Urlaubsanspruch berechnen 2026: Vollzeit, Teilzeit, bei Kündigung und Eintritt

May 22, 2026

Urlaubsanspruch berechnen 2026: Formeln für Vollzeit, Teilzeit und unterjährigen Ein-/Austritt. Bei Kündigung in H2 voller Jahresanspruch (§ 5 BUrlG). Resturlaubsabgeltung steuer- und sv-pflichtig. Plus Hinweispflicht zum Verfall und Sonderfälle.

Kurz & klar: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 2026 nach § 3 BUrlG 24 Werktage bei 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Teilzeitkräfte erhalten den Urlaub anteilig nach Wochenarbeitstagen. Bei Eintritt oder Austritt unterjährig gilt das Zwölftelungsprinzip (§ 5 BUrlG): pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs. Bei Kündigung muss nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung in Geld ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wir zeigen Berechnungsformeln, Sonderfälle und häufige Fehler.

Gesetzlicher Mindesturlaub 2026 nach § 3 BUrlG

Arbeitstage pro WocheMindesturlaub
6 Tage (Mo–Sa)24 Werktage
5 Tage (Mo–Fr)20 Arbeitstage
4 Tage16 Arbeitstage
3 Tage12 Arbeitstage
2 Tage8 Arbeitstage
1 Tag4 Arbeitstage

Zusätzlich:

  • Schwerbehinderte (§ 208 SGB IX): 5 zusätzliche Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
  • Jugendliche unter 18 (§ 19 JArbSchG): 25–30 Werktage je nach Alter

In der Praxis üblich sind 28–30 Tage Jahresurlaub bei Vollzeit-5-Tage-Woche – über dem gesetzlichen Minimum.

Urlaubsanspruch berechnen: Standard-Formel

Der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen berechnet sich:

Jahresurlaub (Vollzeit) × (Wochenarbeitstage Mitarbeiter / Wochenarbeitstage Vollzeit) = Urlaubstage

Beispiel: Teilzeitkraft 3-Tage-Woche bei 5-Tage-Vollzeit

Vertraglicher Jahresurlaub Vollzeit: 30 Tage. Mitarbeiterin arbeitet 3 Tage pro Woche.

Berechnung: 30 × (3/5) = 18 Tage Urlaub

Beispiel: Teilzeit 4-Tage-Woche

Vertraglich 30 Tage Vollzeit. AN arbeitet 4 Tage/Woche: 30 × (4/5) = 24 Tage

Beispiel: Reduzierung der Wochenstunden (gleiche Tage)

Wer von 40 auf 20 Wochenstunden bei 5 Tagen reduziert, behält den vollen Urlaubsanspruch (30 Tage). Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden.

Zwölftelungsprinzip bei Eintritt oder Austritt unter Jahr

Nach § 5 Abs. 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer bei unterjährigem Eintritt oder Austritt Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Wichtige Sonderregel: Halbe und mehr Urlaubstage werden auf volle Tage aufgerundet.

Beispiel: Eintritt zum 1.7.2026 (5-Tage-Vollzeit, 30 Tage Jahresurlaub)

  • Volle Beschäftigungsmonate 2026: 6 (Juli–Dezember)
  • Anspruch: 30 × (6/12) = 15 Tage

Beispiel: Eintritt zum 16.3.2026

  • Volle Beschäftigungsmonate: 9 (April bis Dezember; März nicht voll)
  • Anspruch: 30 × (9/12) = 22,5 → aufgerundet 23 Tage

Beispiel: Austritt zum 15.4.2026

  • Volle Beschäftigungsmonate: 3 (Januar bis März)
  • Anspruch: 30 × (3/12) = 7,5 → aufgerundet 8 Tage

Urlaub bei Kündigung: Wartezeit und volle Ansprüche

Sonderregel für Kündigung in der ersten Jahreshälfte bzw. zweiten Jahreshälfte:

  • Kündigung in der ersten Jahreshälfte (bis 30.6.): Zwölftelungsprinzip – 1/12 pro Monat
  • Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (ab 1.7.) UND Wartezeit erfüllt (mindestens 6 Monate Beschäftigung): Voller Jahresurlaub nach § 5 Abs. 1c BUrlG

Beispiel: AG-Kündigung zum 31.8.2026, Eintritt 1.1.2025

  • Wartezeit erfüllt (mehr als 6 Monate)
  • Kündigung in 2. Jahreshälfte 2026
  • Anspruch: voller Jahresurlaub 2026 (z. B. 30 Tage), nicht nur 20 (8/12 × 30)

Urlaubsabgeltung bei Kündigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)

Kann der Resturlaub vor dem Beendigungstermin nicht genommen werden, ist er in Geld abzugelten. Berechnung:

Urlaubsentgelt pro Tag = durchschnittlicher Brutto-Tageslohn der letzten 13 Wochen vor Beendigung

Multipliziert mit den ausstehenden Urlaubstagen.

Beispiel: 10 Resttage, durchschnittlicher Tageslohn 200 €

Urlaubsabgeltung: 10 × 200 € = 2.000 € brutto

Wichtig für die Lohnabrechnung:

  • Steuerpflichtig: Als sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG)
  • SV-pflichtig: Voll beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Auszahlungstermin: Mit der letzten Lohnabrechnung
  • Fünftel-Regelung: Bei hoher Abgeltung im Einzelfall prüfen

Resturlaub-Verfall und Hinweispflicht

Seit den BAG-Urteilen ab 2018 gilt:

  • Resturlaub verfällt nicht automatisch zum 31.12. oder 31.3.
  • Arbeitgeber muss Mitarbeitende rechtzeitig in Textform auf Resturlaub und drohenden Verfall hinweisen
  • Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaubsanspruch erhalten – jahrelang
  • Bei langer Krankheit: Verfall frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres

Mehr dazu in unserem Urlaubsplaner-Beitrag.

Sonderfälle bei der Urlaubsberechnung

Elternzeit (§ 17 BEEG)

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Erklärung muss vor Beginn der Elternzeit erfolgen.

Mutterschutz

Schutzfristen zählen nicht zur Urlaubskürzung – voller Anspruch bleibt.

Lange Krankheit

Urlaubsanspruch bleibt erhalten. Verfall der unerfüllten Ansprüche frühestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (BAG 7.7.2020, 9 AZR 401/19).

Wechsel des Arbeitgebers

Wer beim alten Arbeitgeber bereits Urlaub bekommen hat, kann beim neuen Arbeitgeber im selben Jahr nur den Restanspruch geltend machen. Bescheinigung des Vor-Arbeitgebers anfordern.

Folgen für die Lohnabrechnung

Urlaub erzeugt mehrere Lohn-Effekte:

  • Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG): Lohnfortzahlung in Urlaubszeit, normal versteuert und sv-pflichtig
  • Urlaubsgeld: Sonderzahlung (siehe Urlaubsgeld 2026)
  • Urlaubsabgeltung: Steuer- und SV-pflichtig wie sonstiger Bezug

Häufige Fehler bei der Urlaubsberechnung

  • Stunden statt Arbeitstage: Bei Teilzeit zählen Arbeitstage, nicht Stunden
  • Aufrundung vergessen: Bei Bruchteilen ab 0,5 Tagen aufrunden
  • Volle Jahresansprüche bei Austritt H2 nicht erkannt: § 5 Abs. 1c BUrlG übersehen
  • Resturlaub-Hinweis vergessen: Führt zu Anspruchshäufung über Jahre
  • Bescheinigung vom Vor-Arbeitgeber nicht eingeholt: Doppelter Urlaubsanspruch möglich

Fazit

Urlaubsanspruch berechnen 2026: Bei Vollzeit-5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage (gesetzlich), üblich 28–30 Tage. Bei Teilzeit anteilig nach Arbeitstagen. Bei unterjährigem Eintritt/Austritt Zwölftelung. Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte mit erfüllter Wartezeit voller Jahresurlaub. Resturlaub nicht genommen wird als Urlaubsabgeltung steuer- und sv-pflichtig ausgezahlt. Wichtig für Arbeitgeber: Hinweispflicht zum Resturlaub-Verfall einhalten, sonst häufen sich Ansprüche.

Weiterführend: Urlaubsplaner 2026 | Urlaubsantrag 2026 | Gesetzlicher Urlaubsanspruch

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.