Unbefristeter Arbeitsvertrag - Inhalte, Pflichten & Praxis 2026

June 1, 2026

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist der Standardvertrag in Deutschland. Dieser Glossar-Eintrag erklärt Pflichtinhalte nach Nachweisgesetz, sinnvolle Klauseln, Probezeit, Kündigungsfristen und Stolperfallen - praxisorientiert für Arbeitgeber 2026.

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist der gesetzliche Regelfall in Deutschland. Seit der EU-Transparenzrichtlinie 2022 sind die Anforderungen an Form und Inhalt deutlich erweitert. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag ohne festes Enddatum. Er bleibt bestehen, bis er aktiv beendet wird durch:

  • Kündigung (§ 622 BGB) durch eine der Parteien
  • Aufhebungsvertrag (§ 311 BGB) im gegenseitigen Einvernehmen
  • Erreichen der Regelaltersgrenze (sofern arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbart)
  • Tod des Arbeitnehmers

Rechtsgrundlage: Der unbefristete Vertrag ist der gesetzliche Regelfall nach § 14 TzBfG. Befristete Verträge benötigen entweder einen sachlichen Grund (Vertretung, Projekt, Ausbildung) oder eine sachgrundlose Befristung bis maximal 24 Monate (§ 14 Abs. 2 TzBfG) - die nicht in einem zuvor bestehenden Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber stehen darf.

Vorteil für Arbeitnehmer: Planbarkeit, Kündigungsschutz nach KSchG ab 6 Monaten. Vorteil für Arbeitgeber: Stabile Belegschaft, Investitionssicherheit für Weiterbildungsausgaben.

Wer braucht einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Dauerhafte Beschäftigungen

Alle Stellen, die für eine unbegrenzte Zeit besetzt werden sollen - vom Sachbearbeiter bis zum Geschäftsführer. Ohne Sachgrund-Befristung ist der unbefristete Vertrag Standard.

Nach Ablauf befristeter Verträge

Wird ein befristeter Vertrag stillschweigend fortgesetzt (Mitarbeiter arbeitet über das Endedatum hinaus, Arbeitgeber duldet das), entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 15 Abs. 5 TzBfG).

Teilzeit- und Minijob-Beschäftigungen

Auch Teilzeit- und Minijob-Verträge können unbefristet sein - hier gelten die gleichen NachwG-Pflichten wie bei Vollzeit.

Geschäftsführer und Vorstände

GmbH-Geschäftsführer haben formal einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), kein Arbeitsvertrag. Bei kleinen GmbHs greift dennoch oft das BUrlG (Urlaub) und das ArbSchG (Arbeitsschutz).

Was muss in einem unbefristeten Arbeitsvertrag stehen?

Pflichtangaben nach Nachweisgesetz (NachwG)

Seit August 2022 (EU-Transparenzrichtlinie) ist der Katalog der Pflichtangaben deutlich erweitert. Folgende Angaben müssen schriftlich niedergelegt werden (§ 2 NachwG):

AngabeFrist nach Beginn
Name und Anschrift Vertragsparteienam ersten Tag
Beginn des Arbeitsverhältnissesam ersten Tag
Bei Befristung: Enddatumam ersten Tag
Arbeitsortam ersten Tag
Tätigkeitsbeschreibungam ersten Tag
Probezeitam ersten Tag
Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltsam ersten Tag
Arbeitszeit (Lage, Pausen, Schichtwechsel)am ersten Tag
Urlaubsanspruch1 Monat
Anspruch auf Fortbildung1 Monat
Kündigungsverfahren und Fristen1 Monat
Geltende Tarifverträge/BVs1 Monat

Sinnvolle Zusatzklauseln

  • Geheimhaltung: Schutz von Betriebsgeheimnissen
  • Wettbewerbsverbot: Nachvertraglich nur mit Karenzentschaedigung wirksam (§ 74 HGB)
  • Nebentätigkeit: Anzeigepflicht, nicht generelles Verbot
  • Verfallklausel: Ausschlussfristen (idR 3 Monate, beidseitig)
  • Versetzung: Klausel für geographische und tätigkeits-bezogene Versetzung

Sonderfälle und Stolperfallen

Form und Schriftform

Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (2025) reicht in vielen Fällen Textform (z.B. E-Mail). Wichtig: Kündigungen bleiben nach § 623 BGB strikt schriftform-pflichtig - Tinte auf Papier. Befristungsabreden brauchen weiterhin Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG.

Probezeit nicht länger als 6 Monate

Eine im Vertrag vereinbarte Probezeit von 12 Monaten ist unwirksam - automatische Reduzierung auf 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Bei befristeten Verträgen unter 6 Monaten Vertragsdauer sollte die Probezeit verhältnismäßig kürzer ausfallen (EU-Transparenzrichtlinie).

AGB-Recht und Klauselkontrolle

Standardverträge werden als AGB nach §§ 305 ff BGB inhaltlich kontrolliert. Unklare oder einseitig benachteiligende Klauseln (z.B. extrem lange Bindungsklauseln, Rückzahlungsklauseln ohne Mass) sind unwirksam. Vor Vertragsgestaltung professionelle Prüfung empfohlen.

Versetzungsklauseln

Versetzungsklauseln müssen konkret sein. Eine pauschale "Versetzungsklausel" wird häufig für unwirksam erklärt - besser: Branche, Region oder gleichwertige Tätigkeit näher bezeichnen.

Unbefristeter Arbeitsvertrag 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (in Kraft seit 2025) hat die Formanforderungen aufgeweicht: Der Arbeitsvertrag muss nicht mehr in Schriftform geschlossen werden - Textform (z.B. E-Mail, PDF mit qualifizierter Signatur) reicht. Ausnahme: Befristungsabreden (§ 14 Abs. 4 TzBfG) und Kündigungen (§ 623 BGB) bleiben schriftform-pflichtig.

Die EU-Transparenzrichtlinie verlangt seit 2022 erweiterte Pflichtangaben. Verstöße können mit bis zu 2.000 Euro Bussgeld pro Verstoß geahndet werden (§ 4 NachwG). Praxisempfehlung 2026: Bestehende Verträge auf Vollständigkeit prüfen und Nachträge erstellen.

BAG-Rechtsprechung 2024 (8 AZR 142/23): Bei Verstoß gegen Nachweispflicht und Streit zur Auslegung der Vertragsbedingungen gilt die Auslegung zugunsten des Arbeitnehmers - z.B. über Tarifbindung, Vergütungsbestandteile, Aufgabenumfang.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.