Urlaubsanspruch im Krankheitsfall: Urlaubstage bei Krankheit richtig abrechnen

September 9, 2025

Urlaub dient der Erholung – doch was passiert, wenn Beschäftigte währenddessen krank werden? Das Bundesurlaubsgesetz schützt Arbeitnehmer in diesem Fall besonders, damit Krankheitstage nicht zu Lasten des Urlaubs gehen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit – besteht er weiter?

Der Urlaubsanspruch bei Krankheit ist gesetzlich geschützt. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG) gilt: Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank und legt ein ärztliches Attest vor, werden diese Tage nicht als Urlaubstage gewertet. Der Anspruch bleibt also erhalten. Auch bei Langzeiterkrankungen verfällt der Urlaub nicht sofort, sondern erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht.

Urlaub trotz Krankheit: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen bei Krankheit im Urlaub bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber.
  • Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).
  • Nach Genesung kann der Urlaub erneut beantragt oder ins nächste Jahr übertragen werden, sofern er nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen verfällt.

Was Arbeitgeber beim Urlaubsanspruch im Krankheitsfall beachten müssen

Arbeitgeber haben klare Pflichten, wenn es um Urlaubstage bei Krankheit geht:

  • Krankheitstage dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
  • Resturlaubsansprüche müssen korrekt weitergeführt und übertragen werden.
  • Bei Langzeiterkrankung verfällt der Urlaub nach 15 Monaten, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig wird.
  • Offene Urlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden – auch dann, wenn sie wegen Krankheit nicht genommen werden konnten.

Urlaubsanspruch im Krankheitsfall in der Lohnbuchhaltung

Die richtige Abbildung in der Lohnbuchhaltung ist entscheidend:

  • Krankheitstage während des Urlaubs sind als Arbeitsunfähigkeit und nicht als Urlaub zu erfassen.
  • Das Urlaubskonto des Mitarbeiters muss entsprechend korrigiert werden.
  • Bei Austritt: Auszahlung offener Urlaubstage als geldwerter Anspruch.
  • Digitale Lohnsoftware wie Taxmaro ermöglicht eine automatische Berechnung und korrekte Meldungen an die Sozialversicherung.

Fazit: Urlaubstage bei Krankheit rechtssicher behandeln

Der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall bleibt grundsätzlich bestehen – egal ob bei kurzfristiger Erkrankung im Urlaub oder bei Langzeiterkrankung. Arbeitgeber müssen Krankheit und Urlaub in der Personal- und Lohnbuchhaltung sauber trennen, Resturlaub korrekt dokumentieren und offene Ansprüche auszahlen. Mit digitalen Lösungen wie Taxmaro lassen sich Urlaubsansprüche, Krankmeldungen und Lohnabrechnungen rechtssicher und effizient verwalten.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.