10.7.2025

Urlaubsgeld: Anspruch, Höhe und häufige Fragen

Der Sommerurlaub ist gebucht, die Koffer sind fast gepackt – bleibt nur noch die Frage: Gibt’s eigentlich Urlaubsgeld? Viele Arbeitnehmende freuen sich auf diesen Bonus. Doch wie sieht es rechtlich aus? Wer hat Anspruch? Und was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte.

🌴 Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt – was ist der Unterschied?

📋 Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Grundsätzlich gilt: Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.
Ein Anspruch kann sich aber ergeben durch:

  1. Tarifverträge: Viele Branchen regeln das Urlaubsgeld verbindlich (z. B. Metall- oder Bauindustrie).
  2. Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen: Dort kann Urlaubsgeld individuell vereinbart sein.
  3. Betriebliche Übung: Wird über Jahre regelmäßig Urlaubsgeld gezahlt, kann sich daraus ein Anspruch ableiten – es sei denn, ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist klar kommuniziert.

💡 Wichtig: Ohne klare vertragliche Regelung oder Tarifbindung kann Urlaubsgeld jederzeit geändert oder gestrichen werden.

💶 Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Die Höhe variiert stark – je nach Branche, Unternehmensgröße, Region und Regelung. Ein paar Beispiele:

Tipp für Arbeitgeber: Urlaubsgeld ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein transparenter Umgang lohnt sich – auch für die Lohnabrechnung.

📅 Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?

Üblich ist eine Auszahlung im Frühsommer – oft im Mai oder Juni, passend zur Haupturlaubszeit. Manche Unternehmen koppeln die Zahlung an die tatsächliche Inanspruchnahme von Urlaub, andere zahlen es einmal jährlich pauschal.

❓ Häufige Fragen (FAQ)

🔹 Muss ich Urlaubsgeld versteuern?
Ja. Urlaubsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt auch den Sozialabgaben.

🔹 Kann Urlaubsgeld gestrichen werden?
Nur wenn kein rechtlicher Anspruch besteht (z. B. über Tarifvertrag oder betriebliche Übung). Sonst braucht es eine schriftliche Regelung oder Änderung.

🔹 Bekomme ich Urlaubsgeld auch in Teilzeit oder bei Minijobs?
Nur wenn vertraglich geregelt – anteilig möglich, aber nicht verpflichtend.

🔹 Zählt Urlaubsgeld für die Berechnung von Elterngeld oder ALG I?
In bestimmten Fällen ja – wenn es regelmäßig gezahlt wird und somit zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen zählt.

📌 Fazit: Urlaubsgeld ist Bonus – kein Muss

Ob Urlaubsgeld gezahlt wird, hängt vom Unternehmen ab. Transparente Regelungen, klare Kommunikation und eine geregelte Abwicklung in der Lohnbuchhaltung helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden – und schaffen Vertrauen bei Mitarbeitenden.

Gerade für kleinere Unternehmen lohnt sich ein genauer Blick auf die Prozesse rund um Sonderzahlungen. Denn: Was als nette Geste beginnt, kann schnell zu einer verbindlichen Leistung werden, wenn nicht sauber dokumentiert.

👉 Tipp für Steuerkanzleien und Lohnbüros:
Kunden bei der korrekten Abwicklung von Urlaubsgeld zu unterstützen – inklusive steuerlicher Bewertung – schafft echten Mehrwert.

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