Krankmeldung 2026: eAU-Verfahren, Telefon-AU-Regeln, CDU-Streit um die Abschaffung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Plus Ausblick auf die Teilkrankschreibung ab 2027.
Kurzantwort: Eine Krankmeldung ist die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber – getrennt davon ist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Seit dem 1.1.2023 erfolgt die Übermittlung an den Arbeitgeber digital als eAU. Die telefonische Krankschreibung ist seit 7.12.2023 dauerhaft möglich (max. 5 Tage, bei leichten Erkrankungen, Patient muss in der Praxis bekannt sein). Der CDU-Parteitag im Februar 2026 forderte ihre Abschaffung – die Bundesregierung hält daran fest. Ab 1.1.2027 kommt zusätzlich die gesetzliche Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld.
Im Alltag werden beide Begriffe oft synonym verwendet – juristisch sind sie es nicht.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Den „gelben Schein" auf Papier gibt es für gesetzlich Versicherte nicht mehr. Stattdessen läuft der Ablauf so:
Wichtig: Die eAU gilt nicht für privat Versicherte – sie erhalten weiter eine Papier-AU und müssen sie selbst beim Arbeitgeber einreichen. Gleiches gilt bei AU im Ausland und durch Privatärzte.
Die telefonische Krankschreibung ist seit dem 7. Dezember 2023 dauerhaft Teil der Regelversorgung (G-BA-Beschluss). Sie gilt unter folgenden Bedingungen:
Auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart (Februar 2026) wurde formell die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung beschlossen. Begründung: Sie senke die Hemmschwelle für Krankmeldungen. Allerdings hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeitnah klargestellt, nicht aktiv für eine Abschaffung in der Koalition zu werben. Der Koalitionsvertrag sieht nur eine Einschränkung des Online-Plattform-Missbrauchs vor. Aktuell bleibt die Telefon-AU also unverändert in Kraft.
Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) belegte zudem, dass nicht die Telefon-AU für den hohen Krankenstand verantwortlich ist, sondern Pandemie-Nachwirkungen und die Einführung der eAU (mehr automatische Erfassung).
| Zeitraum | Wer zahlt? | Höhe |
|---|---|---|
| Tag 1–42 (6 Wochen) | Arbeitgeber: Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG) | 100 % des Bruttolohns |
| Ab Tag 43 | Krankenkasse: Krankengeld | 70 % brutto / max. 90 % netto |
| Max. 78 Wochen | Krankenkasse | innerhalb 3 Jahren (selbe Erkrankung) |
| Ab 1.1.2027 (geplant) | Anteilig Arbeitgeber + Kasse | Teilkrankschreibung 25/50/75 % |
Auch im Ausland erkrankte Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie müssen:
{"@context":"https://schema.org","@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Wie funktioniert die Krankmeldung 2026?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Krankmeldung ist die unverzügliche Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit – meist vor Arbeitsbeginn (§ 5 EFZG). Die ärztliche Bescheinigung (AU) übermittelt der Arzt seit 1.1.2023 elektronisch als eAU an die Krankenkasse, von wo der Arbeitgeber sie elektronisch abruft. Eine Vorlage der AU durch den Arbeitnehmer ist für gesetzlich Versicherte nicht mehr nötig."}},{"@type":"Question","name":"Ist die telefonische Krankschreibung 2026 noch möglich?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja, die telefonische Krankschreibung ist seit 7. Dezember 2023 dauerhaft erlaubt – nur bei leichten Erkrankungen, der Patient muss in der Praxis bekannt sein, und sie gilt höchstens 5 Kalendertage. Der CDU-Parteitag im Februar 2026 forderte die Abschaffung, Bundesgesundheitsministerin Warken hält jedoch daran fest. Aktuell ist die Telefon-AU weiterhin in Kraft."}},{"@type":"Question","name":"Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nach § 3 EFZG zahlt der Arbeitgeber maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung in voller Höhe des Bruttolohns – Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen und unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70 Prozent brutto, max. 90 Prozent netto), maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei derselben Erkrankung."}},{"@type":"Question","name":"Was ist die eAU?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form des „gelben Scheins". Seit 1.1.2023 übermittelt der Arzt die AU direkt an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie elektronisch über zertifizierte Lohnsoftware oder das sv.net-Portal ab. Der Mitarbeiter muss die AU nicht mehr im Original vorlegen – er bleibt aber zur Krankmeldung verpflichtet."}},{"@type":"Question","name":"Was passiert ab 2027 mit der Teilkrankschreibung?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Kabinettsbeschluss 29.04.2026) kommt zum 1.1.2027 die gesetzliche Teilkrankschreibung. Arbeitnehmer können dann in drei Stufen arbeiten – 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit – und erhalten für den fehlenden Teil ein Teilkrankengeld. Voraussetzung: Zustimmung von Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse."}}]}
