Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge 2025: Pflicht, Höhe & Abrechnung

Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu zahlen, wenn Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung sparen. 2025 beträgt der Pflichtzuschuss mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts – steuer- und sozialversicherungsfrei innerhalb gesetzlicher Grenzen. Arbeitgeber müssen die Zuschüsse korrekt dokumentieren und abrechnen, sonst drohen Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Alles, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – wird immer wichtiger, da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht. Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende profitieren von steuerlichen Vorteilen und Zusatzzielen im Alter. In diesem Beitrag erfährst du, was Arbeitgeber beachten müssen, wie die bAV in der Lohnbuchhaltung abzubilden ist, und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben.