Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge 2025: Pflicht, Höhe & Abrechnung

October 8, 2025

Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu zahlen, wenn Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung sparen. 2025 beträgt der Pflichtzuschuss mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts – steuer- und sozialversicherungsfrei innerhalb gesetzlicher Grenzen. Arbeitgeber müssen die Zuschüsse korrekt dokumentieren und abrechnen, sonst drohen Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.

1. Besteht eine Pflicht für Arbeitgeber?

Ja – seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu zahlen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eigenes Gehalt entgeltumwandeln und dadurch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Diese Pflicht gilt nicht nur für Neuzugänge ab 2019, sondern auch für bestehende Verträge ab 2022.

Allerdings besteht keine generelle Pflicht, überhaupt eine bAV anzubieten – dies ist nur Pflicht, wenn der Arbeitnehmer entgeltumwandelt.

2. Höhe des Zuschusses im Jahr 2025

Arbeitgeber müssen mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss gewähren, bis zur Höhe der tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträgt.

Freibeträge zur Orientierung

  • Sozialversicherungsfrei: Beiträge zur bAV sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung beitragsfrei. 2025 entspricht das 3.864 € jährlich (322 € monatlich).
  • Steuerfrei: Zuschüsse sind bis zu 8 % der BBG steuerfrei – das sind 7.728 € jährlich (644 € monatlich).
  • Daraus ergibt sich: Arbeitgeber müssen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zahlen, maximal aber nur bis zu den Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

3. Wie muss dies dokumentiert werden?

  • Schriftliche Vereinbarung: Zuschussregelung sollte im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung klar definiert sein.
  • Lohnabrechnung: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss müssen separat ausgewiesen werden.
  • Lohnbuchhaltung: Sämtliche Zahlungen an Versorgungseinrichtung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden – das ist auch wichtig für Betriebsprüfungen.

4. Abrechnungshandhabung in der Lohnbuchhaltung

  • Trennung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Abrechnung.
  • Prüfung der Freibetragsgrenzen (4 % BBG SV-frei, 8 % BBG steuerfrei).
  • Sicherstellung, dass der Zuschuss rechtzeitig überwiesen wurde.
  • Moderne Payroll-Systeme wie Taxmaro können automatisch die Berechnungen und Dokumentationen übernehmen, damit nichts übersehen wird.

5. Was passiert bei Nichtzahlung?

  • Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch, den Zuschuss nachzufordern.
  • Arbeitgeber riskieren Nachzahlungen – eventuell rückwirkend über mehrere Jahre.
  • Es drohen arbeitsrechtliche Konflikte und finanzielle Risiken bei Betriebsprüfungen.

6. Fazit: Warum der Zuschuss wichtig ist

Der Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist keine freiwillige Leistung – er ist gesetzlich vorgeschrieben, transparent zu dokumentieren und korrekt abzurechnen. Wer den Zuschuss vorschreibt und ordentlich abrechnet, stärkt die Mitarbeitermotivation langfristig – und sich selbst rechtssicher.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.