Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ermoeglicht Arbeitnehmern den schrittweisen Wiedereinstieg nach laengerer Krankheit. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Ablauf, Antragsverfahren, Lohnabrechnung und Pflichten fuer Arbeitgeber.
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Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ist ein gesetzlich verankerter Prozess für den Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Sie wird von Krankenkasse oder Rentenversicherung finanziert und stufenweise gesteigert. Dieser Beitrag liefert konkrete Beispielpläne und eine Vorlage für Arbeitgeber.
| Woche | Tägliche Arbeitszeit | Wochenstunden | Belastungssteigerung |
|---|---|---|---|
| 1–2 | 2 Stunden | 10 h | Einstiegsphase |
| 3–4 | 4 Stunden | 20 h | 50 % der Vollzeit |
| 5–6 | 6 Stunden | 30 h | 75 % der Vollzeit |
| 7–8 | 8 Stunden | 40 h | Volle Arbeitszeit |
| Woche | Tägliche Arbeitszeit | Wochenstunden |
|---|---|---|
| 1 | 4 Stunden | 20 h |
| 2 | 6 Stunden | 30 h |
| 3 | 7 Stunden | 35 h |
| 4 | 8 Stunden | 40 h |
| Woche | Tägliche Arbeitszeit | Wochenstunden |
|---|---|---|
| 1–3 | 2 Stunden | 10 h |
| 4–6 | 3 Stunden | 15 h |
| 7–9 | 5 Stunden | 25 h |
| 10–12 | 8 Stunden | 40 h |
Wichtig: Der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig. Er erhält vom Arbeitgeber keinen Lohn. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld; die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld. Sozialversicherungsbeiträge laufen auf Krankengeldbasis weiter (geteilt zwischen Krankenkasse und Versichertem).
Bei Verschlechterung der Gesundheit kann der Arzt den Stufenplan abbrechen. Es entsteht keine Vertragsstrafe; die AU läuft weiter. Ein erneuter Stufenplan ist später möglich.
Lehnt der Arbeitgeber den Stufenplan ohne triftigen Grund ab, kann der Arbeitnehmer das Integrationsamt einschalten oder den Arbeitgeber arbeitsrechtlich auf Mitwirkung verklagen.
Der Stufenplan kann nach ärztlicher Empfehlung verlängert werden – typischerweise auf bis zu 6 Monate, in Ausnahmefällen länger.
Bei mehr als 6 Wochen AU innerhalb von 12 Monaten muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX anbieten. Die Wiedereingliederung kann Bestandteil des BEM sein.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wird die elektronische Beantragung der Wiedereingliederung ab 2026 erleichtert – direkt zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Manuelle Faxe entfallen.
Die ärztliche Stellungnahme kann seit 2024 auch via Videosprechstunde erfolgen. Der schriftliche Stufenplan bleibt zwingend.
Wichtige Ergänzung ab 1.1.2027: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tritt zusätzlich die gesetzliche Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld in Kraft – 25/50/75-Prozent-Stufen. Mehr dazu im Hauptartikel zur Wiedereingliederung 2026/2027.
