Wann wird Urlaubsgeld 2026 ausgezahlt? Termine, Anspruch, Lohnabrechnung

May 21, 2026

Urlaubsgeld 2026 ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ergibt sich aus Tarif-, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Üblicher Auszahlungstermin: Mai- oder Juni-Lohnabrechnung. Höhe typisch 50–100 % eines Monatsgehalts. Volle Steuer- und SV-Pflicht.

Kurz & klar: Urlaubsgeld ist 2026 in Deutschland keine gesetzliche Pflichtleistung. Wenn es gezahlt wird, dann auf Basis von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder freiwilliger betrieblicher Übung. Üblicher Auszahlungstermin: mit der Mai-, Juni- oder Juli-Lohnabrechnung – also rechtzeitig vor der Hauptferienzeit. Die Höhe liegt typisch zwischen 50 und 100 Prozent eines Monatsbruttogehalts. Urlaubsgeld ist steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und zählt in der Lohnabrechnung als sonstiger Bezug. Wir erklären Anspruch, Termine, Höhe, Versteuerung und häufige Streitfragen.

Was ist Urlaubsgeld – und was ist es nicht?

Häufige Verwechslungen treten zwischen drei Begriffen auf:

  • Urlaubsentgelt: Die gesetzlich verpflichtende Lohnfortzahlung während des Urlaubs nach § 11 BUrlG. Der Arbeitnehmer erhält sein normales Entgelt weiter – als ob er gearbeitet hätte.
  • Urlaubsgeld: Eine zusätzliche Sonderzahlung, die kein gesetzlicher Anspruch ist. Sie kommt aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.
  • Urlaubsabgeltung: Auszahlung nicht genommener Urlaubstage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wann wird Urlaubsgeld 2026 ausgezahlt?

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Termin-Regel. Üblich sind drei Zeitpunkte:

  • Mai-Gehalt (sehr verbreitet): Auszahlung mit der Mai-Lohnabrechnung, rechtzeitig vor Sommerferien.
  • Juni- oder Juli-Gehalt: Häufig in Tarifverträgen (z. B. Metall- und Elektroindustrie) festgelegt.
  • Beim ersten Urlaubsantritt: Manche Arbeitsverträge regeln, dass Urlaubsgeld erst gezahlt wird, wenn der Mitarbeiter tatsächlich Urlaub nimmt.

Im Arbeits- oder Tarifvertrag muss der Termin definiert sein. Ohne Regelung gilt: Auszahlung mit dem Monatsgehalt im Monat des Urlaubsantritts.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Die Höhe wird vertraglich oder tariflich festgelegt. Typische Modelle:

  • Festbetrag: z. B. 1.500 € einmal jährlich
  • Prozentual zum Monatsgehalt: 50 %, 75 % oder 100 % eines Bruttomonatsgehalts
  • Pro Urlaubstag: z. B. 30 €/Tag (kumuliert nach Anzahl Urlaubstage)
  • Mehrfache Anteile: Tarifverträge in IG Metall z. B. 50–70 % eines Monatslohns

In kleinen Unternehmen ohne Tarifbindung ist Urlaubsgeld weniger verbreitet. Statistisch erhalten etwa 40–46 % aller Beschäftigten in Deutschland regelmäßig Urlaubsgeld – nicht alle.

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein Anspruch entsteht, wenn:

  • Der Tarifvertrag Urlaubsgeld vorsieht (gilt automatisch für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer).
  • Der Arbeitsvertrag die Zahlung regelt.
  • Eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat besteht.
  • Betriebliche Übung entstanden ist: 3 Jahre in Folge vorbehaltlose Zahlung begründet einen Anspruch für die Zukunft.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann sich Freiwilligkeit vorbehalten. Wenn der Arbeitsvertrag formuliert: „Die Zahlung von Urlaubsgeld erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft", kann der Arbeitgeber die Zahlung später wieder einstellen. Solche Klauseln müssen aber rechtssicher formuliert sein – das BAG hat in mehreren Urteilen unklare Klauseln zugunsten der Arbeitnehmer ausgelegt.

Steuern und Sozialversicherung 2026

Urlaubsgeld ist kein steuerbegünstigter Bezug:

  • Lohnsteuer: Volle Versteuerung als sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG. Berechnung über die Jahreslohnsteuertabelle.
  • Sozialversicherung: Volle Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Werden ebenfalls erhoben.

In der Lohnabrechnung wird das Urlaubsgeld als sonstiger Bezug gesondert ausgewiesen – separat vom laufenden Arbeitsentgelt. Das ist wichtig für die korrekte Steuerberechnung und Sozialversicherungs-Aufteilung.

Was ist mit Teilzeit, Minijob, kurzfristiger Beschäftigung?

  • Teilzeit: Anteilig nach Wochenstunden. Bei 50 %-Stelle = 50 % des vollen Urlaubsgeldes (§ 4 TzBfG – Diskriminierungsverbot).
  • Minijob: Grundsätzlich Anspruch wie bei Teilzeit, aber: Zahlung darf die Minijob-Grenze (Stand 2025: 556 €/Monat, 2026 ggf. angepasst) im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten. Bei Überschreitung wird der Minijob sozialversicherungspflichtig.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Urlaubsgeld fällt selten an, da kurzfristige Beschäftigung in der Regel zu kurz ist, um Urlaubsgeldregelungen zu greifen.

Pro-rata-Anteil bei unterjährigem Ein- oder Austritt

Wer im Laufe des Jahres eingestellt wird oder das Unternehmen verlässt, erhält das Urlaubsgeld in der Regel zwölfteilig:

  • Pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des jährlichen Urlaubsgeldes
  • Bei Eintritt am 1.7.2026: 6/12 = halbes Urlaubsgeld
  • Bei Austritt am 31.3.2026: 3/12 = ein Viertel

Diese Regelung muss aber im Vertrag stehen – ohne Klausel gilt die volle Zahlung, wenn der Anspruch zum Auszahlungstermin besteht.

Rückzahlung bei Austritt im selben Jahr?

Eine Rückzahlungsklausel ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam:

  • Klausel muss klar und transparent im Arbeitsvertrag formuliert sein.
  • Rückzahlung nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld eine Belohnung für Betriebstreue ist (BAG-Rechtsprechung).
  • Beendigung muss vom Arbeitnehmer ausgehen (Eigenkündigung) – bei betriebsbedingter Kündigung des AG keine Rückzahlungspflicht.
  • Bindungsdauer maximal bis 31.3. des Folgejahres.

Urlaubsgeld vs. Inflationsausgleichsprämie / Erholungsbeihilfe

Drei Sonderzahlungen werden häufig verwechselt:

Praxis-Tipps für Arbeitgeber 2026

  1. Auszahlungstermin im Vertrag definieren: Mai-/Juni-Lohnabrechnung als Standard, um Streit zu vermeiden.
  2. Freiwilligkeit klar formulieren: Wenn die Zahlung optional bleiben soll, muss die Klausel rechtssicher sein.
  3. Pro-rata-Klausel aufnehmen: Für unterjährige Eintritts- und Austrittsfälle.
  4. Korrekte Versteuerung in der Lohnabrechnung: Sonstiger Bezug, getrennt vom laufenden Entgelt.
  5. Beachten Sie Erholungsbeihilfe als steueroptimierte Alternative: Bis 156 € p.a. (zzgl. 104 € Ehepartner + 52 € Kind) lassen sich über Pauschalversteuerung erheblich einsparen.

Fazit

Urlaubsgeld 2026 ist eine freiwillige Leistung, die aber in der Praxis weit verbreitet ist – vor allem in tarifgebundenen Unternehmen. Wer kein Tarifvertrag, kein Arbeitsvertrag und keine Betriebsvereinbarung mit entsprechender Klausel hat, erhält grundsätzlich kein Urlaubsgeld. Auszahlungstermin ist meist mit dem Mai- oder Juni-Gehalt. Lohnabrechnungstechnisch gilt: voll steuer- und sv-pflichtig, getrennt als sonstiger Bezug ausweisen, ggf. pro-rata bei unterjährigen Ereignissen.

Weiterführend: Urlaubsplaner 2026 | Gesetzlicher Urlaubsanspruch

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.