Waehrend der Probezeit gilt eine verkuerzte Kuendigungsfrist von 2 Wochen. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Dauer der Probezeit, Berechnung, Sonderkuendigungsschutz und EU-Transparenzrichtlinie - praxisorientiert fuer Arbeitgeber 2026.
Die Kuendigungsfrist in der Probezeit betraegt nach § 622 Abs. 3 BGB 2 Wochen ohne Termin. Sie gilt fuer maximal 6 Monate. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige fuer Arbeitgeber zusammen.
Die Probezeit ist eine vertraglich vereinbarte Phase zu Beginn eines Arbeitsverhaeltnisses, in der beide Seiten die Zusammenarbeit pruefen. Waehrend dieser Phase gilt eine verkuerzte Kuendigungsfrist von 2 Wochen ohne Termin - geregelt in § 622 Abs. 3 BGB.
Die Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal 6 Monate dauern. Eine laengere Vereinbarung ist unwirksam - die verkuerzte Frist gilt dann nur fuer die ersten 6 Monate. Tarifvertraege koennen kuerzere, aber nicht laengere Probezeiten vorsehen.
Wichtig: Die Probezeit ist keine automatische Folge eines neuen Arbeitsverhaeltnisses - sie muss ausdruecklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Fehlt die Klausel, gilt von Beginn an die regulaere Kuendigungsfrist von 4 Wochen zum 15./Monatsende.
Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschaeftigungen: Probezeit bis 6 Monate, Kuendigungsfrist 2 Wochen. Fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen anwendbar.
Bei Auszubildenden gelten Sonderregeln: Probezeit zwischen 1 und 4 Monaten zwingend (§ 20 BBiG). Waehrend der Probezeit ist eine fristlose Kuendigung jederzeit ohne Grund moeglich. Nach Probezeit nur noch fristlos aus wichtigem Grund.
Befristete Vertraege bis 6 Monate koennen ueblicherweise nicht ordentlich gekuendigt werden (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Eine Probezeit-Kuendigung ist nur dann moeglich, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wurde.
Viele Tarifvertraege regeln die Probezeit ausfuehrlicher. TVoeD beispielsweise sieht eine sechsmonatige Probezeit mit gestaffelten Kuendigungsfristen vor. Tarifregeln gehen dem BGB vor.
Die Frist betraegt 2 Wochen = 14 Kalendertage ab Zugang der Kuendigung beim Empfaenger. Sie laeuft tageweise und endet zu jedem Wochentag - kein festes Beendigungsdatum (15./Monatsende) wie nach § 622 Abs. 1 BGB.
| Zugang Kuendigung | 14 Tage spaeter | Beendigung |
|---|---|---|
| 1. April (Mi) | 15. April (Mi) | 15. April |
| 10. April | 24. April | 24. April |
| 20. April | 4. Mai | 4. Mai |
| 15. Juni | 29. Juni | 29. Juni |
Die Kuendigung muss innerhalb der Probezeit zugehen, also vor Ablauf der vereinbarten 6 Monate. Geht sie am letzten Probezeit-Tag zu, gilt noch die 2-Wochen-Frist - auch wenn das Beendigungsdatum nach Probezeit faellt.
Arbeitsbeginn 1. April, Probezeit 6 Monate (bis 30. September). Arbeitgeber gibt Kuendigung am 28. September ab - Beendigung 12. Oktober. Bei Zugang am 1. Oktober gilt die regulaere Frist (4 Wochen zum 15./Monatsende = 31. Oktober).
Auch in der Probezeit gilt Sonderkuendigungsschutz fuer Schwangere (§ 17 MuSchG), Eltern in Elternzeit (§ 18 BEEG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX - nach 6 Monaten Beschaeftigung) und Betriebsraete. Behoerdliche Zustimmung vor Kuendigung erforderlich.
Kuendigungen wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung sind nach § 7 AGG verboten - auch in der Probezeit. Bei Verstoss: Schadenersatz und Entschaedigung nach § 15 AGG.
Seit August 2022 muessen Arbeitgeber die Probezeit-Dauer explizit im schriftlichen Nachweis nennen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG). Fehlt diese Angabe, drohen Bussgelder.
Die Probezeit verlaengert sich nicht automatisch bei Krankheit. Eine vertragliche Verlaengerung muss vereinbart sein - und darf die 6-Monats-Grenze nicht ueberschreiten.
Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 (umgesetzt in DE seit August 2022) bringt 2026 erweiterte Pflichten: Die Probezeit muss verhaeltnismaessig zur Vertragsdauer sein. Bei befristeten Vertraegen unter 6 Monaten sollte die Probezeit angemessen kuerzer ausfallen - eine 6-monatige Probezeit bei 12-Monats-Befristung gilt als unangemessen.
Praxisrelevant: Das Buerokratieentlastungsgesetz IV hat die Schriftform fuer den Arbeitsvertrag aufgeweicht; ein Arbeitsvertrag in Textform (z.B. E-Mail) ist seit 2025 in vielen Faellen ausreichend. Die Schriftform fuer Kuendigungen nach § 623 BGB bleibt jedoch unveraendert - auch in der Probezeit gilt nur die unterschriebene Papier-Kuendigung.
BAG-Rechtsprechung (Urteil 2 AZR 70/23): Eine in der Probezeit erklaerte Kuendigung ist auch dann wirksam, wenn der konkrete Kuendigungsgrund nicht genannt wird - solange kein Verstoss gegen AGG, Massregelungsverbot oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
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