Darf ein Minijobber Weihnachtsgeld erhalten?
Ja – auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung vorgesehen ist. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten, müssen aber die Minijob-Grenze beachten.
Rechtslage 2026: Minijobgrenze beachten
- Monatliche Verdienstgrenze: Seit Januar 2026 liegt die Grenze bei 603 € pro Monat.
- Jahresverdienstgrenze: Maximal 7.236 € im Jahr (603 € × 12).
- Ausnahme: In bis zu zwei Monaten pro Jahr darf die Grenze überschritten werden, bis maximal zum Doppelten (1.206 €). Dies ändert aber nichts an der Höhe der Jahresgrenze.
- Weihnachtsgeld zählt grundsätzlich zum regelmäßigen Verdienst und wird bei der Prüfung der Grenze mit eingerechnet.
Beispielrechnung
- Monatliches Gehalt: 603 €
- Geplantes Weihnachtsgeld: 600 €
- Jahresverdienst: (603 × 12) + 600 = 7.836 € ➡️ Damit wird die Grenze von 7.236 € überschritten. Der Arbeitnehmer wird voll sozialversicherungspflichtig.
Was passiert, wenn zu viel gezahlt wird?
- Sozialversicherungspflicht: Wird die Verdienstgrenze überschritten, gilt die Beschäftigung als reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Arbeitgeber müssen Beiträge nachzahlen.
- Nachforderungen: Auch bereits abgerechnete Monate können nachträglich korrigiert werden – das kann teuer werden.
- Alternative: Arbeitgeber können anstelle einer Geldzahlung auch steuerfreie Sachleistungen (bis 50 € monatlich) oder Gutscheine nutzen.
Dokumentation des Weihnachtsgeldes
Damit die Zahlung rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:
- Vertragliche Grundlage: Weihnachtsgeld sollte im Arbeitsvertrag oder per Zusatzvereinbarung geregelt sein.
- Nachweis im Lohnkonto: Zahlung muss im Lohnkonto als Weihnachtsgeld / Einmalzahlung erfasst werden.
- Begründung: Anlass und Art der Zahlung sollten dokumentiert sein (z. B. jährliche Sonderzahlung).
- Grenzen prüfen: Vor Auszahlung ist sicherzustellen, dass die Jahresverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Abbildung in der Lohnabrechnung
- Weihnachtsgeld muss als Einmalzahlung in der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen werden.
- Wird dadurch die 556 €-Grenze im Monat überschritten, ist das zulässig, solange die Jahresgrenze eingehalten wird.
- Bei dauerhafter Überschreitung erfolgt eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- Steuerfreie Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge) bleiben davon unberührt und können zusätzlich gezahlt werden.
Fazit
Arbeitgeber dürfen Minijobbern Weihnachtsgeld zahlen, müssen aber unbedingt die Verdienstgrenze von 603 € monatlich bzw. 7.236 € jährlich (2026) einhalten. Wird die Grenze überschritten, wird aus dem Minijob eine reguläre Beschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht. Wer die Zahlung korrekt in der Lohnabrechnung erfasst und dokumentiert, vermeidet böse Überraschungen.
Minijob-Grenzen 2026 mit Weihnachtsgeld
| Größe | Wert 2026 |
|---|
| Monatliche Verdienstgrenze | 603 € |
| Jahresverdienstgrenze | 7.236 € |
| Zulässige Überschreitung (max. 2 Monate) | bis 1.206 € / Monat |
| Steuerfreier Sachbezug (Alternative) | 50 € / Monat |
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