Der Midijob ist eine beliebte Beschäftigungsform, da er eine Brücke zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung schlägt. Im Jahr 2025 gelten weiterhin spezielle Midijobgrenzen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Doch wie sehen diese Grenzen aus, welche Effekte haben sie auf die Lohnabrechnung und was müssen Arbeitgeber beachten?
Als Midijob gilt ein Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro. Dieser Bereich wird auch Übergangsbereich genannt.
Für Arbeitnehmer bringt die Midijob-Regelung deutliche Vorteile:
Arbeitgeber profitieren von stabilen Regelungen, müssen aber Folgendes beachten:
Die richtige Abbildung in der Lohnabrechnung ist entscheidend:
Die Midijobgrenzen 2025 bleiben für Arbeitnehmer attraktiv, da sie weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen und trotzdem volle Leistungsansprüche erwerben. Für Arbeitgeber ändern sich die Kosten nicht, allerdings müssen sie die Grenzen und die korrekte Abrechnung im Blick behalten. Mit einer digitalen Lösung wie Taxmaro lassen sich Midijobs, Übergangsbereiche und die dazugehörige Lohnabrechnung automatisiert, transparent und fehlerfrei abbilden.