Urlaub dient der Erholung – doch was passiert, wenn Beschäftigte währenddessen krank werden? Das Bundesurlaubsgesetz schützt Arbeitnehmer in diesem Fall besonders, damit Krankheitstage nicht zu Lasten des Urlaubs gehen.
Der Urlaubsanspruch bei Krankheit ist gesetzlich geschützt. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG) gilt: Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank und legt ein ärztliches Attest vor, werden diese Tage nicht als Urlaubstage gewertet. Der Anspruch bleibt also erhalten. Auch bei Langzeiterkrankungen verfällt der Urlaub nicht sofort, sondern erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht.
Urlaub trotz Krankheit: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen bei Krankheit im Urlaub bestimmte Pflichten erfüllen:
Arbeitgeber haben klare Pflichten, wenn es um Urlaubstage bei Krankheit geht:
Die richtige Abbildung in der Lohnbuchhaltung ist entscheidend:
Der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall bleibt grundsätzlich bestehen – egal ob bei kurzfristiger Erkrankung im Urlaub oder bei Langzeiterkrankung. Arbeitgeber müssen Krankheit und Urlaub in der Personal- und Lohnbuchhaltung sauber trennen, Resturlaub korrekt dokumentieren und offene Ansprüche auszahlen. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro lassen sich Urlaubsansprüche, Krankmeldungen und Lohnabrechnungen rechtssicher und effizient verwalten.