1. Was müssen Arbeitgeber beachten?
a) Gesetzliche Grundlagen & Pflichtteile
- Recht auf Entgeltumwandlung: Seit 2002 haben Arbeitnehmer:innen ein gesetzliches Recht, Teile des Bruttogehalts in eine bAV umzuwandeln – der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen. Arbeitgeberzuschuss: Für alle Neuverträge sowie Altverträge ab 2022 gilt eine gesetzliche Pflicht: Arbeitgeber müssen mindestens 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag leisten. b) Durchführungswege der bAV
Arbeitgeber können verschiedene Modelle wählen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse Jeder Weg hat eigene steuerliche, organisatorische und rechtliche Aspekte – z. B. Bilanzierung bei Direktzusage, Versicherungsdrittparteien bei externen Modellen.
c) Haftung, Unverfallbarkeit & Insolvenzsicherung
- Unverfallbarkeit: Seit 2001 gelten Ansprüche aus Entgeltumwandlung sofort als unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Ansprüche werden ebenfalls unverfallbar nach 3 Jahren und ab dem 21. Lebensjahr
- Insolvenzsicherung: Bei Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sichert der Pensions-Sicherungs-Verein ab. Direktversicherungen und Pensionskassen genießen Versicherungsschutz.
d) Anpassungsprüfungspflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob eine Anpassung laufender Leistungen notwendig ist – Orientierungspunkte können aktuelle Lebenshaltungskosten und Nettolohnentwicklungen sein.
e) Gleichbehandlung & Informationspflichten
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle Arbeitnehmer:innen müssen gleich behandelt werden – keine willkürlichen Ausnahmen oder Benachteiligungen.
- Nachweisgesetz: Arbeitgeber müssen Name und Anschrift des Versorgungsträgers kommunizieren.
2. Die Abbildung in der Lohnbuchhaltung
a) Entgeltumwandlungs‐Abzüge
- Gehaltsbestandteile müssen in der Entgeltabrechnung transparent dargestellt werden: Basisgehalt, Entgeltumwandlungsanteil, Arbeitgeberzuschuss, Abzüge, Auszahlungsbetrag.
b) Sozialversicherung & Steuer
- Beiträge aus Entgeltumwandlung sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis bestimmte Höchstgrenzen (z. B. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze).
- Arbeitgeberzuschuss zählt als Betriebsausgabe und mindert somit steuerlich die Lohnnebenkosten.
c) Rückstellungen und Abrechnungspflege
- Bei Direktzusage müssen Pensionsrückstellungen bilanziert werden.
- Die bAV-bezogenen Einträge müssen bei jeder Gehaltsabrechnung korrekt ausgewiesen und regelmäßig überprüft werden.
3. Was müssen Arbeitnehmer wissen?
a) Rechte & Vorteile
- Recht auf Entgeltumwandlung – Arbeitnehmer:innen können selbst aktiv werden und diesen Weg wählen.
- Steuerliche und Sozialversicherungsentlastung während der Ansparphase – dadurch fließt netto mehr in die Altersvorsorge.
- Zusätzlicher Vorteil durch Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 %), oft gesteigert auf 25–30 % in attraktiven Unternehmen.
b) Risiken & Nachteile
- Volle Besteuerung im Alter: Die Rente wird im Ruhestand komplett besteuert; zudem fallen Sozialabgaben an (KV/PV über Freibetrag).
- Rentenkürzung durch geringeres Brutto: Entgeltumwandlungen können die gesetzliche Rente und Leistungen wie Arbeitslosengeld beeinflussen.
- Kosten & Intransparenz: Hohe Verwaltungs- oder Vermittlerkosten können die Rendite reduzieren. Teurer als selbstständiges Sparen, z. B. in ETFs.
- Betreiberwechsel: Betriebsrentenverträge werden bei Jobwechsel oft stillgelegt oder teuer weitergeführt.
c) Hinweise für kluge Entscheidungen
- Kostenstruktur prüfen: Achte auf niedrige Verwaltungskosten (unter 1 % p. a.).
- Auszahlungsform gestalten: Monatliche Rentenauszahlungen können steuerlich günstiger sein als Einmalzahlungen.
- Alternative Anlageformen vergleichen: Selbst in ETF-Sparpläne investieren kann flexibler und am Ende höher im Ertrag sein.
4. Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine potente Ergänzung zur gesetzlichen Rente – insbesondere wenn:
- Arbeitgeber den gesetzlichen Zuschuss von mindestens 15 % leisten
- Die Durchführungsform gut gewählt ist
- Die Kosten klar und gering sind
- Arbeitnehmer transparent informiert sind und die Vertragsbedingungen verstehen
5. Weiterführende Informationen
Weitere wertvolle Einblicke und aktuelle Praxisbeispiele findest du auch im Blog von Ginkgo, z. B. hilfreiche Beiträge zu Entgeltabrechnung und HR-Prozessen – absolute Empfehlung: Ginkgo-Blog.