Wiedereingliederung Stufenplan: Beispiele und Vorlage für 4–12 Wochen

May 20, 2026

Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ermoeglicht Arbeitnehmern den schrittweisen Wiedereinstieg nach laengerer Krankheit. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Ablauf, Antragsverfahren, Lohnabrechnung und Pflichten fuer Arbeitgeber.

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Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ist ein gesetzlich verankerter Prozess für den Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Sie wird von Krankenkasse oder Rentenversicherung finanziert und stufenweise gesteigert. Dieser Beitrag liefert konkrete Beispielpläne und eine Vorlage für Arbeitgeber.

Stufenplan-Beispiel: 8 Wochen, 40-Stunden-Vollzeitstelle

WocheTägliche ArbeitszeitWochenstundenBelastungssteigerung
1–22 Stunden10 hEinstiegsphase
3–44 Stunden20 h50 % der Vollzeit
5–66 Stunden30 h75 % der Vollzeit
7–88 Stunden40 hVolle Arbeitszeit

Stufenplan-Beispiel: 4 Wochen, leichte Erkrankung

WocheTägliche ArbeitszeitWochenstunden
14 Stunden20 h
26 Stunden30 h
37 Stunden35 h
48 Stunden40 h

Stufenplan-Beispiel: 12 Wochen, schwere Erkrankung

WocheTägliche ArbeitszeitWochenstunden
1–32 Stunden10 h
4–63 Stunden15 h
7–95 Stunden25 h
10–128 Stunden40 h

Was gehört in den Stufenplan?

  • Personalien: Name, Geburtsdatum, Krankenversicherungsnummer.
  • Arbeitgeberdaten: Firma, Anschrift, ggf. Ansprechpartner Personalabteilung.
  • Diagnose / arbeitsunfähigkeitsrelevante Befunde: nur grob, keine vollständige Diagnose-Mitteilung an den Arbeitgeber.
  • Stufenplan: tägliche/wöchentliche Arbeitszeit pro Phase, Belastungsgrenzen, Pausen.
  • Geplante Gesamtdauer: 4 bis 12 Wochen – bis 6 Monate möglich.
  • Ärztliche Unterschrift: Stufenplan ist nur mit ärztlicher Bestätigung wirksam.

Ablauf in 6 Schritten

  • Schritt 1: Arzt erstellt Stufenplan während laufender AU.
  • Schritt 2: Antrag bei Krankenkasse (oder Rentenversicherung nach Reha).
  • Schritt 3: Bewilligung durch den Versicherungsträger.
  • Schritt 4: Zustimmung des Arbeitgebers einholen.
  • Schritt 5: Beginn nach Plan; regelmäßige ärztliche Verlaufskontrolle.
  • Schritt 6: Bei erreichter Vollarbeit endet die AU; alternativ Änderung oder Abbruch.

Lohnabrechnung während der Wiedereingliederung

Wichtig: Der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig. Er erhält vom Arbeitgeber keinen Lohn. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld; die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld. Sozialversicherungsbeiträge laufen auf Krankengeldbasis weiter (geteilt zwischen Krankenkasse und Versichertem).

Sonderfälle und Stolperfallen

Abbruch der Wiedereingliederung

Bei Verschlechterung der Gesundheit kann der Arzt den Stufenplan abbrechen. Es entsteht keine Vertragsstrafe; die AU läuft weiter. Ein erneuter Stufenplan ist später möglich.

Konflikte mit dem Arbeitgeber

Lehnt der Arbeitgeber den Stufenplan ohne triftigen Grund ab, kann der Arbeitnehmer das Integrationsamt einschalten oder den Arbeitgeber arbeitsrechtlich auf Mitwirkung verklagen.

Verlängerung

Der Stufenplan kann nach ärztlicher Empfehlung verlängert werden – typischerweise auf bis zu 6 Monate, in Ausnahmefällen länger.

BEM-Pflicht ab 6 Wochen AU

Bei mehr als 6 Wochen AU innerhalb von 12 Monaten muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX anbieten. Die Wiedereingliederung kann Bestandteil des BEM sein.

Stufenplan 2026 – das ist neu

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wird die elektronische Beantragung der Wiedereingliederung ab 2026 erleichtert – direkt zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Manuelle Faxe entfallen.

Die ärztliche Stellungnahme kann seit 2024 auch via Videosprechstunde erfolgen. Der schriftliche Stufenplan bleibt zwingend.

Wichtige Ergänzung ab 1.1.2027: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tritt zusätzlich die gesetzliche Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld in Kraft – 25/50/75-Prozent-Stufen. Mehr dazu im Hauptartikel zur Wiedereingliederung 2026/2027.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.