Urlaub anteilig nach Wochenarbeitstagen. Bei Eintritt oder Austritt unterjährig gilt das Zwölftelungsprinzip (§ 5 BUrlG): pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs. Bei Kündigung muss nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung in Geld ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wir zeigen Berechnungsformeln, Sonderfälle und häufige Fehler.
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub |
|---|---|
| 6 Tage (Mo–Sa) | 24 Werktage |
| 5 Tage (Mo–Fr) | 20 Arbeitstage |
| 4 Tage | 16 Arbeitstage |
| 3 Tage | 12 Arbeitstage |
| 2 Tage | 8 Arbeitstage |
| 1 Tag | 4 Arbeitstage |
Zusätzlich:
In der Praxis üblich sind 28–30 Tage Jahresurlaub bei Vollzeit-5-Tage-Woche – über dem gesetzlichen Minimum.
Der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen berechnet sich:
Jahresurlaub (Vollzeit) × (Wochenarbeitstage Mitarbeiter / Wochenarbeitstage Vollzeit) = Urlaubstage
Vertraglicher Jahresurlaub Vollzeit: 30 Tage. Mitarbeiterin arbeitet 3 Tage pro Woche.
Berechnung: 30 × (3/5) = 18 Tage Urlaub
Vertraglich 30 Tage Vollzeit. AN arbeitet 4 Tage/Woche: 30 × (4/5) = 24 Tage
Wer von 40 auf 20 Wochenstunden bei 5 Tagen reduziert, behält den vollen Urlaubsanspruch (30 Tage). Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden.
Nach § 5 Abs. 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer bei unterjährigem Eintritt oder Austritt Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Wichtige Sonderregel: Halbe und mehr Urlaubstage werden auf volle Tage aufgerundet.
Sonderregel für Kündigung in der ersten Jahreshälfte bzw. zweiten Jahreshälfte:
Kann der Resturlaub vor dem Beendigungstermin nicht genommen werden, ist er in Geld abzugelten. Berechnung:
Urlaubsentgelt pro Tag = durchschnittlicher Brutto-Tageslohn der letzten 13 Wochen vor Beendigung
Multipliziert mit den ausstehenden Urlaubstagen.
Urlaubsabgeltung: 10 × 200 € = 2.000 € brutto
Wichtig für die Lohnabrechnung:
Seit den BAG-Urteilen ab 2018 gilt:
Mehr dazu in unserem Urlaubsplaner-Beitrag.
Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Erklärung muss vor Beginn der Elternzeit erfolgen.
Schutzfristen zählen nicht zur Urlaubskürzung – voller Anspruch bleibt.
Urlaubsanspruch bleibt erhalten. Verfall der unerfüllten Ansprüche frühestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (BAG 7.7.2020, 9 AZR 401/19).
Wer beim alten Arbeitgeber bereits Urlaub bekommen hat, kann beim neuen Arbeitgeber im selben Jahr nur den Restanspruch geltend machen. Bescheinigung des Vor-Arbeitgebers anfordern.
Urlaub erzeugt mehrere Lohn-Effekte:
Urlaubsanspruch berechnen 2026: Bei Vollzeit-5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage (gesetzlich), üblich 28–30 Tage. Bei Teilzeit anteilig nach Arbeitstagen. Bei unterjährigem Eintritt/Austritt Zwölftelung. Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte mit erfüllter Wartezeit voller Jahresurlaub. Resturlaub nicht genommen wird als Urlaubsabgeltung steuer- und sv-pflichtig ausgezahlt. Wichtig für Arbeitgeber: Hinweispflicht zum Resturlaub-Verfall einhalten, sonst häufen sich Ansprüche.
Weiterführend: Urlaubsplaner 2026 | Urlaubsantrag 2026 | Gesetzlicher Urlaubsanspruch
