Midijobgrenzen 2025: Übergangsbereich, Steuern und Sozialversicherung richtig abrechnen

September 10, 2025

Der Midijob ist eine beliebte Beschäftigungsform, da er eine Brücke zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung schlägt. Im Jahr 2025 gelten weiterhin spezielle Midijobgrenzen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Doch wie sehen diese Grenzen aus, welche Effekte haben sie auf die Lohnabrechnung und was müssen Arbeitgeber beachten?

Midijobgrenzen 2025: Übergangsbereich

Als Midijob gilt ein Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro. Dieser Bereich wird auch Übergangsbereich genannt.

  • Unter 538 € handelt es sich um einen Minijob.
  • Ab 2.001 € gilt die Beschäftigung als reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ohne Midijob-Regelung.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bringt die Midijob-Regelung deutliche Vorteile:

  • Sie zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, wodurch das Nettoeinkommen höher ausfällt als bei einer regulären Versicherung.
  • Trotz reduzierter Beiträge erwerben Arbeitnehmer volle Ansprüche in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Steuerlich gilt: Midijobs sind lohnsteuerpflichtig. Die Versteuerung erfolgt nach den individuellen Steuermerkmalen (ELStAM).

Auswirkungen auf Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren von stabilen Regelungen, müssen aber Folgendes beachten:

  • Sie zahlen im Midijob-Bereich stets den vollen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
  • Der Vorteil liegt klar auf Seiten des Arbeitnehmers, da dieser entlastet wird, während die Arbeitgeberkosten vergleichbar mit regulären Beschäftigten sind.
  • Arbeitgeber müssen die Midijobgrenze im Blick behalten: Überschreitet ein Arbeitnehmer die Grenze von 2.000 €, entfällt die Gleitzonenregelung und die vollen Arbeitnehmerbeiträge werden fällig.

Midijobgrenzen 2025 in der Lohnabrechnung

Die richtige Abbildung in der Lohnabrechnung ist entscheidend:

  • Midijobs werden im Übergangsbereich durch eine besondere Beitragsberechnungsformel erfasst, die den Arbeitnehmeranteil reduziert.
  • Das Gehalt muss exakt in der Lohnsoftware hinterlegt werden, damit die Sozialversicherungsbeiträge automatisch berechnet werden.
  • Arbeitgeber müssen bei Überschreiten oder Unterschreiten der Grenze eine Neubewertung des Beschäftigungsverhältnisses vornehmen (z. B. Wechsel vom Minijob in den Midijob oder vom Midijob in reguläre Beschäftigung).
  • In der Meldung zur Sozialversicherung ist der Midijob mit dem Kennzeichen für den Übergangsbereich anzugeben.

Fazit

Die Midijobgrenzen 2025 bleiben für Arbeitnehmer attraktiv, da sie weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen und trotzdem volle Leistungsansprüche erwerben. Für Arbeitgeber ändern sich die Kosten nicht, allerdings müssen sie die Grenzen und die korrekte Abrechnung im Blick behalten. Mit einer digitalen Lösung wie Taxmaro lassen sich Midijobs, Übergangsbereiche und die dazugehörige Lohnabrechnung automatisiert, transparent und fehlerfrei abbilden.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.