Spesen Pauschale – Verpflegung, Übernachtung & Praxis 2026

May 17, 2026

Spesen-Pauschalen ersetzen Mehraufwendungen auf Dienstreisen ohne Einzelnachweis: 14 Euro Verpflegung ab 8 Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden, 20 Euro Übernachtungspauschale. Kürzungen bei gestelltem Frühstück oder Mittagessen, Auslandssätze und Praxis für Arbeitgeber 2026.

Die Spesen-Pauschale ist die steuerfreie Erstattung von Verpflegungs- und Übernachtungsmehraufwand auf Dienstreisen. Werte 2026: 14/28 Euro Verpflegung, 20 Euro Übernachtung, länderspezifische Auslandspauschalen. Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten und die Drei-Monats-Frist sind die wichtigsten Stolperfallen. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist die Spesen-Pauschale?

Der Begriff "Spesen" stammt aus dem Italienischen (spese = Ausgaben) und bezeichnet im deutschen Steuerrecht beruflich veranlasste Mehraufwendungen auf Auswärtstätigkeiten. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 4a EStG für Verpflegung und R 9.7 LStR für Übernachtungen.

Die Pauschale ist ein vom Bundesfinanzministerium festgelegter Betrag, den Arbeitgeber ohne Einzelnachweis steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten dürfen – das spart Belegaufwand und vereinfacht die Reisekostenabrechnung.

Wer hat Anspruch auf Spesen-Pauschale?

Voraussetzungen

  • Auswärtstätigkeit: Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung
  • Mindestabwesenheit: mehr als 8 Stunden für die kleine Pauschale
  • Berufliche Veranlassung – Anweisung des Arbeitgebers

Erste Tätigkeitsstätte

Jeder Mitarbeiter hat höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. Diese ist der ortsfeste Standort, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Erst Tätigkeiten außerhalb dieser Stätte sind Dienstreisen.

Anspruch des Mitarbeiters

Ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung besteht nicht unmittelbar aus dem Steuerrecht – meist regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung den Anspruch. Häufig wird auf das Reisekostenrecht des Bundes verwiesen.

Wie hoch ist die Spesen-Pauschale 2026?

Verpflegungspauschale Inland

AbwesenheitPauschale 2026
Mehr als 8 Stunden (eintägig)14 Euro
24 Stunden (voller Tag)28 Euro
An- und Abreisetag (mehrtägig)14 Euro je Tag

Auslandspauschalen

Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen nach BMF-Schreiben. Beispiele 2026:

  • Frankreich (Paris): 58 Euro / 39 Euro An-/Abreise
  • USA (New York): 66 Euro / 44 Euro
  • Schweiz: 64 Euro / 43 Euro

Übernachtungspauschale

  • Inland: 20 Euro je Nacht ohne Einzelnachweis
  • Ausland: länderspezifische Pauschalen
  • Alternativ tatsächliche Kosten per Hotelrechnung – nicht kumulierbar

Kilometerpauschale für Dienstwagen-Nutzung

Wird ein privater Pkw für Dienstfahrten genutzt, erstattet der Arbeitgeber 0,30 Euro pro Kilometer (für Motorrad/Moped 0,20 Euro). Mehr dazu im Glossar Kilometerpauschale 2026.

Sonderfälle und Stolperfallen

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber Verpflegung (z. B. Hotelfrühstück, Geschäftsessen), wird die Tagespauschale gekürzt:

  • Frühstück: -5,60 Euro (20 % von 28 Euro)
  • Mittagessen: -11,20 Euro (40 % von 28 Euro)
  • Abendessen: -11,20 Euro (40 % von 28 Euro)

Drei-Monats-Frist

Bei längerfristigen Einsätzen am gleichen Ort entfällt die Verpflegungspauschale nach drei Monaten. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt die Frist neu beginnen.

Doppelte Haushaltsführung

Bei berufsbedingter doppelter Haushaltsführung gelten die Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate.

Pauschalbesteuerung Überzahlung

Zahlt der Arbeitgeber höhere Verpflegungspauschalen als gesetzlich vorgesehen, kann der übersteigende Teil bis zur doppelten Pauschale mit 25 Prozent pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG).

Spesen-Pauschale 2026: Aktuelle Werte

Die inländischen Verpflegungspauschalen wurden in den letzten Jahren mehrfach diskutiert. Stand Mai 2026 gelten weiterhin 14/28 Euro im Inland und 20 Euro Übernachtungspauschale. Auslandspauschalen werden jährlich vom BMF aktualisiert (Schreiben für 2026).

Weiterführende Beiträge

Praxis-Tipp: Mit Taxmaro digitalisieren Arbeitgeber Reisekosten- und Spesenabrechnungen, hinterlegen Pauschalen automatisch korrekt und dokumentieren Belege revisionssicher in der Personalakte – inklusive Kürzungsautomatik für gestellte Mahlzeiten.
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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.